Die Gleichberechtigung ist in der BRD im Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 2, festgeschrieben: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Laut einer aktuellen Befragung des CEWS haben rund 94% der bundesdeutschen Hochschulen Ämter für zentrale Gleichstellungsbeauftragte eingerichtet. Dieses Ergebnis lässt sich jedoch auf alle Hochschulen in Deutschland übertragen.
Auf politischer Ebene hat sich Deutschland 2003 mit der Unterzeichnung des EU-Vertrages von Amsterdam dem Gender Mainstreaming verpflichtet. Öffentliche Institutionen, darunter auch Hochschulen, sind dazu gehalten diese Gleichstellungsstrategie umzusetzen.
Was bedeutet Gleichstellung insbesondere in der Wissenschaft sowie an der Universität Duisburg-Essen?
Wo ist sie festgeschrieben, wie wird sie umgesetzt?
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur konkreten Umsetzung von gleichstellungspolitischen Ansätzen
- an der Universität Duisburg-Essen (Grundsätze, Steuerungsinstrumente: Personalentwicklung u.a.)
sowie Infos zur
- der Genderbegriff für die Gleichstellungsarbeit genutzt wird.
