Infos für Lehrer:innen

Sehr geehrte Lehrerin, sehr geehrter Lehrer,

auch an Ihrer Schule wird es Schülerinnen und Schüler geben, die an einem Frühstudium an der Universität Duisburg-Essen interessiert sind oder bereits teilnehmen. Vielleicht sitzt in einem Ihrer Kurse eine Schülerin/ein Schüler, der/dem Sie das Potenzial zutrauen, am Frühstudium teilzunehmen? Wir möchten Ihnen hier die Gelegenheit bieten, sich umfassend über das Frühstudiumsprogramm zu informieren und laden Sie gerne ein, uns zu kontaktieren, sofern Fragen offen bleiben.

Weitere und speziellere Informationen erhalten Sie ebenfalls in der Rubrik FAQ sowie in unserem Flyer.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit uns jederzeit kontaktieren
(fruehstudium@uni-due.de).

Wir bedanken uns bei Ihnen für die Unterstützung und das Interesse am Frühstudium,

Ihr Frühstudiums-Team

zum Frühstudiumsflyer

Welchen Sinn hat das Frühstudium?

Das Frühstudium bietet interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern ab der 10. Klasse (in begründeten Einzelfällen und nach Rücksprache mit uns, auch Klasse 9) die Möglichkeit, bereits vor dem Abitur an der Universität Duisburg-Essen Veranstaltungen zu besuchen und ggfs. auch an Prüfungen teilzunehmen. Ein Frühstudium bietet abseits der gewonnenen Erfahrungen auch viele weitere Vorteile, wie die Erweiterung der Kompetenz im "Lieblingsfach" oder des Selbstmanagements.

Die Schule geht vor!

Häufig fragen Schülerinnen und Schüler bei Ihnen oder der Schulleitung an, inwieweit sie regulären Unterricht ausfallen lassen dürfen. Die Entscheidungsbefugnis liegt selbstverständlich bei Ihnen - wir haben in den letzten Jahren jedoch die Erfahrung gemacht, dass die Frühstudierenden sensibel und verantwortungsvoll mit dem Unterrichtsausfall umgehen. Selbstverständlich muss der versäumte Stoff nachgeholt werden.

Sollten Sie bei teilnehmenden Schülerinnen und Schülern Ihrer Kurse einen Leistungseinbruch bemerken, setzen Sie sich bitte umgehend mit den Frühstudierenden zusammen und besprechen Sie die Problematik. Eine Abmeldung vom Frühstudium ist in keiner Weise als Niederlage zu bewerten, da die Teilnehmenden trotzdem von den gewonnenen Erfahrungen profitieren.

Was müssen Sie beachten?

In der Regel kommen nebst Ihrer Unterschrift auf der Anmeldung keine weiteren Verpflichtungen auf Sie zu, von einer Einladung zur Feierstunde am Semesterende, in der den Frühstudierenden ihre Zertifikate übergeben werden, einmal abgesehen. Auch hier können Sie sich für oder gegen eine Teilnahme frei entscheiden. Wir werden Sie zu Semesterbeginn dennoch über die wichtigsten Fristen und Termine informieren, so dass Sie einen Überblick über den Ablauf haben. Erfahrungsgemäß freuen sich die Frühstudierenden auch sehr, wenn sich die betreuende Lehrperson ab und an nach dem Verlauf des Frühstudiums erkundigt.

Gesetzliche Grundlage

Das Land NRW hat in dem Hochschulfreiheitsgesetz vom 01.01.2007 die Teilnahme und den Leistungserwerb von besonders begabten Schülerinnen und Schülern an Veranstaltungen von Hochschulen ermöglicht. § 48 (6) HFG/NRW: "Schülerinnen oder Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können im Einzelfall als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen werden. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium angerechnet."

Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Grundsatzposition der Länder zur begabungsgerechten Förderung.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

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