Glossar

Auswahlverfahren

Das „Casting“ der Hochschulen. Hier werden nach unterschiedlichen Kriterien wie Abiturdurchschnittsnote, Wartezeit, Freiwilligendienst etc. die Studienplätze vergeben.

Bachelor

Im aktuellen zweistufigen Studiensystem „Bachelor-Master“ wird zunächst der Bachelorabschluss, in der Regel nach 3 bis 4 Jahren, als so genannter „erster berufsqualifizierende akademische Abschluss“ vergeben. Die Bachelor-Absolventen_innen haben die Möglichkeit in den Beruf einzusteigen, ein weiterführendes Studium (Master) aufzunehmen oder während bzw. nach ihrer Berufstätigkeit einen Master zu beginnen. Der jeweiligen Studienfachrichtung entsprechend erhält der Bachelorabschluss eine Zusatzbezeichnung wie „Bachelor of Arts“ in den Geistes-, Gesellschafts-, Bildungs- und Wirtschaftswissenschaften  oder den „Bachelor of Science“ in den Natur- und Ingenieurwissenschaften.

2-Fach-Bachelor

Im 2 –Fach-Bachelor werden 2 Studienfächer studiert. Die Fächerkombination hängt vom individuellen Angebot der einzelnen Hochschulen ab.

Bewerbung

Bewerbungsverfahren können sich von Hochschule zu Hochschule unterscheiden. Einige nutzen ein Onlineportal, andere fordern Bewerbungsunterlagen postalisch an. In einigen Fällen wird z.B. nur die Abiturdurchschnittsnote abgefragt, in anderen Fällen gehören zu den Bewerbungsunterlagen Motivationsschreiben, Lebenslauf oder Referenzen dazu. Wichtig ist sich rechtzeitig über die individuellen Bewerbungsverfahren der Hochschulen zu informieren. Die erhält man am besten auf der jeweiligen Homepage der Hochschule J.

Credit points / Leistungspunkte

Mit den sogenannten credit points bzw. Leistungspunkten wird der Arbeitsaufwand für jeweilige Studienleistungen wie bestandene Prüfungen oder Seminarteilnahme und der kalkulierte Zeitaufwand beschrieben. Diese Punktevergabe im Bachelor-/Mastersystem soll vor allem als vereinfachte, einheitliche Übersicht von erbrachten Studienleistungen dienen, um Studiengangs- bzw. Ortswechsel zu vereinfachen oder im Ausland erbrachte Studienleistungen besser anrechnen lassen zu können.

Eignungsprüfung

Um für bestimmte Studiengänge, wie z.B. Kunst, Musik oder Sport zugelassen zu werden, muss eine Eignungsprüfung abgelegt werden. Diese kann z.B. in Form eines Durchlaufs von verschiedenen sportlichen Prüfungen, Abgabe einer Kunstmappe oder Vorspiel für die Musikhochschule sein.

Einschreibung / Immatrikulation

Die Einschreibung oder auch Immatrikulation bezeichnet den Eintritt ins Studium. Durch Vorlage bestimmter Unterlagen, wie Hochschulzugangsberechtigung, Bescheinigung über die Krankenversicherung, Zulassungsbescheid bei zulassungsbeschränkten Studiengängen etc. erhält die Person eine Matrikelnummer und ist als Student_in der Hochschule eingeschrieben/immatrikuliert bzw. aufgenommen. Der Immatrikulationsstatus muss jedes Semester durch eine Rückmeldung bestätigt werden, wenn man weiterhin studieren möchte. In der Regel findet die Einschreibung bzw. Immatrikulation im Studierendensekretariat bzw. Einschreibungswesen statt.

Exmatrikulation

Die Exmatrikulation bezeichnet das Verlassen der Hochschule. Es gibt verschiedene Gründe für eine Abmeldung. Z.B. muss man sich exmatrikulieren bzw. in einigen Fällen wird man exmatrikuliert wenn:

  1. man an einer anderen Hochschule studieren möchte,
  2. man seine Abschlussarbeit und alle weiteren Prüfungen bestanden hat,
  3. eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat,
  4. der Studiengang ausläuft, also nicht mehr angeboten wird.

