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28.05.2014 - 10:14:43
Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen am Beispiel von psychischen Erkrankungen
Für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung gibt es rechtliche Rahmenbedingungen zum Nachteilsausgleich, z.B. Studien- und Prüfungsbedingungen bei Bachelor-und Masterstudiengängen, die teilweise in den Prüfungsordnungen verankert sind.
Am 15.10.2011 wurde das Handbuch für Prüfungsausschussvorsitzende veröffentlicht, das die gesetzlichen Rahmenbedingungen und das Verfahren zum Nachteilsausgleich näher erläutert.
Für das weitere Verständnis wird der Behinderungsbegriff und der damit verbundene Paradigmenwechsel dargestellt. Am Beispiel der psychischen Erkrankung wird der Umgang bei seelischen, geistigen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf Prüfungssituationen und Fähigkeiten dargelegt.
Nachteilsausgleiche und deren individuelle und angemessene Handhabung erfordern ein hohes Maß an Wissenskompetenzen, die für die Ratsuchenden relevant sein können. Bei der Schaffung von ausgleichenden Bedingungen sind die inhaltlichen Anforderungen gleichwertig. Es bedarf der Kreativität, des Einfallsreichtums und der Denkflexibilität , um Chancengleichheit und Teilhabe im Studium zu ermöglichen.
Möglichkeiten von Modifikationsformen, sowie deren Grenzen werden beispielhaft erarbeitet.
Zielgruppe(n): Weitere Hochschulbeschäftigte, Mentoren, Lehrende, Doktorand/innen, Postdoktorand/innen, Professor/innen, Studentische Tutoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Mentees (Anmeldungen nur für diese Zielgruppe/n möglich)
Weitere Informationen finden Sie unter http://udue.de/aft1J