Die studentische Exekutive
Der Allgemeine Studierendenauschuss (AStA)
Der AStA vertritt die Interessen der Studierendenschaft innerhalb und außerhalb der Hochschule. Bei seiner Arbeit ist der AStA an die Beschlüsse des Studierendenparlaments gebunden und muss diesem Rechenschaft über seine Arbeit ablegen. Der AStA setzt sich aus ReferentInnen zusammen, die für verschiedene Arbeitsbereiche verantwortlich sind.
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Höchstes Organ der Verfassten Studierendenschaft
Das Studierendenparlament (StuPa)
Das Studierendenparlament (StuPa) ist das höchste Organ der Verfassten Studierendenschaft. Es besteht aus 37 Mitgliedern. Es wird einmal pro Jahr durch die Studierendenschaft in geheimer Urnenwahl gewählt. Das StuPa wählt den AStA, beschließt den Haushalt und trifft Entscheidungen in allen wichtigen Fragen, die die Studierendenschaft betreffen. Die Sitzungen des StuPa sind öffentlich, sie finden während der Vorlesungszeit in der Regel einmal im Monat statt.
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Mitsprache vor Ort
Die Fachschaften / Fachschaftsräte
Die Interessenvertretung der Studierenden eines Fachbereichs erfolgt durch den Fachschaftsrat (auch Fachschaftsvertretung genannt), der aus einer bestimmten Anzahl gewählter Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden eines Faches, einer Fächergruppe oder Studienrichtung besteht. Der Fachschaftsrat ist als gesetzliches Organ der verfassten Studierendenschaft vorgesehen und verfügt über eigene Geldmittel.
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