FAQ

Da sowohl bei den studentischen Beratern, beim Fachschaftsrat als auch bei den Fachberatern häufig sich wiederholende Fragen auf den Schreibtisch gelangen, gibt es an dieser Stelle eine Sammlung der häufig gestellten Fragen: Frequently Asked Questions (kurz FAQ).

Für Fragen, die hier nicht beatnwortet werden, kontaktieren Sie bitte die zuständigen Ansprechpartner aus dem Kontakt-Bereich oder konsultieren Sie entwprechenden Dokumente im Download-Bereich ( z.B. Prüfungsordnung, Praktikantenordnung, Übergangsregelungen etc,).

 

Zulassung/Bewerbung:

 

Studium:

 

Bachelorarbeit:

 

Praktikum:

Zulassung/Bewerbung:

Kann ich als Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Universität Duisburg-Essen (UDE) zugelassen werden?


Ja, allerdings gelten neben den Zulassungsvoraussetzungen, die in der Prüfungsordnung explizit genannt sind, zusätzliche Anpassungsauflagen: Während des Master-Studiums müssen Studienleistungen im Umfang von bis zu 30 Credits aus dem Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen nachgeholt werden. Diese setzen sich aus ingenieurwissenschaftlichen und aus betriebswirtschaftlichen Inhalten zusammen. Einzelheiten regelt der Prüfungsausschuss.

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Kann ich als Diplom-Kaufmann/Ökonom/Betriebswirt (Uni) für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen zugelassen werden?


Ja, allerdings gelten neben den normalen Zulassungsvoraussetzungen besondere Auflagen: Während des Master-Studiums müssen Studienleistungen im Umfang von 30 Credits aus dem ingenieurwissenschaftlichen Teil des Bachelor-Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen nachgeholt werden. Einzelheiten regelt der Prüfungsausschuss.

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Kann ich als Diplom-Ingenieur (Uni) für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen zugelassen werden?


Ja, allerdings gelten neben den normalen Zulassungsvoraussetzungen besondere Auflagen: Während des Master-Studiums müssen Studienleistungen im Umfang von 30 Credits aus dem betriebswirtschaftlichen Teil des Bachelor-Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen nachgeholt werden. Einzelheiten regelt der Prüfungsausschuss.

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Ich habe in einem anderen Bachelor- oder Master-Studiengang oder an einer anderen Uni eine Prüfung endgültig nicht bestanden, die auch Teil des Curriculums Wirtschaftsingenieurwesen an der Universität Duisburg-Essen ist. Darf ich mich trotzdem für den Studiengang bewerben?


Nein, in diesem Fall kann leider keine Zulassung zum Studiengang erfolgen.

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Wo wird der Orts-Numerus-Clausus für den Bachelor-Studiengang im kommenden Wintersemester liegen?


Das lässt sich leider nicht vorab abschätzen, da die Höhe des Orts-NC von den angebotenen Studienplätzen und der Bewerberzahl abhängt.
Für das WS08/09 lag der NC bei 2,7 (oder bei 0 Wartesemestern und einer Note von 2,8).
Für das WS09/10 lag der NC bei 2,6 (oder bei 2 Wartesemestern und einer Note von 2,0).
Für das WS10/11 lag der NC bei 2,7 (oder bei 2 Wartesemestern und einer Note von 2,3). 

Informationen über den aktuellen NC gibt es auf der Homepage des Studierendensekretariates.

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Ich habe kein Abitur, kann ich trotzdem Wirtschaftsingenieurwesen studieren?


Ja, allerdings bedarf es dazu einer besonderen studiengangbezogene fachliche Eignung und eine den Anforderungen der Universität Duisburg-Essen entsprechende Allgemeinbildung. Diese können im Rahmen einer Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellung nachgewiesen werden. Dazu ist ein Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen bis zum 15. Juni des Jahres nötig. Weitere Informationen sind unter Downloads bereitgestellt.

