Rückmeldungs- & Beurlaubungsfristen

Rückmeldungs- und Beurlaubungsfristen

Semester

Fristen Ersthörer / Zweithörer
Sommersemester 2024 Ersthörer: 02.01.2024 bis 23.02.2024
Zweithörer: 02.01.2024 bis 22.03.2024
Wintersemester 2024/25

Ersthörer: 24.06.2024 bis 23.08.2024
Zweithörer: 24.06.2024 bis 20.09.2024

WICHTIGER HINWEIS

Eine fristgerechte Rückmeldung liegt dann vor, wenn die zu erhebenden Gebühren und Beiträge innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Rückmeldefrist bei der Hochschule eingegangen sind. Bei einer verspäteten Rückmeldung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro gemäß Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Hochschulabgaben (Abgabensatzung) erhoben.

Sollte die Zahlung innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Rückmeldefrist bei der Hochschule eingehen, wird eine eventuell entrichtete Verwaltungsgebühr gutgeschrieben.