Rückmeldungs- & Beurlaubungsfristen

Hinweis zum Sommersemster 2023:
Die Frist für die Rückmeldung zum Sommersemester 2023 ist bis zum 31. März verlängert. Säumnisgebühren werden nicht erhoben.
Rückmeldungs- und Beurlaubungsfristen
Semester |
Fristen Ersthörer / Zweithörer |
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Wintersemester 2023/24 | Ersthörer: 26.06.2023 bis 25.08.2023 Zweithörer: 26.06.2023 bis 22.09.2023 |
Sommersemester 2024 |
Ersthörer: 02.01.2024 bis 23.02.2024 |
WICHTIGER HINWEIS
Eine fristgerechte Rückmeldung liegt dann vor, wenn die zu erhebenden Gebühren und Beiträge innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Rückmeldefrist bei der Hochschule eingegangen sind. Bei einer verspäteten Rückmeldung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro gemäß Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Hochschulabgaben (Abgabensatzung) erhoben.
Sollte die Zahlung innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Rückmeldefrist bei der Hochschule eingehen, wird eine eventuell entrichtete Verwaltungsgebühr gutgeschrieben.