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Studium:

 

Ich würde mir gerne Veranstaltungen anerkennen lassen, die ich im Rahmen eines anderen Studiengangs oder an einer anderen Uni bereits erfolgreich absolviert habe. Wie muss ich hierbei vorgehen?


In den betriebswirtschaftlichen Fächern ist beim Prüfungsausschuss ein schriftlicher Antrag auf Anerkennung zu stellen und diesem eine vom Lehrstuhlinhaber beglaubigte Übersicht über Inhalt und Umfang der absolvierten Veranstaltung beizufügen. In den technischen Fächern entscheidet der jeweilige Fachprüfer über eine evtl. Anerkennung. Das Formular für eine Anrechnung finden Sie im Download-Bereich.

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Ich habe an einem Wirtschaftsgymnasium mein Abitur gemacht, kann ich mir einzelne Fächer anerkennen lassen?

Das ist leider nicht möglich, da sich das Anspruchsniveau von schulischen und universitären Veranstaltungen zu sehr unterscheidet. Eine Ausnahme bildet eventuell der Bereich der Buchhaltung, in dem auf Antrag eine Anerkennung erfolgen kann, aber nicht muss.

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Wo finde ich Informationen zu den in der Prüfungsordnung aufgeführten Fächern und Modulen?


Informationen zum Inhalt der Veranstaltungen findet man im Modulhandbuch des Studiengangs, das hier im Downloadbereich verlinkt ist, in der Veranstaltungsdatenbank und auf den Homepages des jeweiligen Lehrstuhls. Um diese Homepages zu finden, bietet sich die Nutzung einer Suchmaschine mit z.B. diesen Suchworten an: „Uni“ + „Duisburg“ + „[Name der Veranstaltung]“

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Wo finde ich die Studienordnung von 2009?


Nach dem jetzt gültigen Hochschulrecht gibt es keine Studienordnungen mehr. Die neuen Prüfungsordnungen beinhalten alle relevanten Informationen (grundsätzlicher Art) und die Übersichten und ggf. Detailinfos der bisherigen Studienordnungen werden in der Regel als Anhänge an die Prüfungsordnungen weitergeführt. Die alten Studienordnungen behalten für die jeweiligen Studierenden ihre Gültigkeit bis zum Ende ihres Studiums.

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Wann muss ich mich für Prüfungen anmelden?


Für die Anmeldung zu den Klausuren des Pflicht- und Wahl(pflicht)bereichs wird vom Prüfungsamt ein Anmeldezeitraum festgelegt, der in der Regel wenige Wochen nach Vorlesungsbeginn startet und derzeit ein bis zwei Wochen umfasst.
Für die Anmeldung von Bachelor- und Masterarbeiten gibt es hingegen keine Anmeldefrist (möglicherweise gelten an einzelnen Lehrstühlen an der MSM abweichende Regelungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den entsprechenden Lehrstühlen). Es wird individuell in Absprache mit dem Betreuer der Abschlussarbeit festgelegt, wann die Anmeldung durchgeführt wird. Das Prüfungsamt berechnet dann den spätestmöglichen Abgabetermin.

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Darf ich mir aussuchen, ob ich eine WiWi Prüfung bei der MSM oder bei den WiIng-Lehrstühlen schreibe?


Nein, alle Studierenden mit alter Prüfungsordnung PO04 müssen ihre Klausuren bei der MSM schreiben.
Alle Studierenden nach neuer Prüfungsordnung PO09 müssen ihre Klausuren in der Regel bei den WiIng-Lehrstühlen schreiben.
Eine Ausnahme gibt es für das Fach "Beschaffung und Produktion" von Prof. Leisten. Hier wird Prof. Leisten auch die Klausur für alle WiIng-Studierenden nach PO04 stellen.

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Wie kann ich die im Bachelorstudiengang vorgesehenen ECTS-Credits im Bereich "Soft Skills" erwerben?

