FAQ zum Thema Rückmeldung

Informationen rund um das Thema Rückmeldung

Was heißt Rückmeldung und wann muss ich mich zurückmelden?

Studierende, die nach Ablauf eines Semesters das Studium im Folgesemester an unserer Hochschule fortsetzen möchten, müssen sich innerhalb einer vorgeschrieben Frist durch Zahlung des Semesterbeitrages zurückmelden. Die Fristen können Sie hier einsehen: Rückmeldefristen.

Was passiert, wenn ich die Rückmeldefrist verpasse?

Nach Ablauf der Rückmeldefrist kann eine Rückmeldung auch noch verspätet beantragt werden. In diesem Fall wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 € erhoben. Dieser Betrag ist zusammen mit dem Semesterbeitrag in einer Summe zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass es bis zu 5 Werktage ab Überweisungsdatum dauern kann, bis die Zahlung auf Ihrem Beitragskonto verbucht ist und Sie rückgemeldet sind. Erst dann können Sie eine Studienbescheinigung für das neue Semester ausdrucken. Sofern nach Beginn des Folgesemesters die Rückmeldung noch nicht erfolgt ist, wird die Exmatrikulation mit Ablauf des Semesters durchgeführt, für das zuletzt der Semesterbeitrag entrichtet wurde.

Wie kann ich meinen Semesterbeitrag für das kommende Semester bezahlen?

Die Zahlung des Semesterbeitrages kann aktuell ausschließlich durch Überweisung erfolgen. Die Bankverbindung können Sie folgender Seite entnehmen: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/sozial_studierendenschaftsbeitrag.shtml

Tragen Sie als Verwendungszweck bitte immer nur Ihre Matrikelnummer ein - ohne Zusätze!

Ich bin eigentlich fast fertig, nur noch die Prüfungsverbuchung steht aus. Muss ich mich zurückmelden?

Eine Rückmeldung muss bis zu dem Semester erfolgen, in dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wird. Die Abgabe der Abschlussarbeit zählt als Prüfungsleistung. Sie müssen somit für das Semester rückgemeldet sein, in dem Sie Ihre Bachelor- oder Masterarbeit abgeben.

Bitte unbedingt zur Kenntnis nehmen: Melden Sie sich nur dann zurück, wenn Sie beabsichtigen Prüfungsleistungen im nachfolgenden Semester zu erbringen. Für die Prüfungsverbuchung und/oder Zeugnisaushändigung müssen Sie nicht zurückgemeldet sein. Für den Fall, dass Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, werden wir Sie nachrangig zurückmelden. Kontaktieren Sie uns hierzu bitte gesondert. Sobald das Semester, für das Sie die Rückmeldung beantragt haben, begonnen hat, ist eine Stornierung der Rückmeldung nicht mehr möglich. Die Exmatrikulation erfolgt in diesen Fällen mit Eingang Ihrer E-Mail bzw. Ihres Antrages auf Exmatrikulation. Damit verbunden ist, dass die Rückerstattungen des (anteiligen) Semesterbeitrages vollständig in den Verantwortungsbereich des AStA und des Studierendenwerks übergehen. Rückwirkende Exmatrikulation sind grundsätzlich unzulässig. Auch dann, wenn die Prüfungsverbuchung rückwirkend für das vorherige Semester erfolgt ist.

Bei mir ist eine Funktionssperre hinterlegt. Was bedeutet die und was muss ich tun?

Funktionssperren sind auf verschiedene Ursachen zurückzuführen. Die Funktionssperre verhindert, dass Sie automatisiert zurückgemeldet werden. Die Zahlung des Semesterbeitrages allein ist also nicht ausreichend, um für das nachfolgende Semester zurückgemeldet zu werden. Die genaue Bezeichnung der bei Ihnen hinterlegten Funktionssperre können Sie in Ihrem HISinOne-Portal auf der Startseite unter der Rubrik „Studienservice“ auf der rechten Seite einsehen.

