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1. Teilnahmeberechtigung

Der Hochschulsport ist ein Service- und Bildungsangebot für die Studierenden und Bediensteten der Universität Duisburg-Essen. Er hat das Ziel, ein bedarfsorientiertes und qualifiziertes Sport- und Bewegungsangebot bereitzustellen.
Zusätzlich können StudentInnen anderer Hochschulen sowie Nicht-Hochschulangehörige ("Externe") teilnehmen, wenn entsprechende Kapazitäten vorhanden sind.
Alle Hochschulsportteilnehmer unterliegen der Ausweispflicht. Bei den Veranstaltungen muss eine Buchungsbestätigung sowie der Studenten- oder Dienstausweis, ggf. in Verbindung mit einem Lichtbildausweis mitgeführt werden.

Status 1:
StUDE Studierende der Universität Duisburg-Essen
Studierende der Hochschule Ruhr West
Gasthörer, Schüler ab 16 Jahren

Status 2:
Bed Bediensteter der Universität Duisburg-Essen
StaU Studierende anderer Universitäten/Hochschulen
Bundesfreiwilligendienstler, FSJ, FÖJ und Auszubildende

Status 3:
Ext Nicht-Hochschulangehörige (Externe)

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2. Kursgebühren

Ein ‚Basis-Angebot‘ wird für StudentInnen kostenfrei angeboten. Von Bediensteten und Nicht-Hochschulangehörigen (Externen) müssen grundsätzlich Kursgebühren erhoben werden. Für die kostenpflichtigen Kurse zahlen Studierende, Hochschulangehörige und Externe eine unterschiedlich hohe Kursgebühr. 
Die Abrechnung der Kursgebühren erfolgt mittels Lastschriftverfahren, voraussichtlich in der 19. Kalenderwoche 2012. Wir weisen darauf hin, dass bei Rücklastschriften zu unseren Lasten Bankgebühren entstehen, die wir dem/der Teilnehmer/in in Rechnung stellen.

Auch die Veranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit sind anmelde- und gebührenpflichtig.

 

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3. Anmeldung

Die Anmeldung zu den Hochschulsportveranstaltungen ist verbindlich und für das Sommersemester 2012 ab dem 02.04.2012, 9.00 Uhr möglich.

Die Anmeldung erfolgt über die Homepage

www.uni-due.de/hochschulsport

unter der Rubrik "Sportangebote".

Bei schriftlicher Anmeldung mittels Meldebogen wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben und zusammen mit der Kursgebühr abgebucht!
Am Campus Duisburg besteht noch die Möglichkeit, sich während der Sprechzeiten beim Hochschulsport anzumelden und die Kursgebühr in bar zu entrichten.
Es werden jedoch alle TeilnehmerInnen gebeten, nach Möglichkeit den Online-Service zu wählen.

Anmeldeservice in der AOK-Uni-Geschäftsstelle!!!

Hochschulsportler, die nicht über einen eigenen Internet-Anschluss verfügen, haben die Möglichkeit, sich campusnah in der Uni-Geschäftsstelle der AOK an einem speziell dafür eingerichteten Terminal (=Computer) über das Internet anzumelden.
Anmeldungen ab Montag, 02.04.2012.
Der Rechner steht Mo. bis Fr. von 8.00 - 16.00 Uhr bereit. 
Eine weitergehende Internet-Nutzung ist hier allerdings nicht möglich, es kann ausschließlich die Anmeldung zu Hochschulsportkursen vorgenommen werden.

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4. Datenschutz

Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Anmeldende einverstanden, dass seine/ihre Daten mittels EDV - unter Beachtung des Datenschutzgesetzes des Landes NRW in seiner jeweils gültigen Fassung - verarbeitet und innerhalb der Universität Duisburg-Essen verwendet werden.

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5. Kursrücktritt

Außer bei Kursausfall ist eine Gebührenerstattung nicht möglich. Bei plötzlicher Erkrankung über einen längeren Zeitraum kann jedoch gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes eine anteilige Rückerstattung erfolgen. Das Hochschulsportbüro muss über die Absage telefonisch oder per E-Mail informiert werden.

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6. Kursabsage

Die Kurse erfordern eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, behält sich der Hochschulsport vor, den Kurs abzusagen. Die TeilnehmerInnen werden dann benachrichtigt und ihre eingezahlte Kursgebühr wird erstattet.

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7. Versicherung und Haftung

Studierende TeilnehmerInnen an den Kursen sowie Angestellte und ArbeiterInnen der Universität Duisburg-Essen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unfallversichert. Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an den/die KursleiterIn.