 

Studierende des Wirtschaftsingenieurwesens müssen drei Credits im Bereich „Soft Skills“ erwerben.
Einen dieser drei Credits erhalten die Studierenden im Rahmen der BWL-Minihausarbeit, die in einem der BWL-Grundlagenfächer angefertigt und präsentiert wird.
Die zwei weiteren Credits müssen durch Teilnahme an Veranstaltungen im sog. "Ergänzungsbereich 1 - Schlüsselkompetenzen" oder "E1-Bereich" der UDE absolviert werden. Bei diesen Veranstaltungen handelt es sich z.B. um Sprachkurse, Kurse über korrektes Präsentieren bei Vorträgen oder Rhetorikkurse. Derartige Kurse werden unter anderem vom IOS (Institut für Optionale Studien) angeboten. Auf keinen Fall können diese Credits durch Veranstaltungen des IOS im E3-Bereich "Studium liberale" erworben werden!

Die Kurse im E1-Beriech sind unterschiedlich strukturiert und je nachdem wie viel Workload sie beinhalten gibt es Kurse mit nur einen Credit, aber auch Kurse mit zwei oder mehr als zwei Credits.
Es können also beispielsweise ein Kurs mit mindestens zwei Credits, oder aber auch auch zwei Kurse mit jeweils einem Credit absolviert werden. Wichtig ist dass insgesamt zwei Credits durch die belegten Kurse erzielt werden.

Die Credits aus dem E1-Bereich/für die Soft Skills werden mit Note im System des Prüfungsamts verbucht (es sei denn, der Dozent bewertet die Prüfungsleistung nur entweder mit "bestanden" oder "nicht bestanden"). Für die Verbuchung der Kurse im Soft Skills-Bereich ist wichtig, dass bescheinigt wird, dass diese Kurse im E1-Bereich absolviert wurden. Das IOS stellt hierzu in seinem Downloadbereich das Formular "Nachweis der Studienleistung im Ergänzungsbereich" zur Verfügung (bitte unbedingt darauf achten, dass E1 angekreuzt wird, nicht E3!).
 
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Bachelorarbeit:

Wann muss ich mich für die Bachelorarbeit anmelden?

Für die Anmeldung von Bachelor- und Masterarbeiten gibt es - anders als bei den Anmeldungen zu Klausuren - keine festen Anmeldezeiträume. (Möglicherweise gelten an einzelnen Lehrstühlen an der MSM abweichende Regelungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den entsprechenden Lehr-stühlen.) Es wird individuell in Absprache mit dem Betreuer der Abschlussarbeit festgelegt, wann die Anmeldung durchgeführt wird. Das Prüfungsamt berechnet dann den spätestmöglichen Abgabe-termin.

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Wann darf ich mich für die Bachelorarbeit anmelden?

Um sich für die Bachelorarbeit anmelden zu können, müssen

  • die 20 Wochen Praktikum absolviert und im System des Prüfungsamts verbucht worden sein,
  • die BWL-Minihausarbeit absolviert und verbucht worden sein und
  • mindestens 180 Credits im Studienprogramm erzielt worden sein (s. PO).

Sollten Sie knapp (!) unter den 180 Credits liegen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag beim Prüfungsausschussvorsitzenden zu stellen, dennoch bereits mit der Bachelorarbeit beginnen zu dürfen. Auch gibt es hier ggf. möglicherweise flexible Regelungen in Abstimmung mit den Themen-stellern.

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Bei welchen Lehrstühlen/Instituten darf die Arbeit geschrieben werden? Kann die Arbeit auch in einem Grundlagenfach angefertigt werden oder muss sie in einem Vertiefungsfach geschrieben werden?

