Allgemeine Informationen zum Einschreibungsverfahren

Liebe Studieninteressierte,
liebe Studierende,

wir sind uns bewusst, dass es an dieser Stelle Einiges zu lesen gibt. Gleichzeitig sind wir uns aber ziemlich sicher, dass die Informationen Ihnen helfen werden, um einen guten Gesamtüberblick über den Einschreibungsprozess an unserer Universität zu erhalten. Bitte nehmen Sie sich zehn Minuten Zeit und lesen Sie sich die untenstehenden Informationen aufmerksam durch. Diese zehn Minuten sind es wert, versprochen.

Bitte beachten Sie unbedingt vorab, dass die hier aufgeführten Informationen für Studieninteressierte mit einer Hochschulzugangsberechtigung und/oder Staatsbürgerschaft aus Deutschland, der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum gelten.

Wenn Sie über über eine Staatsbürgerschaft außerhalb der EU und über Bildungsnachweise außerhalb der EU verfügen, informieren Sie sich bitte hier: klick.

Allgemeines - Fristen und Angebot

Was kann ich studieren und welche Fristen habe ich zu beachten?

Was Sie bei uns an der Universität Duisburg-Essen studieren können, können Sie unserem Studienangebot entnehmen.

Für die Frage nach den Fristen ist vor allem relevant, für welchen Studiengang Sie sich interessieren. Handelt es sich um einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang, für den Sie sich zuvor erst bewerben müssen? Ob ein Studiengang zulassungsbeschränkt (NC) oder zulassungsfrei (F) ist, können Sie unserem Studienangebot entnehmen.

Die Fristen können Sie hier einsehen: klick.

Es gibt sog. Ausschlussfristen, die gesetzlich festgelegt. Wenn Sie eine Ausschlussfrist verpassen, ist es uns nicht möglich Ausnahmen zu machen. Völlig losgelöst davon, was letztlich der Grund für das Verpassen der Frist war. Halten Sie sich also bitte unbedingt an die Fristen und fragen Sie frühzeitig an, wenn Prozesse und Informationen unklar sind. Andernfalls sind uns gesetzlich die Hände gebunden.

Mein Wunschfach ist zulassungsbeschränkt - und jetzt?

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist in jedem Fall eine Bewerbung erforderlich. Die Einschreibung in einen zulassungsbeschränkten Studiengang ist nur dann möglich, wenn Sie eine Studienplatzzuweisung (=sog. Zulassungsbescheid) erhalten haben. Dieser wird Ihnen i.d.R. online in unserem Campusmanagementsystem HISinOne digital zur Verfügung bereitgestellt.

Jetzt fragen Sie sich sicher, wie die Bewerbung funktioniert und bei wem Sie sich melden können, wenn Sie tiefergehende Fragen haben? Unter dem nachstehenden Link erfahren Sie alles zum Bewerbungsverfahren: klick.

Die Kontaktdaten des Bereiches Zulassung finden Sie hier: klick.

Nach Erhalt des Zulassungsbescheides kann die Immatrikulation online über HISinOne-Portal erfolgen. Sollten Sie bereits bei uns studieren oder studiert haben, ist ein Antrag auf Änderung des Studiums (siehe "Ich bin schon immatrikuliert und möchte den Studiengang wechseln" weiter unten) oder der Antrag auf (Wieder-)Einschreibung einzureichen.

Ich möchte etwas zulassungsfreies studieren, wie kann ich mich einschreiben?

Die Einschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang erfolgt grundsätzlich online über unser HISinOne-Portal: klick.

Hierbei gibt es allerdings Ausnahmen: Einschreibungen in ein höheres Fachsemester, das Staatsexamen Medizin, die Weiterbildungsstudiengänge und die Promotion. Gleiches gilt für Wiedereinschreiber, die schon einmal an unserer Universität immatrikuliert waren. In all diesen Fällen erfolgt die Einschreibung analog mittels Antrags auf Einschreibung (siehe Reiter Wiedereinschreibung unten).