Erklärungen zu den unterschiedlichen Funktionssperren finden Sie hier:

Bachelorzeugnis fehlt

Mit Einschreibung in den Masterstudiengang haben Sie ggf. eine Bescheinigung oder Bestätigung eingereicht, aus der hervorgeht, dass Sie Ihr Erststudium erfolgreich abgeschlossen haben. Das Bachelorzeugnis ist in diesem Fall nachgelagert bis zum Ende des jeweiligen Semesters, in dem die Einschreibung erfolgt ist, vorzulegen. Senden Sie uns hierzu das jeweilige Zeugnis mit Angabe der Gesamtnote über Ihre studentische E-Mail-Adresse per E-Mail zu (klick für Kontakte). Im Einzelfall behalten wir uns vor, das Zeugnis in beglaubigter Kopie anzufordern.

Stichprobenartige Prüfung Ihrer Zugangsberechtigung

Im Rahmen Ihrer Immatrikulation an unserer Universität wurde auf eine Überprüfung der schulischen, akademischen oder sonstigen Unterlagen als Originaldokumente oder beglaubigte Kopien vorbehaltlich einer nachgelagerten stichprobenartigen Überprüfung verzichtet. Ihre Einschreibung ist in diesem Zusammenhang für eine formale Überprüfung vorgesehen. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Zugangsberechtigung zum jeweiligen Studium im Original oder in Form einer amtlich beglaubigten Fotokopie vorlegen müssen. Im Falle der Einschreibung in einen Bachelorstudiengang oder in das Staatsexamen handelt es sich hierbei i.d.R. um das Abiturzeugnis bzw. ein Abituräquivalent (z.B. ausländischer Sekundarschulabschluss in dt./eng. Übersetzung). Sofern Sie sich für einen Masterstudiengang eingeschrieben haben, ist das Zeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (dt./Ausland) vorzulegen, der zur Einschreibung gemäß der jeweils gültigen Prüfungsordnung berechtigt. Im Falle der postalischen Vorlage der Dokumente schicken Sie bitte eine amtlich beglaubigte Kopie des entsprechenden Nachweises zusammen mit Ihrer Studienbescheinigung an das Sachgebiet Einschreibungswesen, Bereich Einschreibung. Senden Sie uns bitte keine Originaldokumente zu! Die beglaubigte Kopie senden wir Ihnen nach der Überprüfung kostenfrei zurück.

Befristete Einschreibung Promotionsstudium

Gemäß Einschreibungsordnung ist die Einschreibung in der Promotion zunächst für 10 Semester befristet. Über diesen Zeitraum hinaus ist das Vorlegen einer aktuellen Bestätigung von Seiten des Promotionsausschusses erforderlich. Sofern auf den Bestätigungen keine weitere zeitliche Befristung angegeben ist, ist diese Bestätigung für jedes Semester innerhalb des Rückmeldezeitraums vorzulegen. Die Bestätigung über die Verlängerung ist via E-Mail einzureichen (klick für Kontakte).

Zahlungsverzug Krankenversicherung

Im Rahmen des elektronischen Meldeverfahrens hat uns Ihre Krankenkasse mitgeteilt, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind (sog. M12). Da Sie als Studierende:r einer Versicherungspflicht unterliegen, ist die Rückmeldung für das kommende Semester erst dann möglich, wenn Sie Ihren Verpflichtungen nachgekommen sind. Diese Meldung erfolgt durch eine sog. M13. Nach Übermittlung durch die Krankenkasse kann es bis zu 5 Werktage dauern bis Sie für das kommende Semester zurückgemeldet sind. Sollte dies nicht der Fall sein, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung (klick für Kontakte).

Zugang gem. §49, Abs. 6 S. 4 HG NRW

Ihre Einschreibung in den jeweiligen Masterstudiengang erfolgte ohne Vorlage eines Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums und ggf. ohne Exmatrikulationsbescheinigung. Zur Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen gem. der jeweils gültigen Prüfungsordnung ist das Vorlegen der Abschlussdokumente bis zum Ende des 1. Semesters der Einschreibung erforderlich. Senden Sie uns hierzu das jeweilige Zeugnis mit Angabe der Gesamtnote über Ihre studentische E-Mail-Adresse per E-Mail zu (klick für Kontakte). Im Einzelfall behalten wir uns vor, das Zeugnis in beglaubigter Kopie anzufordern.

NC-Werte

Die NC-Werte der letzten Semester können Sie auf folgender Seite einsehen:

NC-Verfahrensergebnisse

Anlaufstellen

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