Abschlussarbeiten werden entweder im technischen Vertiefungsbereich Maschinenbau bzw. in den technischen Vertiefungsfächern der elektr. Energietechnik oder IT oder im BWL-Vertiefungsbereich geschrieben, d.h. bei den Dozenten, die vertiefende Veranstaltungen im Bachelorprogramm WiIng anbieten (Ausnahme für den MSM-Vertiefungsbereich "Management und Marketing": Frau Jörges-Süß und Frau Güler, s. dazu die frühere Mitteilung im Newsletter 24/2011). Die Grundlagenfächer sind hierfür zunächst nicht geeignet, weil dort eben nicht spezielles und vertieftes Wissen vermittelt wurde. Es kann aber sein, dass auch Themen mit Verbindung zu den Grundlagenfächern für eine Bachelor-Arbeit möglich sind. Ggf. müssen Sie sich dazu mit den potenziellen Themenstellern in Verbindung setzen. Grundsatz ist, dass für ein Thema ein zugelassener Prüfer sein Einverständnis geben muss.

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Wann ist der richtige Zeitpunkt, sich mit einem Professor/Lehrstuhl über ein Thema für die Bachelor-Arbeit und die jeweiligen Rahmenbedingungen zu unterhalten?

Wichtig ist eine frühzeitige Planung. Da nach der Korrektur der Bachelorarbeit ja erst das Kolloquium stattfinden kann, muss - ausgehend vom Zeitpunkt, wann die Studierenden das Bachelorstudium erfolgreich beendet haben möchten - zurückgerechnet werden. Sinnvoll ist es, sich früh Gedanken darüber zu machen, bei wem man die Arbeit schreiben möchte, da es sein kann, dass aus Kapazitäts-gründen der präferierte Dozent die Arbeit nicht betreuen kann. Außerdem kann es bei verschiedenen Dozenten leicht variieren, zu welchem Zeitpunkt die Arbeit angemeldet werden kann.

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Wie läuft die Anmeldung, wenn die Bachelorarbeit im Ausland, bei einem Unternehmen oder in Verbindung mit einer anderen Institution geschrieben wird?

In diesen Fällen wird die Anmeldung auf postalischem Weg zwischen Student/in, Prüfer und Prüfungsamt organisiert (ggf. auch per Email). Wichtig ist auch in diesem Fall, dass der/die Themensteller/in bzw. Prüfer/in an der UDE als Prüfer zugelassen ist. Eine externe (außerhalb der UDE) Hauptbetreuung ist nicht möglich. Auch bei Arbeiten, die in Verbindung mit Unternehmen und/oder anderen Universitäten geschrieben werden sollen, muss ein/e Prüfer/in der UDE die Verantwortung übernehmen.

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Wie lange darf die Bearbeitung der Arbeit dauern und was ist, wenn diese Zeit nicht ausreicht?

Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 Monate. Vorher wird es nicht selten eine Einarbeitungs- bzw. Datensammlungszeit geben. Sollte die Bearbeitung krankheitsbedingt oder aus anderem vom Kandidaten nicht zu vertretenden Grund unterbrochen sein, ist dies (z.B. per Attest) nachzuweisen; dann kann die Bearbeitungszeit ggf. verlängert werden. In der PO steht dazu außerdem:

Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten Antrag der oder des Studierenden und, sofern die Gründe für die Verlängerung nicht krankheitsbedingter Art sind, mit Zustimmung der Betreuerin oder des Betreuers um bis zu einen Monat verlängern.

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Was passiert nach Abgabe der Bachelorarbeit?

Nach Abgabe und Bewertung der Bachelorarbeit findet ein Kolloquium statt. Sollte es sich bei dem Kolloquium um die letzte Prüfungsleistung im Rahmen des Bachelorstudiums handeln, wird im Notenspiegel festgehalten werden, dass am Tag des Kolloquiums das Bachelorstudium erfolgreich beendet wurde. (Allgemein ist der Termin der jeweils letzten Prüfung der Termin des Studien-abschlusses.)

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Praktikum:

 

Ich habe während meiner Schulzeit ein einwöchiges Praktikum absolviert. Kann dieses anerkannt werden?


„Schulpraktika“ und Praktika mit einer Dauer von weniger als zwei Wochen werden prinzipiell nicht anerkannt.
Es wird generell empfohlen, zeitlich möglichst große Abschnitte für die Praktika zu wählen.