Fachhochschule

Durch das Bachelor-Mastersystem ist eine Vereinheitlichung der Studienabschlüsse angestrebt worden, sodass die Abschlüsse Bachelor und Master sowohl an Universitäten wie auch Fachhochschulen gleichgestellt sind. Was unterscheidet die Fachhochschule dennoch von der Universität?

  • Sie legt einen hohen Wert auf den Praxisbezug während des Studiums.
  • Sie bietet in der Regel spezialisierte Studiengänge, das heißt Studienfächer mit spezifischen Schwerpunkten an wie z.B. Bachelor in BWL Controlling oder Finance.
  • Sie bietet duale Studiensysteme an (also Ausbildung und Studium in einem).
  • Sie ist in der Regel kleiner und überschaubarer.

Fachschaft

Die Fachschaft ist der Zusammenschluss aller Studierenden eines Fachbereiches. Die Studierenden des jeweiligen Bereiches können als Interessensvertreter_innen für ihre Kommiliton_innen für den Fachschaftsrat (häufig synonym mit dem Begriff Fachschaft, Fachschaftsvertretung verwendet) kandidieren. Typische Aufgaben der Fachschaftsmitglieder sind z.B. Veranstaltungen/Partys organisieren, Lernangebote für Studierende anbieten und aus dem Nähkästchen plaudern, wenn Studieninteressierte sich über den Studiengang bzw. Studienbereich genauer informieren möchten.

Fakultät

Fakultäten sind hauptsächlich an Universitäten zu finden. Studiengänge sind einer übergeordneten Organisation, der Fakultät, zugeordnet, die relativ frei im Rahmen der Hochschularbeit agieren kann. Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften z.B. setzt sich unter anderem aus Leitungs- und Lehrpersonal und den zugehörigen Studiengängen wie Betriebswirtschaftslehre, Informatik und Wirtschaftsinformatik zusammen. 

Hauptverfahren

Das Hauptverfahren bezeichnet den ersten Durchgang der Studienplatzvergabe. Wenn im Hauptverfahren Studienplätze abgelehnt bzw. nicht angetreten werden, werden diese in einem Nachrückverfahren an weitere Studienbewerber_innen vergeben.

Immatrikulation / Einschreibung

Die Einschreibung oder auch Immatrikulation bezeichnet den Eintritt ins Studium. Durch Vorlage bestimmter Unterlagen, wie Hochschulzugangsberechtigung, Bescheinigung über die Krankenversicherung, Zulassungsbescheid bei zulassungsbeschränkten Studiengängen etc. erhält die Person eine Matrikelnummer und ist als Student_in der Hochschule eingeschrieben/immatrikuliert bzw. aufgenommen. Der Immatrikulationsstatus muss jedes Semester durch eine Rückmeldung bestätigt werden, wenn man weiterhin studieren möchte. In der Regel findet die Einschreibung bzw. Immatrikulation im Studierendensekretariat bzw. Einschreibungswesen statt.

Kombinationsfach

In den 2-Fach-Studiengängen werden zwei Fächer studiert. Hier können Studieninteressierte aus dem individuellen Angebot der Hochschule 2 Fächer kombinieren. Eines der Fächer wird dann als Kombinationsfach bezeichnet.

Leistungspunkte / credit points

Mit den sogenannten credit points bzw. Leistungspunkten wird der Arbeitsaufwand für jeweilige Studienleistungen wie bestandene Prüfungen oder Seminarteilnahme und der kalkulierte Zeitaufwand beschrieben. Diese Punktevergabe im Bachelor-/Mastersystem soll vor allem als vereinfachte, einheitliche Übersicht von erbrachten Studienleistungen dienen, um Studiengangs- bzw. Ortswechsel zu vereinfachen oder im Ausland erbrachte Studienleistungen besser anrechnen lassen zu können.

Losverfahren

Im Losverfahren werden Studienplätze, die nicht im Haupt- oder Nachrückverfahren vergeben werden konnten, unabhängig von Wartezeit oder Abiturdurchschnittsnote ausgelost.

Master

In dem zweistufigen Studiensystem Bachelor-Master bietet der Master die Möglichkeit sich direkt im Anschluss an das Bachelorstudium, oder während bzw.  nach einer Berufstätigkeit

ein weiterführendes Studium aufzunehmen. Der Master dient als Vertiefung der im Bachelor erworbenen Grundkenntnisse und Spezialisierung auf bestimmte Tätigkeitsfelder und Wissensgebiete.

