Krankenversicherung für Studierende
Krankenversicherung für Studierende
Studentisches Meldeverfahren – kurz erklärt
Das Studentische Meldeverfahren (="SMV"), regelt den elektronischen Austausch von Meldungen zwischen Hochschulen und gesetzlichen Krankenkassen nach § 199a SGB V. Seit dem 01. Januar 2022 nimmt die Universität Duisburg-Essen an diesem automatisierten Datenaustausch teil. Dafür müssen Sie Ihrer Krankenkasse unsere Absender-Nr. H0000277 mitteilen.
In diesem Kontext haben wir als Universität die Aufgabe zu prüfen, ob für Ihre Einschreibung oder Rückmeldung eine gültige Krankenversicherung besteht und ob Sie Ihren Verpflichtungen in Form der Beitragszahlung gegenüber der Krankenkasse nachkommen.
Administrativ folgt daraus, dass Studierende in der Regel keine Papierbescheinigung der Krankenkasse mehr einreichen. In Einzelfällen behalten wir uns vor, davon abzuweichen.
Die wichtigsten Meldungen im Überblick und deren Bedeutung
M10 - Versicherungsstatus
Die M10 ist die elektronische Meldung der Krankenkasse an die Hochschule. Mit der M10 bestätigt die Krankenkasse, ob eine Studierende oder ein Studierender gesetzlich versichert ist, familienversichert ist oder von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit wurde. Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihrer Krankenkasse unsere Absender-Nr. H0000277 mitteilen.
Diese Meldung wird i.d.R. zur abschließenden Immatrikulation benötigt. In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass diese Meldungen erst nach 48-72 Stunden bei uns eingehen. Die abgesetzte elektronische Meldung geht nicht in Echtzeit bei uns ein.
Wichtig: Abweichende Daten in unserem System und in der abgesetzten Meldung können dazu führen, dass der automatisierte Matching-Prozess (=Feststellung einer inhaltlichen Übereinstimmung der Daten) nicht funktioniert. In einigen Fällen sind bei uns z.B. mehrere Vornamen erfasst und Ihre Krankenkasse hat dagegen nur einen Vornamen in der Meldung übermittelt. Achten Sie daher bitte unbedingt darauf, dass Sie in Ihrer Immatrikulation bei uns und auch bei Ihrer Krankenkasse Ihren vollständigen Namen angeben.
M11 - Krankenkassenwechsel
Die M11 ist die Meldung über einen Wechsel der Krankenkasse. Sie informiert darüber, dass sich die zuständige Krankenkasse einer Studierenden oder eines Studierenden geändert hat.
Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, achten Sie bitte darauf, dass die neue Krankenkasse die erforderlichen Informationen elektronisch übermittelt.
M12 - Zahlungsverzug
Die M12 ist eine Meldung der Krankenkasse an die Hochschule über einen Zahlungsverzug. Das bedeutet, dass Sie Ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Beiträge zur Krankenversicherung nicht rechtzeitig nachgekommen sind.
Ein gemeldeter Zahlungsverzug kann Auswirkungen auf die Rückmeldung haben. Bitte klären Sie offene Beiträge daher schnellstmöglich direkt mit Ihrer Krankenkasse. Sobald Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen sind, setzt die Krankenkasse regelhaft eine M13 ab (s. unten).
M13 - Verpflichtungen nachgekommen
Die M13 ist eine Meldung der Krankenkasse an die Hochschule, dass die offenen Verpflichtungen wieder erfüllt wurden. Das bedeutet zum Beispiel: Ein zuvor gemeldeter Zahlungsverzug wurde geklärt oder offene Beiträge wurden bezahlt. Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen von Seiten der Krankenkasse eine M10 abgesetzt wird. Diese kann die M13 aber nicht ersetzen. Insofern fragen Sie ausdrücklich eine M13 an.
Nach Eingang dieser Meldung kann die Hochschule den Versicherungsstatus entsprechend aktualisieren und Sie werden für das nachfolgende Semester zurückgemeldet. Sollte das nicht binnen einer Woche passieren, melden Sie sich bitte proaktiv bei uns.