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Wie lang muss das während des Bachelor-Studiums abgelegte Praktikum mindestens sein?


(Hinweis: Die folgende Regelung gilt für Studierende, die das Bachelor-Studium ab dem WS 08/09 oder später begonnen haben/beginnen.) Generell sind laut Bachelor-Prüfungsordnung mindestens 20 Wochen zu absolvieren. Von diesen 20 vorgeschriebenen Praktikumswochen sollten acht vor Studienbeginn absolviert werden (Grundpraktikum) und 12 während des Studiums (Fachpraktikum). Sowohl im kaufmännischen als auch im technischen Bereich müssen jeweils (mindestens) sechs Wochen Praktikum geleistet werden, die übrigen acht Wochen können nach eigener Wahl und Aufteilung im kaufmännischen oder im technischen Bereich absolviert werden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Praktikum. Alle Einzelheiten stehen in der Praktikumsordnung.

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Kann das Grundpraktikum auch noch während des Bachelorstudiums absolviert werden?


Gemäß § 1 Abs. 3 der Prüfungsordnung 2008/09 für den Bachelor Studiengang Wirtschafts-ingenieurwesen, handelt es sich bei dem 8-wöchigen Grundpraktikum um eine Voraussetzung für das Studium. Das Grundpraktikum ist nicht Bestandteil des Studiums und kann auch noch während des Studiums nachgeholt werden. Es ist spätestens bei der Anmeldung zu den Prüfungen des zweiten Studienjahres nachzuweisen und ergibt keine ECTS-Credits.
Näheres regelt die Praktikumsordnung.


!!! Änderung !!!:
Das 8-wöchige Grundpraktikum muss spätestens bei der Anmeldung zu den Prüfungen des fünften Semesters nachgewiesen sein. Eine Anmeldung für die Prüfungen aus den ersten vier Semestern ist zu dem Zeitpunkt weiterhin online möglich.
Diese Regelung ist aus Kulanz getroffen worden; es besteht kein Anspruch darauf und es handelt sich um eine Regelung, die momentan gilt. Daraus leitet sich kein Anspruch ab, dass diese Regelung dauerhaft gelten wird.

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Wie lange muss das während des Master-Studiums abgelegte Praktikum mindestens sein?


Während des Master-Studiums gibt es kein Praktikum. (Hinweis: Diese Regelung gilt für Studierende, die das Master-Studium ab dem WS 08/09 oder später begonnen haben/beginnen.)

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Ich habe mein Grundpraktikum vor Beginn des Studiums absolviert. Muss ich trotzdem einen Bericht schreiben?


Für das Grundpraktikum vor dem Studium sind keine Berichte zu verfassen. Hier reicht ein Zeugnis oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers aus. Das Zeugnis oder die Bescheinigung muss die Bezeichnung des Ausbildungsbetriebs, die Abteilung, den Ausbildungsort, Angaben zur Person, die Tätigkeitsbereiche und deren Dauer sowie bei einem Zeugnis eine Bewertung der Praktikantentätigkeit enthalten.

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Ich muss im Rahmen des Übergangs vom Bachelor- in den Masterstudiengang weitere acht Wochen Praktikum nachweisen. Muss ich hierfür ein Berichtsheft anfertigen?


Studierende aus der alten PO04 Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen müssen für die Übergangsleistung "acht-wöchiges Praktikum" im Master kein Berichtsheft anfertigen.

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Darf ich im Unternehmen xyz mein Praktikum absolvieren? Welche Voraussetzungen sind an das Unternehmen zu stellen?


Praktika können in Industrieunternehmen oder in Betrieben, die industrienahe Dienstleistungen erbringen, absolviert werden; die Unternehmen müssen zudem als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein.
Weitere Fragen bzw. Details zum Praktikum werden in der Praktikumsordnung des Studiengangs geregelt, die Sie sich unter Downloads herunterladen können.

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