Sofern Sie schon bei uns studieren und ein Fach wechseln möchten, benötigen wir einen Antrag auf Änderung des Studiums (siehe Studiengangwechsel/Umschreibung unten). Registrieren Sie sich auf keinen Fall neu im HISinOne-Portal, da Sie dann einen weiteren Account an unserer Hochschule erhalten, der zu erheblichen Bearbeitungsschwierigkeiten führt.

Lesen Sie bitte unbedingt vor der Antragsstellung noch den Punkt "Einzureichende Unterlagen".

Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen kann ein vorgelagertes Bewerbungsverfahren zur Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen notwendig sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Fakultät. Dieses Verfahren kann an gesonderte Fristen gebunden sein.

Ich bin schon immatrikuliert und möchte den Studiengang wechseln

Sofern Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sind und einen Studiengangwechsel oder einen Fachwechsel im Lehramtsstudium (Umschreibung) vornehmen möchten, sind grundsätzlich die Einschreibungs- und Zugangsvoraussetzungen sowie die eventuell bestehenden Zulassungsbeschränkungen zu beachten.

Der Studiengangwechsel bzw. die Umschreibung wird erst dann durchgeführt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie sich für das entsprechende Semester zurückgemeldet haben. Der Semesterbeitrag muss demnach verbucht sein.
 

Wir unterscheiden im Wesentlichen zwischen zwei Fallkonstellationen:

1) Der Wechsel erfolgt in ein zulassungsbeschränktes Fach

Wenn Sie einen Studiengangwechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. ein zulassungsbeschränktes Studienfach anstreben, muss zuvor eine ordnungsgemäße und fristgerechte Bewerbung erfolgen.

Der Studiengangwechsel bzw. die Umschreibung kann nur mit einem gültigen Zulassungsbescheid beantragt werden. Dieser liegt i.d.R. digital vor.
 
Da Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sind, erfolgt die Umschreibung mittels Antrags auf Änderung des Studiums. Bitte schicken Sie uns den Antrag ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen über Ihre studentische Emailadresse digital zu.
 
Folgende Unterlagen sind neben dem Antrag und der Zulassung erforderlich:
  • Abiturzeugnis (alle Seiten; auf diesen muss Ihr Name erkennbar sein)
  • Nachweise über besondere fachspezifische Voraussetzungen (z.B. Eignungsprüfung/Sprachkenntnisse)
  • Einstufungsbescheid vom Prüfungswesen (nur bei höheren Fachsemestern)
     

2) Der Wechsel erfolgt in ein zulassungsfreies Fach

Ein Studiengangwechsel in einen zulassungsfreien Studiengang bzw. in ein zulassungsfreies Fach ist innerhalb der Einschreibungsfrist möglich. Hierfür ist keine vorherige Bewerbung erforderlich.
Da Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sind, erfolgt die Umschreibung mittels Antrags auf Änderung des Studiums. Bitte schicken Sie uns den Antrag ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen über Ihre studentische Emailadresse digital zu.
 
Folgende Unterlagen sind neben dem Antrag erforderlich:
  • Abiturzeugnis (alle Seiten; auf diesen muss Ihr Name erkennbar sein)
  • Nachweise über besondere fachspezifische Voraussetzungen (z.B. Eignungsprüfung/Sprachkenntnisse)
  • Einstufungsbescheid vom Prüfungswesen (nur bei höheren Fachsemestern)

Ich war mal an der UDE eingeschrieben und möchte zurückkommen

Wir freuen uns, dass Sie wieder zurück hier bei uns sind und Ihr Studium fortsetzen möchten. Sofern Ihr Studium mindestens für ein Semester unterbrochen war, können Sie einen Antrag auf Einschreibung samt erforderlicher Unterlagen via E-Mail einreichen.