2-Fach-Master

Studierende mit einem 2-Fach-Bachelorabschluss können im 2-Fach-Master, der gleichen Fächerkombination, ihr Wissen vertiefen und sich spezialisieren.

Nachrückverfahren

Das Nachrückverfahren tritt dann in Kraft wenn Bewerber, die einen Studienplatz erhalten haben, diesen nicht antreten (oder die notwendigen Unterlagen bei der Einschreibung nicht vorliegen). Der freigewordene Platz wird an die Kandidat_innen weitergegeben, die aus der Gruppe der abgelehnten Bewerber_innen den Aufnahmekriterien der einzelnen Hochschule am ehesten entsprechen. Es können mehrere Nachrückverfahren durchgeführt werden. Am Ende steht das Losverfahren. Für die Teilnahme am Losverfahren ist eine extra Bewerbung notwendig.

Numerus Clausus (NC)

Entgegen vieler Annahmen bedeutet Numerus Clausus nicht die benötige Abiturdurchschnittsnote, um für den jeweiligen Studiengang zugelassen zu werden. Die Bezeichnung NC bedeutet zunächst, dass in dem Studiengang eine begrenzte Kapazität an Studienplätzen zur Verfügung steht. Bei großer Nachfrage muss deshalb ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Der NC bezeichnet also die Zulassungsbeschränkung für einen Studiengang. 

Orts-NC (O-NC)

Der Orts-NC ist wie der NC die Kennzeichnung für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Orts-NC bedeutet, dass die Zulassungskriterien von der jeweiligen Hochschule, also örtlich/vor Ort, vorgenommen werden.

NC-Werte/Zulassungsrang

Die NC-Werte bzw. der Zulassungsrang bezeichnen die Zulassungsgrenze, in der Regel die Abiturdurchschnittsnote bzw. die Höhe der Wartezeit, mit der im vorherigen Semester der/die letzte Studienbewerber_in zum Studiengang zugelassen wurde. Dies sind keine von der Hochschule vorgegebenen Zahlen, sondern die Werte, die sich aus der letzten Bewerbergruppe ergeben haben. Deshalb können die NC-Werte der einzelnen Hochschulen als Orientierungswerte, nicht aber als festgelegte Kriterien verstanden werden.

Semester

Ein Studium wird in Semestern unterteilt. Es wird zwischen dem Sommersemester (Beginn im April) und dem Wintersemester (Beginn im Oktober) unterschieden. Ein Semester dauert ein halbes Jahr in dem sowohl die Veranstaltungen, Prüfungen wie auch vorlesungsfreie Zeiten liegen. 

Semesterbeitrag

Allgemein gesprochen gibt es in NRW keine Studiengebühren mehr. Eine Ausnahme bilden private Hochschulen, die Gebühren für das Studium monatlich oder pro Semester erheben.

Der Semesterbeitrag, an der UDE „Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag“ genannt, ist der Beitrag den Studierende einmal pro Semester zahlen. Darin enthalten ist das Semesterticket, mit dem öffentliche Verkehrsmittel NRW-weit genutzt werden können.

Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)

Bei der Stiftung für Hochschulzulassung handelt es sich um eine Stiftung, die vorher unter dem Namen Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) bekannt war. Für einige Studiengänge müssen sich Studieninteressierte über dieses Portal bewerben und nicht bei den jeweiligen Hochschulen. Dazu zählt z.B. der Studiengang Medizin. Die Studiengänge, deren Bewerbungsverfahren über die SfH laufen sind dementsprechend gekennzeichnet.

Studienfach

Ein Studiengang steht entweder für sich oder besteht aus mehreren Studienfächern. Es gibt Studiengänge für die zwei, oder im Lehramt auch drei oder vier Studienfächer belegt werden müssen.

Studiengang

Der Studiengang beschreibt den gesamten Inhalt eines Studiums. In der Regel sind die Inhalte eines Studiums in so genannte Module (Themengebiete) unterteilt. Soziale Arbeit und Psychologie sind z.B. so aufgebaut. In einigen Fällen sind Studiengänge nochmal in Studienfächer unterteilt, die wiederum aus einzelnen Modulen bestehen. Das trifft z.B. auf die Lehramtsstudiengänge zu, wo einzelne Unterrichtsfächer und Bildungswissenschaften studiert werden.

