Allgemeine Studieninformationen

Zulassungsvoraussetzungen Bachelor

Als Zugangsvoraussetzung dient im Allgemeinen der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Einzelne Studiengänge sind zulassungsbeschränkt. Hierfür ist eine gesonderte Bewerbung notwendig (in der Regel zum 15.7. eines jeden Jahres).

Zulassungsvoraussetzungen Master

Als Zugangsvoraussetzung dient der Nachweis eines Bachelor-Abschlusses in einem dem Master-Studium verwandten Fach mit einer adäquaten Note.

Sprachvoraussetzungen

Die Lehrsprache in den meisten Studiengängen ist Deutsch. Deshalb müssen gute deutsche Sprachkenntnisse vorhanden sein. Es müssen Deutschkenntnisse auf DSH 2-Niveau (TestDaF TDN 4) nachgewiesen werden.

Sprachvoraussetzungen ISE

Für die Einschreibung in das Studienprogramm ISE sind noch zusätzliche Sprachvoraussetzungen notwendig.

  • Bachelor: Deutsch und Englisch: B1 (GeRS/ CEFR)
  • Master: Deutsch und Englisch: B2 (GeRS/ CEFR)

Programmstart Bachelor

Eine Einschreibung in das Bachelor-Studium ist zum Wintersemester im Oktober möglich.

Für den Bachelor-Studiengang „Angewandte Informatik“ ist die Einschreibung auch zum Sommersemester im April möglich.

Programmstart Master

Eine Einschreibung in das Master-Studium ist sowohl zum Wintersemester im Oktober als auch zum Sommersemester im April möglich.

Zulassungsbeschränkung

Folgende Studiengänge haben eine örtliche Zulassungsbeschränkung (NC):

  • Bachelor Angewandte Kognitionswissenschaft
  • Bachelor Medizintechnik
  • Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen

Studiendauer

Die Studiendauer ist vom gewählten Studiengang abhängig. Das Bachelorstudium dauert sechs oder sieben, das Masterstudium drei oder vier Semester.

Semester

Das akademische Jahr ist in Semester unterteilt. Jedes Semester dauert sechs Monate.

  • Wintersemester: von Oktober bis März
  • Sommersemester: von April bis September

Vorlesungszeit

Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt im Oktober und endet im Februar, für das Sommersemester läuft sie von Anfang oder Mitte April bis Ende Juli.

Während des Wintersemesters gibt es eine Unterbrechung von etwa zwei Wochen während der Weihnachtsferien.

Klausurphase

Die Klausurphase beginnt direkt nach Ende der Vorlesungszeit und dauert etwa sechs Wochen.

Lehrveranstaltungen

Jede Lehrveranstaltung wird in der Regel einmal jährlich im Sommer oder Winter angeboten. Für die meisten Lehrveranstaltungen ist keine Registrierung notwendig.

Ausnahme: Praktika und Seminare

Lehrveranstaltungsarten

  • Vorlesung: Vermittlung der Theorien
  • Übung: Anwendung der gelehrten Theorien
  • Labore: Praktische Übung
  • Seminare: Arbeit in kleinen Gruppen

Pflicht / Wahlpflicht

Pflichtveranstaltungen laut Studienverlaufsplan müssen für ein erfolgreiches Studium erfolgreich abgeschlossen (bestanden) werden.

Wahlpflichtveranstaltungen können entsprechend der Vorgaben des betreffenden Wahlkatalogs ausgesucht und belegt werden.

Studienplan

Im Studienplan sind alle Veranstaltungs- und Prüfungselemente gelistet. Es werden sowohl Angaben zum Umfang oder Art als auch zur empfohlenen Reihung der Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen gemacht.

Stundenplan

Im Stundenplan werden semesterweise Angaben zum Termin, der Uhrzeit und dem Ort einer Lehrveranstaltung bereitgestellt.

Prüfungen

Jede Prüfung wird einmal jedes Semester angeboten. Für die Prüfungen ist eine Registrierung notwendig. Das Abmelden von registrierten Prüfungen ist bis zu einer gegebenen Frist möglich.

Die Anzahl Prüfungsversuche ist begrenzt. Sollte auch der letzte Prüfungsversuch nicht bestanden werden, gilt das gesamte Studium als nicht bestanden.

Abschlussarbeit

Die Abschlussarbeit ist eine Prüfungsarbeit, in der die Studierenden zeigen sollen, dass sie innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbstständig unter Anleitung nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten können. Die Dauer beträgt:

  • Bachelor: 12 Wochen
  • Master: 6 Monate

Industriepraktikum

In einzelnen Bachelor-Studiengängen muss ein mehrwöchiges Industriepraktikum in einem Unternehmen außerhalb der Universität absolviert werden.

Prüfungsordnungen

Die Prüfungsordnungen enthalten alle regulatorischen Maßnahmen eines Studiengangs. Diese sind auch die einzigen formal bindenden Dokumente. Alle weiteren Informationen dienen eher der Erläuterung.

Gebühren

Es gibt in Nordrhein-Westfalen keine Studiengebühren, allerdings muss ein Sozialbeitrag pro Semester entrichtet werden. Im Sozialbeitrag sind unter anderem ein Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen und Vergünstigungen bei der Verpflegung in den Mensen der Hochschule sowie ein Beitrag für den AStA enthalten.

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten sind im Vergleich zu anderen Metropolregionen vergleichsweise gering. Es wird empfohlen ca. 900 € an persönlichen Ausgaben pro Monat zu kalkulieren. Das hängt aber selbstverständlich auch von den eigenen Bedürfnissen ab.

Wohnen

Eine Unterbringung ist sowohl in Wohnheimen des Studierendenwerks als auch in Angeboten des freien Wohnungsmarktes möglich. Das Wohnangebot in der Region ist vielfältig und günstig.

Akkreditierung

Die Universität Duisburg-Essen ist systemakkreditiert.