FAQ zum Thema Semesterticket

Studierende der Universität Duisburg-Essen beziehen ab dem Sommersemester 2024 das sogenannte Deutschlandsemesterticket. Näheres hierzu finden Sie in den unten stehenden FAQs.

***An English version of the FAQs you can find here***

Aktuelle Information der Verkehrsbetriebe Ruhrbahn und DVG (Stand: 28.03.2024): Studierende können im April 2024 in ÖPNV-Kontrollen ihre Fahrberechtigung mit ihrem gültigen Studierendenausweis nachweisen, falls sie aufgrund der kurzfristigen technischen Umstellung kein Deutschlandsemesterticket vorzeigen können. Wir empfehlen, dass Sie außerdem ein gültiges Ausweisdokument bei sich tragen. Achtung: Diese Kulanzregelung gilt ausschließlich für NRW, nicht bundesweit!

Was ist das Deutschlandsemesterticket?

Ende November 2023 haben sich Bund und Länder auf ein günstigeres Deutschland-Ticket für Studierende verständigt, das sog. Deutschlandsemesterticket. Damit haben Studierende der Universität Duisburg-Essen ab dem Sommersemester 2024 bundesweit freie Fahrt im ÖPNV. Das Deutschlandsemesterticket löst das bisherige VRR-/NRW-Ticket ab.

Wer hat entschieden, dass Studierende der Universität Duisburg-Essen mit Wirkung zum Sommersemester 2024 das Deutschlandsemesterticket beziehen?

Grundlegend hierfür sind die Entscheidungen des allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) und des Studierendenparlaments (StuPa), die mit der zwanzigsten Beitragsordnung der Studierendenschaft vom 20. Dezember 2023 veröffentlicht wurden.

Die Konditionen und auch der Preis für das Semesterticket werden vom AStA mit den Verkehrsverbünden verhandelt. Der AStA ist daher auch erster Ansprechpartner für alle Fragen zum Semesterticket und Problemen bei Fahrkartenkontrollen.

Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an den AStA als direkter Vertragspartner der Verkehrsunternehmen.

Wie teuer ist das Deutschlandsemesterticket?

Die Kosten für das Deutschlandsemesterticket belaufen sich für das Sommersemester 2024 auf insg. 176,40 €. Das entspricht einem monatlichen Betrag in Höhe von 29,40 € und in direkter Relation 60% des regulären Preises des Deutschland-Tickets.

Wie erhalte ich mein Deutschlandsemesterticket?

Sie erhalten das Deutschlandsemesterticket wie folgt:

  1. Falls nicht bereits geschehen, laden Sie sich bitte die myUDE-App auf Ihr Smartphone (Näheres, darunter auch die Links zu den App-Stores) finden Sie hier: https://www.uni-due.de/myude/).
  2. Loggen Sie sich mit Ihrer Uni-Kennung und Ihrem Passwort in die myUDE-App ein (Achtung: Es funktioniert nur mit der Uni-Kennung, nicht mit der studentischen E-Mail-Adresse!).
  3. Ihr Ticket (Barcode) wird automatisch unter dem Reiter „Tickets und Ausweise“ angezeigt.
  4. Ggf. müssen Sie auf dem Bildschirm „swipen“, um zwischen dem Ticket für das laufende Wintersemester und dem Tickets für das kommende Sommersemester zu wechseln.

Das neue Ticket ist – in Anlehnung an die Tarifbestimmungen des regulären Deutschland-Tickets – ein rein digitales Ticket , das über eine Handy-App dargestellt wird. Die Bereitstellung eines PDF-Dokuments mit der Möglichkeit des Ausdrucks ist seitens der Verkehrsbetriebe ab dem Sommersemester nicht mehr vorgesehen.

Informationen für Studierende ohne Smartphone erfragen Sie bitte beim AStA unter vorsitz@asta-due.org.

Benötige ich noch ein Upgrade zum Deutschland-Ticket?

Mit der Einführung des Deutschlandsemestertickets zum Sommersemester 2024 entfällt die bisherige Option bzw. Notwendigkeit des Upgrades. Bitte beachten Sie, dass Sie dieses eigenverantwortlich kündigen müssen, um nicht doppelt zahlen zu müssen.