Bitte beachten Sie, dass das Fortsetzen Ihres Studiums unter Umständen nicht so ohne Weiteres möglich ist. Je nachdem, ob die Prüfungsordnungsversion auslaufend war und/oder der Studiengang möglicherweise in Gänze eingestellt wurde, sind mögliche Alternativen zu prüfen.

Wenn Sie die Wiedereinschreibung in einen zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. ein zulassungsbeschränktes Studienfach anstreben, muss zuvor eine ordnungsgemäße und fristgerechte Bewerbung erfolgen.

Die Wiedereinschreibung kann nur mit einem gültigen Zulassungsbescheid beantragt werden. Dieser liegt i.d.R. digital vor.

Bitte kontaktieren Sie uns hierzu bei Bedarf gesondert.

Gegebenenfalls von Interesse

Endgültig nicht bestandene Prüfung im vorherigen Studium?

Die Einschreibung in einen Studiengang ist zu versagen, wenn Sie eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Dies gilt entsprechend für Studiengänge, die eine erhebliche inhaltliche Nähe zu dem bisherigen Studiengang aufweisen, soweit dies in der Prüfungsordnung für Ihren gewählten Studiengang bestimmt ist (gem. § 50 Abs. 1 Nr. 2 Hochschulgesetz vom 16. September 2014).

Wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, müssen Sie zunächst das vollständig ausgefüllte Formular Prüfung des Antrags auf Einschreibung bei endgültig nicht bestandener Prüfung im vorherigen Studiengang im Sachgebiet Prüfungswesen einreichen.

Weitere Informationen erteilt die für den jeweiligen Studiengang zuständige Sachbearbeitung im Prüfungswesen. Für die anschließende Einschreibung ist die Bestätigung vom Sachgebiet Prüfungswesen vollständig und innerhalb der geltenden Fristen beizufügen.

Einstieg in ein höheres Fachsemester

Wenn Sie sich an unserer Hochschule für ein höheres Fachsemester immatrikulieren möchten, ist dies möglich, sofern Sie bereits Studienleistungen erbracht haben, die für den gewünschten Studiengang anerkannt werden können.
Zudem ist zu prüfen, ob der gewünschte Studiengang in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt (NC) und somit eine Bewerbung erforderlich ist oder ob der Studiengang zulassungsfrei (F) ist und deshalb die Einschreibung ohne vorherige Bewerbung erfolgen kann.

Detaillierte Erläuterungen zum Thema Höheres Fachsemester entnehmen Sie bitte der Informationsseite höheres Fachsemester.

Datenschutzinformationen zur Einschreibung

Die Datenscvhutzinformationen zur Einschreibung nach Artikel 13 DSGVO können Sie hier einsehen: klick.

Video-Tutorial zur Einschreibung

Wir haben vor geraumer Zeit ein Video-Tutorial veröffentlicht, welches Sie hier einsehen können: klick. Bitte beachten Sie, dass das Portal mittlerweile visuell etwas anders aufgebaut ist. Eine erste Orientierung ist damit aber nach wie vor möglich.

Einzureichende Unterlagen zur Einschreibung

Wissenswert vorab

Erfolgt die Immatrikulation nicht online über das HISinOne-Portal, so lassen Sie uns alle Dokumente immer gesammelt und vollständig in einer E-Mail zukommen. Wir akzeptieren ausschließlich Dateien im PDF-Format. Achten Sie darauf, dass alle Seiten leserlich und gut eingescannt sind. Sehen Sie bitte davon ab uns mehrere Mails mit unterschiedlichen Dokumenten zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu senden. All das verzögert die Bearbeitung der eingehenden Anfragen massiv und damit letztlich auch Ihre eigene Immatrikulation.

Sollten wir Dokumente auf postalischem Wege benötigen (z.B. beglaubigte Kopien für stichprobenartige Kontrollen), werden wir gesondert auf Sie zukommen.

