Herzlich Willkommen,
auf der Informationsseite rund um das Thema Studienbeiträge an der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften.
Diese Seite soll dazu beitragen, die Transparenz für Studierende sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Fachbereich zu gewährleisten. Auf ihr befindet sich eine Auflistung der Maßnahmen, die seit dem Sommersemester 2007 aus Studienbeiträgen bezahlt werden, des Weiteren Informationen bzgl. der Vereinbarungen, Beschlüsse und Entscheidungsebenen und Tipps für Studierende, wie sie im Rahmen von Anträgen eine Förderung erfahren können.
Seit dem Sommersemester 2007 werden an der Universität Duisburg-Essen von jedem Studierenden Studienbeiträge erhoben. In den Grundsätzen zur sachgemäßen Verwendung von Studienbeiträgen (verabschiedet am 25.04.2007) ist festgehalten, wozu die Gelder, die der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften aus Studiengebühren zur Verfügung gestellt werden, verwendet werden. So heißt es: "Studienbeiträge werden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen sowie damit zusammenhängender Faktoren verwendet." Die Gelder aus Studienbeiträgen müssen also für Maßnahmen verwendet werden, die eindeutig diesem Ziel dienen. Diese Maßnahmen können in unterschiedliche Kategorien eingeordnet werden. (siehe Vereinbarungen)
Bezüglich der Verwendung von Geldern aus Studienbeiträgen auf zentraler Ebene schauen Sie bitte unter http://www.uni-due.de/de/studienbeitraege/.
In diesem Rahmen wurden zum Beispiel Tutorinnen und Tutoren bzw. studentische Hilfskräfte, wissenschaftliche Hilfskräfte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Lehrbeauftragte sowie Sachmittel (Reisekosten, Tagungskosten, Druckkosten etc.) aus Studienbeiträgen finanziert.
Gibt es Fragen, Anregungen, Kritik oder Vorschläge zum Thema Studienbeiträge oder zu dieser Webseite, so wenden Sie sich per Email an:
Peter Maaß - Dekanatsreferent
