Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag

Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag im Sommersemester 2024

Der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag beträgt für das Sommersemester 2024 insgesamt 302,40 €.

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Mobilitätsbeitrag (Deutschlandsemesterticket): 176,40 €
  • Sozialbeitrag für das Studierendenwerk: 110,00 €
  • Studierendenschaftsbeitrag: 16,00 €

Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen finden Sie unter folgendem Link: (http://www.uni-due.de/verwaltung/satzungen_ordnungen/sonstige_ordnungen.php)

Der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag ist nicht vor der Einschreibung zu zahlen! Sie werden bei der Einschreibung über die Zahlungsmodalitäten informiert.

Studierende, die sich rückmelden möchten, überprüfen bitte vorab unter nachstehendem Link, ihr Beitragskonto auf eventuelle Guthaben bzw. Rückstände:

http://campus.uni-due.de/cm/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces?chco=
 

Bei Vorliegen einer finanziellen Notlage kann eine Übernahme des Mobilitätsbeitrags beim AStA beantragt werden: 

https://asta-due.de/beratung/haertefallantrag/


Der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag ist zahlbar auf das nachfolgende Konto:

B I T T E   B E A C H T E N !
Verwendungszweck: Matrikelnummer - ohne Leerzeichen, ohne Komma, ohne Sonderzeichen)
(Beispiel: Matrikelnummer: 1234567, Verwendungszweck ist dann 1234567)

Bei der SEPA-Überweisung muss das Feld "Kunden-Referenznummer" leer bleiben. Die Matrikelnummer darf nur im Feld "Verwendungszweck" stehen!!!

Empfänger: Universität Duisburg-Essen
IBAN:DE32 3605 0105 0000 269 753
SWIFT/BIC: SPESDE 3EXXX

Hinweis:

Die Matrikelnummer besteht nur aus Ziffern und ist in der Regel 7-stellig. Die auf der Chipkarte davor aufgedruckten Buchstaben "ES" bzw. "DS" gefolgt von einer "0" gehören nicht zur Matrikelnummer und sind daher nicht im Verwendungszweck einzutragen. Gleiches gilt für die letzten beiden Ziffern der auf der Chipkarte aufgedruckten Nummer ("00", "01", "02" etc.), da es sich hier lediglich um Prüfkennziffern handelt.

Bitte beachten Sie die Rückmeldefristen

Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag im Wintersemester 2023/24

Der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag beträgt für das Wintersemester 2023/24 insgesamt 346,02 €.

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Mobilitätsbeitrag (Ticket): 220,02 €, davon 160,62 € für das VRR-Semesterticket und 59,40 € für das NRW-Ticket
  • Sozialbeitrag für das Studierendenwerk: 110,00 €
  • Studierendenschaftsbeitrag: 16,00 €

Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen finden Sie unter folgendem Link: (http://www.uni-due.de/verwaltung/satzungen_ordnungen/sonstige_ordnungen.php)

Der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag ist nicht vor der Einschreibung zu zahlen! Sie werden bei der Einschreibung über die Zahlungsmodalitäten informiert.

Studierende, die sich rückmelden möchten, überprüfen bitte vorab unter nachstehendem Link, ihr Beitragskonto auf eventuelle Guthaben bzw. Rückstände:

http://campus.uni-due.de/cm/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces?chco=
 

Bei Vorliegen einer finanziellen Notlage kann eine Übernahme des Mobilitätsbeitrags beim AStA beantragt werden: 

https://asta-due.de/beratung/haertefallantrag/


Der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag ist zahlbar auf das nachfolgende Konto:

B I T T E   B E A C H T E N !
Verwendungszweck: Matrikelnummer - ohne Leerzeichen, ohne Komma, ohne Sonderzeichen)
(Beispiel: Matrikelnummer: 1234567, Verwendungszweck ist dann 1234567)

Bei der SEPA-Überweisung muss das Feld "Kunden-Referenznummer" leer bleiben. Die Matrikelnummer darf nur im Feld "Verwendungszweck" stehen!!!

Empfänger: Universität Duisburg-Essen
IBAN:DE32 3605 0105 0000 269 753
SWIFT/BIC: SPESDE 3EXXX

Hinweis:

Die Matrikelnummer besteht nur aus Ziffern und ist in der Regel 7-stellig. Die auf der Chipkarte davor aufgedruckten Buchstaben "ES" bzw. "DS" gefolgt von einer "0" gehören nicht zur Matrikelnummer und sind daher nicht im Verwendungszweck einzutragen. Gleiches gilt für die letzten beiden Ziffern der auf der Chipkarte aufgedruckten Nummer ("00", "01", "02" etc.), da es sich hier lediglich um Prüfkennziffern handelt.

Bitte beachten Sie die Rückmeldefristen

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