Studiengangsübergreifende Unterlagen

Amtlicher Identitätsnachweis: Personalausweis/Reisepass oder Aufenthaltstitel als Passersatz. Sensible Daten wie die Personalausweisnummer können auf Wunsch geschwärzt werden.

Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis/Sekundarschulabschlusszeugnis/Berufliche Qualifikation): Wir benötigen alle Seiten Ihres Zeugnisses und auf allen Seiten muss Ihr Name gut lesbar sein. Für den Fall, dass Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, beachten Sie bitte die Zuständigkeiten. In der Online-Immatrikulation durchlaufen Sie eine digitalen Prüfungsprozess zwecks Immatrikulation in einen Bachelorstudiengang.

Digitaler Nachweis über Ihren Krankversicherungsstatus: Wir sind aus gesetzlichen Gründen dazu verpflichtet, Ihren Krankenversicherungsstatus zu überprüfen. Weitere Informationen erhalten Sie gesondert auf dieser Seite: klick.

Passfoto: Damit Ihnen ein Studierendenausweis ausgehändigt werden kann, laden Sie bitte ein Passfoto im HISinOne-Portal hoch, auf dem Sie gut erkennbar sind. Im Antrag auf Einschreibung muss das Foto eingeklebt werden (oder Sie senden uns eine separate Datei im JPG-Format zu).

Optionale Unterlagen/Nachweise

Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse: Sofern die studiengangspezifische Prüfungsordnung Kenntnisse der dt. Sprache vorsieht, sind diese auf Niveaustufe DSH-II nachzuweisen. Für die Einschreibung in das Staatsexamen Medizin sind abweichend hiervon Kenntnisse auf Niveaustufe DSH-III nachzuweisen.

Exmatrikulationsbescheinigung: Sollten Sie bereits zuvor an einer Hochschule in Deutschland(!) studiert haben, ist eine Exmatrikulationsbescheinigung vorzulegen, aus der explizit die absolvierten Hochschul- und Fachsemester hervorgehen. Wir sind verpflichtet, diese aus statistischen Gründen mit zu erfassen.

Immatrikulationsbescheinigung: Wenn Sie bei uns eine große Zweithörerschaft anstreben und zurzeit noch an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich der Bundesrepublik immatrikuliert sind, benötigen wir eine Studienbescheinigung, aus der die bisher absolvierten Hochschul- und Fachsemester hervorgehen und das Studienfach. Diese Studienbescheinigung ist immer jedes Semester neu vorzulegen, solange die Zweithörerschaft beibehalten wird.

Abschlussdokumente aus vorherigem Studium: Wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, benötigen wir die zugehörigen Abschlussdokumente in dt./eng. Sprache aus statistischen Gründen. Dazu gehören auch ausländische Abschlüsse.

Antrag wg. endgültig nicht bestandener Prüfung: Sollten Sie in einem vorherigen Studium endgültig nicht bestanden haben, benötigen wir eine Genehmigung von Seiten des Prüfungsausschusses/Prüfungswesens, dass keine erhebliche Nähe zum beabsichtigten Studiengang besteht. Andernfalls ist die Einschreibung zu versagen: klick.

Generaleinwilligung Ihrer gesetzlichen Vertreter (=Erziehungsberechtigten): Minderjährige Studierende haben ein entsprechendes Formular auszufüllen und beizufügen: klick. Bitte fügen Sie auch eine Kopie des Personalausweises eines Ihrer Erziehungsberechtigten mit an.

Zulassungsbescheid: Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben und einen Studienplatz zugewiesen bekommen haben, ist dieser im Falle ggf. der analogen Einschreibung mit anzufügen. In der Regel wird dieser aber digital zur Verfügung gestellt.

Einstufungsbescheid für das höhere Fachsemester: Wenn Sie in ein höheres Fachsemester einsteigen möchten, benötigen wir vom Prüfungswesen einen entsprechenden Bescheid, aus dem die Einstufung in ein Fachsemester hevorgeht. Für Medizin gilt eine Ausnahme (s. unten).

