Informationen zur Exmatrikulation
Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an der Universität Duisburg-Essen. Die Exmatrikulation ist jederzeit möglich. Dazu benötigen Sie den ausgefüllten Antrag auf Exmatrikulation, welcher auf unserer Internetseite als pdf-Dokument herunter geladen werden kann. Zusätzlich liegt der Antrag im Foyer des Bereichs Einschreibungswesen aus.
Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters
(30.09. für das Sommersemester, 31.03. für das Wintersemester) wirksam.
Eine Exmatrikulation kann bei Vorlage des Antrages sowie des Studierendenausweises auch mit sofortiger Wirkung erfolgen. In beiden Fällen erhalten Sie darüber eine Exmatrikulationsbescheinigung.
Eine Exmatrikulation ist aus folgenden Gründen möglich:
- Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung (die Vorlage des Zeugnisses ist erforderlich)
- Hochschulwechsel
- Einberufung zum Wehr-/Zivildienst (die jeweilige Bestätigung ist erforderlich)
- Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums
- Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden
- Sonstige Gründe
Studierende, die sich nach Ablauf der Rückmeldefrist noch nicht zurückgemeldet haben, werden nach Ablauf des Semesters automatisch exmatrikuliert. Die Exmatrikulationsbescheinigung wird im HISinOne-Portal hinterlegt und kann mit der Uni-Kennung und dem Passwort ausgedruckt werden.
Eine Erstattung der entrichteten Beiträge wird abhängig vom Zeitpunkt der Exmatrikulation vorgenommen.