Änderungsmeldungen (Adresse/Geschlecht/Name)

Änderung Ihrer persönlichen Daten

Wenn sich Änderungen an Ihren Personenstandsdaten ergeben haben, teilen Sie uns diese bitte mit. Systemseitig nicht richtig erfasste Daten führen dazu, dass Schriftstücke nicht zugestellt werden können oder dass beispielsweise auch Abschlussdokumente unter Umständen neu ausgestellt werden müssen, damit diese anerkannt werden.

Adressänderung

Sollten Sie Ihre Postanschrift aufgrund eines Umzuges ändern wollen, nehmen Sie diese Änderung bitte über das HISinOne-Portal eigenständig vor. Eine aktuelle Postanschrift ist wichtig und erforderlich, damit wir Ihnen Bescheide und Bescheinigungen sowohl digital als auch im Einzelfall schriftlich zur Verfügung stellen können.

Bitte beachten Sie, dass unter Umständen eine gesonderte Aktualisierung Ihrer Postanschrift in anderen Portalen wie z.B. OpenCampus erforderlich sein kann.

Änderung des Nachnamens (Heirat, Scheidung, Adoption)

Sollte sich Ihr Nachname beispielsweise aufgrund von Heirat, Scheidung oder Adoption ändern, senden Sie uns hierzu bitte einen amtlichen Nachweis digital via E-Mail (studienservice@uni-due.de) zu. Bitte nutzen Sie hierfür zu Verifikationszwecken stets Ihre studentische E-Mail-Adresse.

Eine eigenständige Aktualisierung Ihrer persönlichen Daten ist in HISinOne in diesem Fall nicht möglich.

Änderung der Eintragung von Vornamen und/oder Geschlecht

Seit dem 01.11.2024 können Menschen auf Grundlage des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (Selbstbestimmungsgesetz, SBGG) die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt bewirken. Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen muss drei Monate vor der Erklärung gegenüber dem Standesamt angemeldet werden.

Um eine Änderung von Vornamen und/oder Geschlecht an der Universität Duisburg-Essen als Studierende/r beantragen zu können, gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Senden Sie uns eine entsprechende E-Mail mit der gewünschten Änderung und fügen Sie eine Bescheinigung über die Änderung im Personenstandsregister bzw. der geänderten Personenstandsurkunde bei. Hilfsweise ist auch das Einreichen des geänderten Lichtbildausweises möglich.

b) Für den Fall, dass Ihre Daten noch nicht offiziell geändert sind, möchte die Universität Duisburg-Essen Ihnen die Möglichkeit der vorgezogenen Änderung des Vornamens und/oder des Geschlechtseintrages geben. Hierzu lassen Sie uns bitte den Antrag auf vorgezogene Änderung des Vornamens und/oder Änderung des Geschlechtseintrages zusammen mit dem DGTI-Ergänzungsausweis und Ihrem aktuellen amtlichen Identitätsnachweis zukommen. Bitte beachten Sie die weitergehenden Hinweise und Informationen in dem Antrag.

Die Änderung ist in beiden Fällen an studienservice@uni-due.de zu richten. Bitte nutzen Sie hierfür zu Verifikationszwecken stets Ihre studentische E-Mail-Adresse. Für die Neuausstellung des Studierendenausweises wenden Sie sich bitte ebenfalls an den Bereich Studienservice. 

Was muss zusätzlich beachtet werden? Sollten Sie Mitarbeitende:r an unserer Universität sein oder eine Prüfrolle im Rahmen einer wissenschaftlichen (Lehr-)Tätigkeit besitzen, so sind ggf. auch die zuständigen Sachbearbeitungen aus der Personalabteilung bzw. das Prüfungswesen ergänzend zu kontaktieren. In allen Fällen - unabhängig davon, ob Sie Mitarbeitende:r und/oder Studierende:r an unserer Universität sind - ist die Benutzerverwaltung zu kontaktieren. Es sind ggf. Anpassungen an Ihrer E-Mail-Adresse und/oder Ihrer Uni-Kennung erforderlich. Die Kolleginnen und Kollegen erreichen Sie via E-Mail: benutzerverwaltung@uni-due.de.

Bei Rückfragen zu dem Thema Abschlussdokumente wenden Sie sich bitte an das Prüfungswesen. Wenn im Zuge der Neuausstellung von Abschlussdokumenten eine Änderung Ihrer Daten im System erforderlich ist, beachten Sie bitte die obigen Informationen und melden Sie sich im Zweifel gerne jederzeit.