Informationen für Vorgesetzte zum Umgang, zur Förderung und zur Eingliederung von schwerbehinderten Menschen an der UDE
Einleitung
Damit die gesetzlichen Fürsorge- und Förderungspflichten sachdienlich und wirkungsvoll erfüllt werden können, müssen sich alle für Personalangelegenheiten zuständigen Beschäftigten sowie alle Vorgesetzten mit den Vorschriften des Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX) und sonstigen einschlägigen Bestimmungen vertraut machen. Richtlinie SGB IX
Zielgruppe
Führungskräfte
Professorinnen und Professoren
Teamleitende
Folgende Möglichkeiten sich zu informieren gibt es:
Aufklärung durch die zuständige Sachbearbeitung und die Schwerbehindertenvertretung (SBV) - insbesondere vor Ausschreibung und Einstellung
Video (2:31 Minuten): Wie ist die SBV bei Bewerbungen Schwerbehinderter zu beteiligen?
Video ( 4 Minuten): Welche besonderen Rechte haben schwerbehinderte Menschen?
Fortbildung (½ Tag): Inklusion im Arbeitsleben - Was Sie als Führungskraft wissen sollten und tun können Zur Anmeldung
Ansprechpartnerinnen
Silvia Mölders
Tel.: 0201 - 183 2364
silvia.moelders@uni-due.de
Irmgard Meyer
Tel.: 0201 - 379 2120
irmgard.meyer@uni-due.de