Vergabeverfahren

Das Vergabeverfahren einer Hochschule bezeichnet die grundsätzliche Regelung, wie Studienplätze verteilt werden. Dazu zählen z.B. eine festgelegte Menge an zu vergebenden Studienplätzen und Kriterien nach denen diese Studienplätze vergeben werden.

Vorbereitungsdienst

Vorher bekannt unter dem Namen Referendariat spricht man bei der schulpraktischen Phase der jetzigen Lehrausbildung vom so genannten Vorbereitungsdienst, der nach Abschluss des Masterstudiums, 18 Monate abgeleistet werden muss. Im Vorbereitungsdienst sind die Teilnehmer_innen zum einen an einer Schule eingesetzt und besuchen zum anderen regelmäßig stattfindende Seminare.

Wartezeit

Die Wartezeit bezeichnet den Zeitraum, in dem die Studienbewerberin oder der Studienbewerber nach Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war/studiert hat. Sie verändert nicht, wie häufig vermutet, den Abiturdurchschnitt sondern wird als gesondertes Auswahlkriterium verwendet.

ZIM-Zentrum für Informationsdienste

Das ZIM, Zentrum für Informationsdienste, ist eine zentrale Serviceeinrichtung an der Universität Duisburg-Essen, die von Studieninteressierten bis hin zu Mitarbeitern_innen der Hochschule für alle Fragen rund um das Thema Mediennutzung und Informationsentwicklung als Ansprechpartner dient. Etwas präziser ausgedrückt bedeutet es, dass das ZIM z.B. Computerkurse für Mitarbeiter_innen und Studierende anbieten und bei Veranstaltungen für Studieninteressierte das Medienequipment zur Verfügung stellt.

ZIM-Unikennung

Die ZIM-Unikennung erhalten Studierende in der Regel bei der Einschreibung/Immatrikulation im Einschreibungswesen. Diese Kennung besteht aus einem Benutzernamen und einem Kennwort. Sie ermöglicht z.B. den Zugang zum eigenen Uni-E-Mail-Account/-Postfach und dient zum Einloggen in das Vorlesungsverzeichnis sowie der Anmeldung für teilnahmebeschränkte Vorlesungen oder der Einsicht in die persönliche Prüfungsverwaltung.

Zugangsprüfung

Beruflich Qualifizierten ohne Allgemeine Hochschulreife (Abitur) bietet die Teilnahme an einer fächerspezifischen Zugangsprüfung die Möglichkeit sich für ein Studium an der Hochschule zu bewerben.

Zulassung / Zulassungsbescheid

Die Zulassung bzw. der Zulassungsbescheid ist die so genannte Eintrittskarte, um sich an einer Universität einschreiben zu können. Wenn Bewerber_innen einen Studienplatz im Auswahlverfahren erworben haben, erhalten diese eine Zulassungsbescheinigung. Wenn man den Studienplatz annehmen möchte, muss man zu einem vorgegeben Zeitpunkt mit allen notwendigen Unterlagen zur Einschreibung erscheinen oder eine bevollmächtigte Person dazu beauftragen, ansonsten verfällt der Anspruch auf diesen Studienplatz und wird an andere Bewerber_innen weitergegeben.

Zulassungsbeschränkt

Bei den so genannten „zulassungsbeschränkten Studiengängen“ handelt es sich um Studiengänge, bei denen es mehr Bewerber_innen als Studienplätze gibt. Deshalb müssen sich Studieninteressierte für diese Studiengänge bewerben. Zulassungsbeschränkte Studiengänge sind in der Regel gekennzeichnet mit O-NC, NC oder Hochschulstart.de.

Zulassungsfrei

Bei den so genannten „zulassungsfreien Studiengängen“ handelt es sich um Studiengänge, bei denen in der Regel genügend Studienplätze für alle Bewerber_innen zur Verfügung stehen. Für diese Studiengänge müssen sich Studieninteressierte nicht bewerben, sondern in einem bestimmten Zeitraum unter Vorlage der notwendigen Dokumente einschreiben.

 

NC-Werte

Die NC-Werte der letzten Semester können Sie auf folgender Seite einsehen:

NC-Verfahrensergebnisse

Anlaufstellen

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