FAQ zum Thema Zweithörerschaft

Fragen zur Zweithörerschaft:

 

Was ist eine große bzw. kleine Zweithörerschaft?

Eine Einschreibung im Rahmen der großen Zweithörerschaft erfolgt dann, wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule in der Bundesrepublik als Ersthörer:in in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind. Dabei kann es sich sowohl um eine Fachhochschule als auch um eine Universität im Sinne des Hochschulgesetzes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) handeln.

Für eine kleine Zweithörerschaft werden Sie dann zugelassen, wenn Sie den gleichen Studiengang an einer anderen vergleichbaren Institution (=Universität) studieren. Studieren Sie zurzeit an einer Fachhochschule, handelt es sich bereits um eine große Zweithörerschaft, weil es sich formal um einen anderen Abschluss handelt.

Merke: anderer Studiengang an einer anderen Hochschule (=Fachhochschule/Universität) in der Bundesrepublik Deutschland: große Zweithörerschaft. Gleicher Studiengang an einer anderen Universität in der Bundesrepublik Deutschland: kleine Zweithörerschaft.

Bitte beachten Sie, dass die Hochschule nach Maßgabe der Einschreibungsordnung die Zulassung von Zweithörerinnen oder Zweithörern unter den in § 59 HG NRW genannten Voraussetzungen beschränken kann.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Bei beiden Zweithörerschaften muss eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegen. Wenn Sie zurzeit an einer Fachhochschule eingeschrieben sind, stellen Sie vorab sicher, dass mit Ihren schulischen oder beruflichen Qualifikationen eine Zugangsberechtigung zu einem Studium an einer Universität einhergeht. Die Vorlage eines Nachweises über eine bestehende Krankenversicherung gem. §199a SGB V entfällt.

Wenn Sie sich für eine Zweithörerschaft an der Universität Duisburg-Essen entscheiden, ist mit der Einschreibung und innerhalb der auf unserer Homepage veröffentlichten Fristen zur Rückmeldung zu jedem Semester eine Studienbescheinigung der Hochschule vorzulegen, an der Sie den Hörerstatus Ersthörer haben.

Wie hoch sind die Gebühren für eine Zweithörerschaft?

Die große Zweithörerschaft ist kostenfrei, da Sie den Semesterbeitrag bereits an einer anderen Hochschule entrichten. Insbesondere aufgrund des Semestertickets sollten Sie sich überlegen, an welcher Hochschule Sie Erst- bzw. Zweithörer:in werden möchten. Denn nur an der Hochschule, an der Sie Ersthörer:in sind, erhalten Sie i.d.R. auch das Semesterticket.

Für die kleine Zweithörerschaft fällt ein Beitrag von 100,- Euro an.

Welche Studiengänge/Veranstaltungen kann ich besuchen?

Im Rahmen der großen Zweithörerschaft kann prinzipiell jeder Studiengang studiert werden und jede Veranstaltung besucht werden, sofern die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Handelt es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. ein zulassungsbeschränktes Studienfach, so ist vorab die Bewerbung über den Bereich Zulassung erforderlich. Dann kann die Immatrikulation erst mit Erhalt eines Studienplatzes über das Vergabeverfahren erfolgen.

In einer kleinen Zweithörerschaft besuchen Sie i.d.R. einzelne Veranstaltungen, die dem gleichen Studiengang zugeordnet sind, den Sie bereits an der anderen Universität studieren. Lassen Sie den Antrag zur kleinen Zweithörerschaft bitte in jedem Fall von Seiten der Fakultät genehmigen. Die Studiengangsverantwortlichen entscheiden in eigener Zuständigkeit darüber, inwieweit Sie bei uns Veranstaltungen aus einem zulassungsbeschränkten Studiengang besuchen dürfen.

Wie beantrage ich eine Zweithörerschaft?

Wenn Sie sich für eine große Zweithörerschaft an der Universität Duisburg-Essen interessieren und zuvor noch nicht bei uns eingeschrieben waren, beantragen Sie die Immatrikulation bitte online. Beachten Sie, dass das HISinOne-Portal zurzeit ausschließlich die Ersthörerschaft abbildet und damit auch eine Gebührenberechnung regulär durchführt. Wenn Sie allerdings im Dokumentenupload eine Studienbescheinigung für das entsprechende Semester hinterlegen und im Idealfall noch ein selbstformuliertes Schriftstück, dass Sie bei uns großer Zweithörer:in werden möchten, werden wir die systemseitige Umstellung nachrangig vornehmen. Es fällt kein Semesterbeitrag im Rahmen der großen Zweithörerschaft an!

Für eine kleine Zweithörerschaft muss der Antrag auf Zweithörerschaft eingereicht werden.
Beizufügen sind:

  • Aktuelle Studienbescheinigung der Ersthochschule für das betreffende Semester
  • Zahlungsbeleg/Überweisungsbeleg über die festgesetzten 100,00€

Wichtig: Studierende, die an der Universität Dortmund oder der Universität Bochum eingeschrieben sind (Universitätsallianz Ruhr), müssen keinen Antrag auf "kleine Zweithörerschaft" stellen. Um Prüfungen abzulegen, ist allerdings eine Anmeldung im Sachgebiet Prüfungswesen erforderlich.

Wie wechselt man die Rolle vom Zweithörer zum Ersthörer?

Hierbei ist neben dem Antrag auf Änderung des Studiums auch die Exmatrikulationsbescheinigung der ehemaligen Ersthochschule mit einzureichen. Mit der Umschreibung in den Hörerstatus Ersthörer ist auch verbunden, dass wir Ihren Krankenversicherungsstatus gem. §199a SGB V überprüfen müssen. Insofern ist der Krankenversicherungsnachweis M10 durch die gesetzliche Krankenversicherung zu übermitteln.

Damit einher geht auch, dass der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag zu entrichten ist.

Welche Fristen gelten für die Einschreibung?

Die Fristen zur Einschreibung im Rahmen der Zweithörerschaft können Sie unserer Homepage entnehmen: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/fristen_termine.php

Erhalte ich ein Semesterticket, wenn ich als Zweithörer:in eingeschrieben bin?

Weder im Rahmen der großen noch der kleinen Zweithörerschaft haben Sie Anspruch auf ein Semesterticket. Das Semesterticket erhalten Sie an der Hochschule, an der Sie den Hörerstatus Ersthörer:in haben.

Kann ich mich auch als Studierender einer Fachhochschule / Hochschule für angewandte Wissenschaften für die Zweithörerschaft einschreiben?

Eine Einschreibung für die kleine Zweithörerschaft ist nicht möglich, da die Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen einander nicht entsprechen. Eine Einschreibung in die große Zweithörerschaft ist jedoch möglich, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang erfüllen (z.B. allgemeine Hochschulreife, besondere Zugangsvoraussetzungen etc.).

NC-Werte

Die NC-Werte der letzten Semester können Sie auf folgender Seite einsehen:

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