Zusätzliche Unterlagen für die Lehramtsstudiengänge

Nachweis über die Teilnahme am Online-Self-Assessment zur Schreibkompetenz für angehende Lehramtsstudierende (SKaLa): Sofern Sie noch nicht bei uns im Lehramtsstudium eingeschrieben waren, ist die Teilnahme am SkaLa nachzuweisen. Die Teilnahme kann mittels Screenshot/Foto belegt werden. Den Test können Sie hier absolvieren: klick.

Weitere Informationen zum Thema Lehramt erhalten Sie hier: klick.

Zusätzliche Unterlagen für das Staatsexamen Medizin

Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse: Für das Medizinstudium sind Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveaustufe DSH-III (oder ein entsprechendes Äquivalent) nachzuweisen, sofern Sie über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Formal gleichwertig ist ein TestDaF (mind. 18 Punkte, kein Teilwert unter 4 Punkt), Telc C1 Hochschule mit dem Ergebnis "sehr gut" oder die Deutschnote in der Feststellungsprüfung mit der Note 1,3 bzw. dem Ergebnis 13 Punkte.

Zeugnis über das Bestehen des 1. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (Physikum): Für den Fall, dass Sie bei uns in den klinischen Abschnitt einsteigen, ist das Physikum oder ein entsprechender Anerkennungsbescheid vom zuständigen Landesprüfungsamt einzureichen, wenn Sie über anerkennungsfähige Leistungen aus dem Ausland verfügen.

Zeugnis über das Bestehen des 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (Klinik): Wenn Sie bei uns in das Praktische Jahr einsteigen möchten, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

Anerkennungsbescheid des zuständigen Landesprüfungsamtes bzw. des Dekanats der Medizinischen Fakultät: Ist erforderlich, wenn Sie bei uns in ein entsprechendes Fachsemester eingestuft werden möchten.

Zusätzliche Unterlagen für die Masterstudiengänge

Abgeschlossenes Hochschulstudium: Die Einschreibung in einen Masterstudiengang setzt i.d.R. ein abgeschlossenes Bachelorstudium (oder Äquivalent wie z.B. Staatsexamen oder ein ausländisches Studium) voraus. Wenn lediglich die Zeugnisaushändigung aussteht, Sie das Studium aber abgeschlossen haben, lassen Sie uns eine gesonderte Bestätigung über den erreichten Bachelorabschluss zukommen. Ist das Studium nicht abgeschlossen und Sie müssen noch Leistungen erbringen, ist der Einstieg unter Berücksichtigung von §49, Abs. 6 HG NRW denkbar. Darüber entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss in eigener Zuständigkeit. Kontaktieren Sie uns hierzu bei etwaigen Rückfragen.

Gleichwertigkeitsbescheinigung: Sofern Sie nicht den gemäß der Prüfungsordnung erforderlichen Bachelorabschluss erworben haben (i.d.R. sind das externe Abschlüsse und zuvor abweichend studierte Fächer), ist eine Genehmigung des Prüfungsausschusses in Form einer sog. Gleichwertigkeitsbescheinigung vorzulegen. Durchlaufen Sie die Online-Immatrikulation über das HISinOne-Portal erfolgt ggf. eine digitale Antragsstellung. Hierzu erhalten Sie gesonderte Informationen im Workflow der Antragsstellung.

Zusätzliche Unterlagen für die Promotion

Endgültiger Bescheid über die Zulassung zur Promotion: Wir benötigen vom Promotionsausschuss ein Dokument (nicht älter als 1 Jahr), aus dem hervorgeht, in welcher Fachrichtung Sie promovieren. Die Einschreibung in die Promotion ist verpflichtend.

Erhebungsbogen für die Promovierendenstatistik: Füllen Sie bitte nachfolgendes Dokument aus und fügen Sie dieses den Unterlagen bei: klick.