Wo ist das Deutschlandsemesterticket gültig?

Das Deutschlandsemesterticket löst das bisherige VRR-/NRW-Ticket ab und ermöglicht – analog zu den Tarifbestimmungen des regulären Deutschland-Tickets – die bundesweite Nutzung des ÖPNV. Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den AStA als direkter Vertragspartner der Verkehrsunternehmen.

Kann ich mich vom Deutschlandsemesterticket zum Sommersemester 2024 befreien lassen?

Das Deutschlandsemesterticket wird in einem sog. Solidarmodell bezogen. Auf Basis unserer Beitragsordnung der Studierendenschaft bedeutet das, dass grundsätzlich alle Studierenden den Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag in voller Höhe entrichten müssen. Liegt ein Ausnahmetatbestand gem. § 6 der Beitragsordnung der Studierendenschaft vor, besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag von dem Ticket befreien zu lassen.

Sollten Sie aufgrund einer Schwerbehinderung unentgeltlich im ÖPNV befördert werden, können Sie sich mittels Wertmarke für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum von der Zahlung des Deutschlandsemestertickets im Bereich Studienservice befreien lassen.

Muss ich zusätzlich einen Identitätsnachweis bei mir tragen?

Da es sich bei dem Deutschlandsemesterticket um ein personalisiertes Ticket handelt, müssen Sie sich zu jeder Zeit mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass etc.) ausweisen können. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle einer Kontrolle unter Umständen mit einem erhöhten Beförderungsentgelt rechnen müssen, wenn Sie sich nicht ausweisen können.

Ist das Ticket übertragbar und darf ich Personen und/oder mein Fahrrad mitnehmen?

Die Tarifbestimmungen des Deutschlandsemestertickets sehen keine kostenlose Fahrrad- oder Personenmitnahme vor. Gleichermaßen ist auch die Übertragung der Fahrtberechtigung an Dritte nicht erlaubt. Bitte beachten Sie, dass das Einschreibungswesen und der AStA der Universität Duisburg-Essen auf diese Modalitäten keinen Einfluss haben.

Wie bekomme ich einen Ausdruck des Tickets im PDF-Format? Ich habe schließlich kein Handy

Die Tarifbestimmungen des Deutschlandsemestertickets sehen vor, dass es sich hierbei um ein personalisiertes digitales Ticket handelt. Sie beziehen das Ticket über die myUDE-App (siehe "Wie erhalte ich mein Deutschlandsemesterticket?").

Die Bereitstellung eines PDF-Dokuments mit der Möglichkeit des Ausdrucks ist seitens der Verkehrsbetriebe ab dem Sommersemester nicht mehr vorgesehen.

Informationen für Studierende ohne Smartphone erfragen Sie bitte beim AStA unter vorsitz@asta-due.org.

Kann ich mir das Deutschlandsemesterticket anteilig im Falle der Exmatrikulation inmitten des Semesters erstatten lassen?

Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des AStA als direkter Vertragspartner der Verkehrsunternehmen bezüglich der Rückerstattungsmodalitäten.

 An wen wende ich mich bei Fragen und/oder (technischen) Problemen?

Die Konditionen und auch der Preis für das Semesterticket werden vom AStA mit den Verkehrsverbünden verhandelt. Der AStA ist daher auch erster Ansprechpartner für alle Fragen zum Semesterticket und Problemen bei Fahrkartenkontrollen. Bitte wenden Sie sich an vorsitz@asta-due.org.

Prüfen Sie ansonsten bitte zunächst über das Portal HISinOne, ob Ihr Semesterbeitrag fristgerecht eingegangen und verbucht ist (unter „Studienservice“ -> „Zahlungen“ -> „Details anzeigen“ muss für Sommer 2024 unter „noch offen“ für das Ticket der Betrag 0,00 € vermerkt sein). Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an studienservice@uni-due.de.

Bei sonstigen technischen Problemen mit der myUDE-App bzw. des Ticketbezugs wenden Sie sich bitte an den myUDE-Support des ZIM unter myude@uni-due.de.

NC-Werte

Die NC-Werte der letzten Semester können Sie auf folgender Seite einsehen:

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