M20 - Beginn des Studiums
Die M20 ist eine Meldung der Hochschule an die Krankenkasse. Mit der M20 informiert die Hochschule die Krankenkasse darüber, dass eine Studierende oder ein Studierender abschließend eingeschrieben wurde.
M30 - Exmatrikulation
Die M30 ist die Meldung der Hochschule an die Krankenkasse über die Exmatrikulation.
Mit dieser Meldung informiert die Hochschule die Krankenkasse darüber, dass das Studium beendet wurde, zum Beispiel durch Exmatrikulation, Studienabschluss oder Hochschulwechsel.
FAQ zum Thema Studentisches Meldeverfahren (SMV)
Ich bin gesetzlich versichert. Was muss ich tun?
Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und bitten Sie darum, die elektronische Versicherungsmeldung an unsere Hochschule zu senden. In diesem Fall ist eine sog. M10 erforderlich. Lesen Sie sich bitte den obigen Menüpunkt "Die wichtigsten Meldungen im Überblick und deren Bedeutung" durch.
Ich bin familienversichert, reicht das aus?
Ja, eine Familienversicherung kann ausreichend sein. Wichtig ist aber, dass Ihre Krankenkasse den Versicherungsstatus elektronisch an die Hochschule meldet. Lesen Sie sich bitte den obigen Menüpunkt "Die wichtigsten Meldungen im Überblick und deren Bedeutung" durch.
ich bin privat versichert. Was muss ich tun?
Auch privat Versicherte benötigen eine elektronische Meldung über das SMV.
Bitte wenden Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl. Diese prüft Ihre private Versicherung beziehungsweise eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht und übermittelt die entsprechende Meldung elektronisch an die Hochschule. Lesen Sie sich bitte den obigen Menüpunkt "Die wichtigsten Meldungen im Überblick und deren Bedeutung" durch.
Kann ich auch ersatzweise eine Bescheinigung per E-Mail schicken?
In der Regel nein.
Papierbescheinigungen oder PDF-Dateien ersetzen die elektronische Meldung normalerweise nicht. Die Meldung muss direkt von der Krankenkasse über das Studentische Meldeverfahren an die Hochschule übermittelt werden.
Scheinbar kommt die Meldung nicht an, was jetzt?
Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Krankenkasse und fragen Sie nach, ob die elektronische Meldung bereits versendet wurde.
Prüfen Sie bitte außerdem, ob die Krankenkasse die richtige Hochschule beziehungsweise die richtige Absendernummer der Hochschule verwendet hat und ob Ihre Daten korrekt erfasst wurden. Abweichende Daten in unserem System und in der abgesetzten Meldung können dazu führen, dass der automatisierte Matching-Prozess (=Feststellung einer inhaltlichen Übereinstimmung der Daten) nicht funktioniert. In einigen Fällen sind bei uns z.B. mehrere Vornamen erfasst und Ihre Krankenkasse hat dagegen nur einen Vornamen in der Meldung übermittelt.
Lesen Sie sich bitte den obigen Menüpunkt "Die wichtigsten Meldungen im Überblick und deren Bedeutung" durch.
Ich habe meine Krankenkasse gewechselt. Was gilt es zu beachten?
Bitte informieren Sie Ihre neue Krankenkasse darüber, dass sie eine elektronische Meldung an die Hochschule senden soll. So stellen Sie sicher, dass Ihr aktueller Versicherungsstatus korrekt vorliegt.
Was passiert bei Beitragsrückständen?
Die Krankenkasse kann der Hochschule Beitragsrückstände elektronisch melden. Bitte klären Sie offene Beiträge schnellstmöglich direkt mit Ihrer Krankenkasse, da Beitragsrückstände Auswirkungen auf die Rückmeldung haben können. Lesen Sie sich bitte den obigen Menüpunkt "Die wichtigsten Meldungen im Überblick und deren Bedeutung" durch.