Für einige Angebote, die gekennzeichnet sind, tritt der Hochschulsport als Vermittler auf. Eine Haftung für diese Kurse sowie Versicherungsschutz kann der Hochschulsport nicht übernehmen.

Alle beamteten Bediensteten und externen TeilnehmerInnen sind nicht über die Universität Duisburg-Essen versichert. Wir empfehlen, den persönlichen Versicherungsschutz im Hinblick auf Sportunfälle zu überprüfen.

Die Universität Duisburg-Essen übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände, die während des Kurses verloren gehen. Wir empfehlen, Wertsachen sowie Schlüssel und Bekleidung nicht in den Umkleideräumen zu lassen.

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8. Kursdurchführung

Ein Anspruch auf Unterricht durch eine(n) bestimmte(n) KursleiterIn besteht nicht. Der Hochschulsport behält sich Änderungen vor. An gesetzlichen Feiertagen sowie am 29.05.2012 (Pfingstdienstag) finden keine Kurse statt. Ausnahmen: Entspannung PMR, Lacrosse, Qigong, Rennradfahren, Rudern, SBF See, Snooker, Yoga und USC - wenn nicht im Kurs anders bekannt gegeben!

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9. Gesundheitsfördernde Kurse im Hochschulsport

In Kooperation mit dem VGSU (Verein für Gesundheitssport und Sporttherapie an der Universität Duisburg-Essen e.V.) bietet der Hochschulsport am Campus Essen gesundheitsfördernde Maßnahmen in der Primärprävention mit entsprechend qualifizierten Kursleitern an. Ausgewählte Kurse entsprechen den in § 20 Absatz 1 SGB V festgelegten gesetzlichen Anforderungen und sind von Krankenkassen als förderungsfähig anerkannt. Bei regelmäßiger Teilnahme (mindestens 80 %), Abgabe des Gesundheitschecks sowie Abgabe des ausgefüllten Teilnehmerzufriedenheitsbogens (nähere Infos nach der Anmeldung auf dem Teilnahmeticket) wird ca. 4 bis 6 Wochen nach Kursende automatisch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt und nach deren Vorlage bei der Krankenkasse können 80 % der Kosten rückerstattet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach einer Kostenbeteiligung.

Den Gesundheitscheck geben Sie bitte in der ersten Kurseinheit beim Kursleiter ab. Innerhalb der Kurse erhalten Sie zu Schwerpunkten der Stunde in Theorie und Praxis viele Übungen und Informationen, die sich im Alltag nützlich anwenden lassen.

Der ausgefüllte Teilnehmerzufriedenheitsbogen muß zum letzten Kurstermin bei der Kursleitung abgegeben werden.

► Die Kurse sind im Programm besonders gekennzeichnet.

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10. Hallenordnung

Die Hallen dürfen nur mit sauberen Hallenschuhen, die eine nicht färbende Sohle haben, betreten werden.

Die Hallen dürfen nur betreten werden, wenn der/die vom Hochschulsport eingesetzte KursleiterIn oder Verantwortliche anwesend ist.

Geräte dürfen nur unter fachkundiger Anleitung der KursleiterInnen aufgebaut werden.

Rauchen ist grundsätzlich in allen Räumen und Sportstätten untersagt!

Das Mitbringen von Getränken in Glasbehältern in die Halle ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Auf den Parkplätzen der Hochschulsportanlagen gilt die Straßenverkehrsordnung. Falsch oder fahrlässig geparkte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Die in der Sporthalle an der Gladbecker Straße / Campus Essen befindlichen Trennwände dürfen nicht berührt oder beschossen werden. Insbesondere ist es nicht erlaubt, zwischen der Trennwand und der Wand hindurch ­zu steigen.

Den Hinweisen und Anweisungen der Hausmeister, SportdozentInnen und KursleiterInnen ist grundsätzlich Folge zu leisten.

Noch ein wichtiger Appell an alle SportlerInnen im Hochschulsport: Bitte benutzt für die Hallensportarten ausschließlich saubere Hallenschuhe, die auch nicht "nur mal eben vom Auto bis in die Halle" angelassen werden dürfen. Ihr tragt, wenn ihr das tut, Tausende kleiner Schmutzpartikel mit in die Hallen, auf deren Boden sich dann manche andere SportlerInnen hinlegen oder barfuss Sport treiben wollen.

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Stand: 19.03.2012