Behördenführungszeugnis und amtsärztliches Gesundheitszeugnis

Das Behördenführungszeugnis

Das Führungszeugnis, ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. für die Einstellung in das Beamtenverhältnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

Beantragung
Beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt des Wohnsitzes im Inland ist ein „Behördenführungszeugnis„Belegart O“ zu beantragen und der

Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Berufungsmanagement
Forsthausweg 2
47057 Duisburg

zuzuleiten.

Bei ständigem Wohnsitz im Ausland ist das Behördenführungszeugnis direkt beim

Bundesamt für Justiz
Bundeszentralregister
Sachgebiet IV 21/IR
53094 Bonn

zu beantragen.

Ein Führungszeugnis kostet (Stand 10/2017) 13,00 €. Diese Kosten werden durch die UDE nicht erstattet.

Weitere Informationen zum Führungszeugnis und zur Beantragung (aus dem Ausland) beim Bürgerdienst des Bundesamts für Justiz.

Das amtsärztliches Gesundheitszeugnis

Beantragung

Für die Einstellung als Professorin bzw. Professor ist die Vorlage eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses erforderlich. Um später Verzögerungen zu vermeiden, wird empfohlen, bei grundsätzlicher Bereitschaft zur Annahme des Rufs rechtzeitig ein solches Gesundheitszeugnis bei dem für den gegenwärtigen Wohnsitz zuständigen Gesundheitsamt zu beantragen; die Untersuchung darf allerdings zum Zeitpunkt der Einstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen.

Kosten
Die Kosten für das Gesundheitszeugnis trägt die UDE. Das Gesundheitszeugnis und die Gebührenrechnung werden der UDE direkt zugesandt. Ist dieses nicht der Fall sind das Gesundheitszeugnis und/oder die Gebührenrechnung der UDE vorzulegen.

Wohnort im Ausland
Bei ständigem Wohnsitz im Ausland kann ein Gesundheitszeugnis der Vertrauensärztin/des Vertrauensarztes der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt werden.
Die zuständige deutsche Vertretung für Ihren Wohnort im Ausland finden Sie bei den Länderinformationen des Auswärtigen Amts

Bei einem Wohnsitz im angrenzenden Ausland kann auf Wunsch auch eine amtsärztliche Untersuchung bei einem Gesundheitsamt im grenznahen Gebiet durchgeführt werden. Hierzu ist vorab das Team Berufungsmanagement zu kontaktieren.

Service & Kontakt Team Berufungsmanagement

Sie erreichen uns montags bis donnerstags 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch, persönlich und ohne Voranmeldung. Sollten Sie einen Termin außerhalb dieser Zeiten wünschen, rufen Sie uns an.

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Dezernat Personal & Organisation
Berufungsmanagement
Forsthausweg 2 (Gebäude LG)
47057 Duisburg

Berufungsleitfaden

Der Leitfaden ist als Unterstützung für alle gedacht, die in Berufungsverfahren mitarbeiten.
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