FAQ zum Thema Exmatrikulation

Ich möchte mich exmatrikulieren. Wie gehe ich vor?

Für die Exmatrikulation ist der ausgefüllte Antrag auf Exmatrikulation erforderlich. Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie hier.

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Aus welchen Gründen kann ich mich exmatrikulieren?

Gründe, aus denen Sie sich exmatrikulieren können, können Sie folgender Seite entnehmen:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml

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Aus welchen Gründen werde ich durch die Universität Duisburg Essen exmatrikuliert?

Aus folgenden Gründen erfolgt die Exmatrikulation durch die Hochschule mit Ablauf des jeweils gültigen Semesters:

  • fehlende Rückmeldung innerhalb der Rückmeldefrist *
  • fehlender Krankenversicherungsnachweis *
  • Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung
  • Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung
  • Einstellung des Studiengangs gemäß Auslaufregelung

* Vorab werden Sie durch den Bereich Einschreibungswesen über die drohende Exmatrikulation informiert.

Es erfolgt keine Exmatrikulation wegen nicht erbrachter Studienleistungen.

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Ich habe mich eingeschrieben und möchte vom Studienplatz zurücktreten. Wie gehe ich vor?

Wenn Sie vor Semesterbeginn vom Studienplatz zurücktreten, ist ein schriftlicher Rücktritt auf dem Postweg oder per E-Mail möglich. Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt per Email von Ihrer Unimailadresse erfolgen muss. Zudem ist der Studierendenausweis zurückzuschicken. Sollten Sie bereits den Semesterbeitrag bezahlt haben, wird Ihnen dieser erstattet. Bitte teilen Sie dazu Ihre Bankverbindung (IBAN) mit.

Bei einem Rücktritt erhalten Sie keine Exmatrikulationsbescheinigung. Die Einschreibung ist damit unwirksam und muss weder angegeben noch nachgewiesen werden.

Wenn Sie nach Semesterbeginn vom Studienplatz zurücktreten und den Semesterbeitrag noch nicht bezahlt haben, ist die Verfahrensweise identisch.

Wenn Sie nach Semesterbeginn den Semesterbeitrag bereits entrichtet haben, ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. In diesem Fall muss die Exmatrikulation beantragt werden.

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Wann erhalte ich meine Exmatrikulationsbescheinigung?

Die Bescheinigung ist in Ihrem persönlichen Bereich im HIS-Portal gespeichert und kann abgerufen werden, solange Sie einen Zugriff haben. Bitte Sichern Sie sich die Bescheinigung durch Ausdrucken und Speichern, da sie für zukünftige behördliche Angelegenheiten relevant ist.

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Zu welchem Zeitpunkt/Datum kann ich mich exmatrikulieren?

Die Exmatrikulation erfolgt im Regelfall zum Ende des Semesters. Auf Antrag kann eine Exmatrikulation auch zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen, ggfs. sogar zum Tagesdatum. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht zulässig.

Bitte beachten Sie, dass Sie keinerlei Prüfungsleistungen mehr ablegen können, sobald die Exmatrikulation wirksam wird.

Die Bescheinigung ist in Ihrem persönlichen Bereich im HIS-Portal gespeichert und kann abgerufen werden, solange Sie einen Zugriff haben. Bitte Sichern Sie sich die Bescheinigung durch Ausdrucken und Speichern, da sie für zukünftige behördliche Angelegenheiten relevant ist.

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NC-Werte

Die NC-Werte der letzten Semester können Sie auf folgender Seite einsehen:

NC-Verfahrensergebnisse

Anlaufstellen

Sie haben keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Dann können Ihnen verschiedenen Anlaufstellen weiterhelfen.

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