Transfer des Förderunterrichts auf andere Kommunen

Die Stiftung Mercator GmbH legte im Jahr 2004 ein Programm auf, das die Einrichtung neuer Förderunterrichtsprojekte in 35 Kommunen zum Ziel hatte.

Aktuell beteiligen sich 29 Standorte am Förderunterricht der Stiftung Mercator. Auf der Website der Stiftung Mercator http://www.mercator-foerderunterricht.de finden Sie weitere Hinweise und Informationen zu den Projekten.

Im Rahmen eines von der Robert Bosch Stiftung geförderten Projekts wurde bereits im Jahr 2000 nachfolgender Kriterienkatalog entwickelt, der die Voraussetzungen auf Seiten der Hochschulen und Kommunen für die Einrichtung eines Förderprojekts näher umreißt.

Für die Hochschulen sind hier u.a. zu nennen:

  • wohnortnahe Lage der Räumlichkeiten

  • engagiertes Betreiben von Lehrerausbildung

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ein besonderes Interesse für Fragen der Migration, der Sprachdidaktik und der Interkulturellen Erziehungswissenschaft aufbringen

  • kooperationsfreudige Hochschulleitung und -verwaltung

  • Interesse und Engagement, weitere Drittmittel für das Projekt einzuwerben

Auf Seiten der Kommunen zählen hierzu:

  • kooperationsfreudige Schulverwaltung

  • dauerhafte Mittel- und / oder Personalabordnung an die Hochschule

  • Interesse und Engagement weitere Drittmittel für das Projekt einzuwerben

Es sind aber auch Projekte vorstellbar, die über andere Kooperationsformen realisiert werden. Für die an einer Übernahme Interessierten sind in diesem Zusammenhang sicher auch die "Leitfragen zur Bestandsaufnahme" sehr hilfreich. Darin haben wir grundlegende Aspekte, die aus unserer Praxiserfahrung bei der Einrichtung des Projektes relevant sind, in Form eines Fragenkatalogs zusammengestellt. Er soll als Anregung dienen und die Orientierung an ihm kann den Realisierungsprozess verkürzen.


Leitfragen zum Transfer des Förderunterrichts für am Projekt interessierte Institutionen

An die Förderung welcher Schülerinnen und Schüler ist gedacht?

Alter, Schulformen, Muttersprachen

Welche Institutionen sollen die Maßnahme tragen?

Universität, RAA, Kommune / Schul(verwaltungs)amt, Stiftungen, andere langfristige Förderer

Welche räumlichen Voraussetzungen sind gegeben?

Universität, Schulen, andere Räumlichkeiten...

Welche Tätigkeiten fallen an?

Förderunterricht, wissenschaftliche Betreuung, Supervision, Leitung der inhaltlichen, pädagogischen und organisatorischen Arbeit, Verwaltungstätigkeiten

Welche personelle Struktur wird angestrebt?

festes wissenschaftliches Personal, feste Verwaltungskräfte, Status und Honorierung der Förderlehrerinnen und -lehrer

Wie soll die Einarbeitung und Fortbildung des Personals erfolgen?

Einarbeitung in organisatorische und verwaltungsmäßige Abläufe, Einweisung dedr Förderlehrer, Fortbildung der Förderlehrer, Einweiseung der wissenschaftliche Kräfte

Kann ein Zeitplan entworfen werden?

Vorklärungen in den beteiligten Institutionen,
Kontaktaufnahme zu anderen Institutionen,
Einwerbung von zusätzlichen Mitteln,
Klärung von Personalstruktur und räumlicher Situation,
Einstellung und Einweisung von Förderlehrerinnen und -lehrern,
Information der Schulen und potentiellen Förderschülerinnen und -schüler, Aufnahme des Unterrichts

Welche Partner sollen einen Kooperationsvertrag abschließen, was soll er beinhalten?

Ziel und Zweck,
Finanzierung von Personal und Räumen,

Abwicklung der Verwaltung,
zeitliche Vereinbarungen

Möglichkeiten kurzfristiger Finanzierung

Stiftungen,
Firmen,
andere Förderer

Verfasserinnen: Dr. Claudia Benholz, Dr. Eva Lipkowski