Begriffserklärung A-Z

Begriffserklärung

Index

C

  • Credit-Points, Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) soll sicherstellen, dass die Leistungen von Studenten an Hochschulen des Europäischen Hochschulraumes vergleichbar und bei einem Wechsel von einer Hochschule zur anderen, auch grenzüberschreitend, anrechenbar sind. Credit-Points erwirbt man durch das Bestehen von Prüfungen. Die Prüfungen sind dabei je nach Schwierigkeit mit unterschiedlich vielen Credit-Points bewertet.

F

  • Fachschaftsrat, kurz: Fachschaft genannt. Die Fachschaft besteht aus normalen Studenten des Studienganges. Sie sind für ein Jahr von allen Studierenden des Studienganges in den Fachschaftsrat gewählt. Zu den Aufgaben der Fachschaft gehört die Repräsentation der Studierenden gegenüber den Organen und Lehrstühlen der Universität. Auf freiwilliger Basis gehen die Aktionen der WiIng-Fachschaft aber noch erheblich weiter. Die Fachschaft kümmert sich z.B. um: Beratung von Studierenden, Organisation der Orientierungswoche für Erstsemester (O-Woche), Mentorenprogramme, Ausrichten von Studiengang-Partys, Betreuung des WiIng-Newsletters und der Homepages, Abstimmung mit den Lehrenden, Weitergabe von wichtigen Information an die Studierenden,… Die Mitglieder des Fachschaftsrates sind Ehrenamtlich tätig. (Der Fachschaftsrat ist nur so gut wie seine Mitglieder. Deshalb ist jede und jeder Studierende des Wirtschaftsingenieurwesens herzlich und nachdrücklich eingeladen, sich im Fachschaftsrat zu engagieren. Das geht auch schon im ersten Studiensemester.)

M

  • Modul, Ein Modul ist bei Bachelor- und Master-Studiengängen an Hochschulen eine Lehreinheit, die aus mehreren Lehrveranstaltungen zu einem gemeinsamen Teilgebiet eines Studienfachs besteht. Z.B. bilden die Vorlesungen "Mathematik 1 für Ingenieure" und "Mathematik 2 für Ingenieure" zusammen das Modul "Grundlagen der Mathematik"

N

  • NC, Numerus Clausus, Der Numerus Clausus ist eine Zulassungsbeschränkung für Studiengänge. Er tritt in Kraft, wenn der Studiengang nur eine begrenzte Anzahl Plätze hat. Das NC-Verfahren gliedert sich in zwei Bereiche: 1) 60% der Plätze: Vergabe nach Noten. 2) 40% der Plätze: Vergabe nach Wartezeit

P

  • Praktikantenamt, Das Praktikantenamt ist für die Anerkennung geleisteter Praaktika zuständig. Bei Unklarheiten in der Praktikantenordnung kann hier geholfen werden.
  • Praktikantenordnung, Die Praktikantenordnung regelt den Ablauf, die Dauer und die allgemeinen Anforderungen für Praktika die für und während des Studiums erbracht werden müssen. Früher wurde sie auch Praktikumsordnung genannt.
  • Praktikumsordnung, Siehe Praktikantenordnung
  • Prüfungsamt, Ein Prüfungsamt ist eine feste Einrichtung an einer Hochschule, die für die Verwaltung der Prüfungsleistungen verantwortlich ist. Zu den elementaren Aufgaben eines Prüfungsamtes gehört es, Ergebnisse erbrachter Prüfungsleistungen eines Studierenden aufzubewahren, Zeugnisse auszustellen, Prüfungsstatistiken anzufertigen und die durchführung der Prüfungen zu organisieren. Die Aufgaben eines Prüfungsamtes ergeben sich dabei aus der Prüfungsordnung und den jeweiligen Fachbereichssatzungen.
  • Prüfungsausschuss, Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die Anerkennung von Prüfungsleistungen. Er ist auch zuständig für die Auslegung der Prüfungsordnung und kann in begründeten Fällen für die Studierenden verbindliche Abweichungen von der Prüfungsordnung beschließen. Der Ausschuss besteht aus einer Reihe Professoren und studentischen Beisitzern. Der Ausschuss hat nichts mit der Festlegung von Prüfungsterminen zu tun.
  • Prüfungsordnung, Kurz: PO genannt. Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an einer Hochschule fest und den Studienverlauf. Sie ist rechtsverbindlich.

S

  • Soft Skills, Der Begriff Soft Skills umfasst eine nicht genau definierte Reihe von menschlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Persönlichkeitszügen, die für das Ausüben eines Berufs auf (Mitarbeiter und) Kunden bezogen nötig oder förderlich sind. Deutsche Begriffsverwandte sind Schlüsselqualifikation und Querschnittskompetenzen, in einem weiteren Sinne auch soziale Kompetenz oder soziales Verhalten. Im Bachelorstudiengang müssen drei ECTS-Credits im Bereich Soft Skills erworben werden. Informationen hierzu in der FAQ.
  • Studienordnung, kurz: SO genannt. Die Studienordnung legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für ein ordnungsgemäßes Studium fest. Nach dem jetzt gültigen Hochschulrecht gibt es keine Studienordnungen mehr. Die Prüfungsordnungen sollen alles beinhalten und die Übersichten und ggf. Detailinfos der bisherigen Studienordnungen werden in der Regel als Anhänge an die Prüfungsordnung weitergeführt.