Rückmeldungs- & Beurlaubungsfristen
Rückmeldungs- und Beurlaubungsfristen
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Semester |
Fristen Ersthörer / Zweithörer |
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| Sommersemester 2026 | Ersthörer: 02.01.2026 bis 20.02.2026 Zweithörer: 02.01.2026 bis 20.03.2026 |
| Wintersemester 2025/26 | Ersthörer: 23.06.2025 bis 22.08.2025 Zweithörer: 23.06.2025 bis 19.09.2025 |
WICHTIGER HINWEIS
Eine fristgerechte Rückmeldung liegt dann vor, wenn die zu erhebenden Gebühren und Beiträge innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Rückmeldefrist bei der Hochschule eingegangen sind. Bei einer verspäteten Rückmeldung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro gemäß Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Hochschulabgaben (Abgabensatzung) erhoben.
Sollte die Zahlung innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Rückmeldefrist bei der Hochschule eingehen, wird eine eventuell entrichtete Verwaltungsgebühr gutgeschrieben.