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02.10.2015 - 09:31:52

Aktuelle Infomation zum Thema Latinum / Änderung des LAG

Aufgrund einer Pressemitteilung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 29.09.2015 zum Beschluss des Entwurfs zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes erhalten wir vermehrt Anfragen von Studierenden, die sich danach erkundigen, ob sie zukünftig noch das Latinum als Einschreibebedingung für den Master benötigen und wie Lateinkenntnisse bzw. das "kleine Latinum" (was es eigentlich seit Jahren nicht mehr gibt) definiert sind.
Da man den Gesetzesentwurf selbst nicht einsehen kann und die Zusammenfassung in der Pressemitteilung den zukünftigen Gesetzestext nicht vollständig abbildet, können wir dazu leider noch keine Aussagen treffen.

Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass bislang nur der Entwurf und nicht das Gesetz beschlossen wurde und dieses folglich auch noch nicht in Kraft getreten ist.
Wir bitten weiterhin um Geduld. Wir werden Sie auch zukünftig möglichst umgehend über Neuerungen informieren.