Rückmeldungs- & Beurlaubungsfristen

Rückmeldungs- und Beurlaubungsfristen

Semester

Fristen Ersthörer / Zweithörer
Sommersemester 2026 Ersthörer: 02.01.2026 bis 20.02.2026
Zweithörer: 02.01.2026 bis 20.03.2026
Wintersemester 2026/27 Ersthörer: 22.06.2026 bis 21.08.2026
Zweithörer: 22.06.2026 bis 18.09.2026

WICHTIGER HINWEIS

Eine fristgerechte Rückmeldung liegt dann vor, wenn die zu erhebenden Gebühren und Beiträge innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Rückmeldefrist bei der Hochschule eingegangen sind. Bei einer verspäteten Rückmeldung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro gemäß Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Hochschulabgaben (Abgabensatzung) erhoben.

Sollte die Zahlung innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Rückmeldefrist bei der Hochschule eingehen, wird eine eventuell entrichtete Verwaltungsgebühr gutgeschrieben.