Die Gleichberechtigung ist in der BRD im Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 2, festgeschrieben: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Laut einer aktuellen Befragung des CEWS haben rund 94% der bundesdeutschen Hochschulen Ämter für zentrale Gleichstellungsbeauftragte eingerichtet. Dieses Ergebnis lässt sich jedoch auf alle Hochschulen in Deutschland übertragen.

Auf politischer Ebene hat sich Deutschland 2003 mit der Unterzeichnung des EU-Vertrages von Amsterdam dem Gender Mainstreaming verpflichtet. Öffentliche Institutionen, darunter auch Hochschulen, sind dazu gehalten diese Gleichstellungsstrategie umzusetzen.

Was bedeutet Gleichstellung insbesondere in der Wissenschaft sowie an der Universität Duisburg-Essen?
Wo ist sie festgeschrieben, wie wird sie umgesetzt?

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur konkreten Umsetzung von gleichstellungspolitischen Ansätzen

sowie Infos zur

Expertise zur geschlechtergerechten Hochschule

Die Hans-Böckler-Stiftung hat 2010 ihr Leitbild "Demokratische und Soziale Hochschule" vorgestellt. Es setzt sich mit zentralen Fragen der Entwicklung von Hochschule und Forschung auseinander und formuliert Alternativen, die auf mehr Demokratie und soziale Teilhabe setzen. Das Thema Geschlechtergerechtigkeit wurde in allen Bereichen als Querschnitt behandelt.

Prof. Dr.  Anne Schlüter (UDE) hat nach diesem Prozess die Expertise "Auf dem Weg zur geschlechtergerechten Hochschule - Bedingungen, Potentiale und Instrumente der Entwicklung" erstellt, welche die Frage der Umsetzung einer geschlechtergerechten Hochschule explizit aufgreift. Hier finden eine Zusammenfassung der Expertise sowie den Link zum Volltext.