Rückmeldungs- & Beurlaubungsfristen

Rückmeldungs- und Beurlaubungsfristen

Semester

Fristen Ersthörer / Zweithörer
Wintersemester 2023/24 Ersthörer: 26.06.2023 bis 25.08.2023
Zweithörer: 26.06.2023 bis 22.09.2023
Sommersemester 2024

Ersthörer: 02.01.2024 bis 23.02.2024
Zweithörer: 02.01.2024 bis 22.03.2024

WICHTIGER HINWEIS

Eine fristgerechte Rückmeldung liegt dann vor, wenn die zu erhebenden Gebühren und Beiträge innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Rückmeldefrist bei der Hochschule eingegangen sind. Bei einer verspäteten Rückmeldung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro gemäß Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Hochschulabgaben (Abgabensatzung) erhoben.

Sollte die Zahlung innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Rückmeldefrist bei der Hochschule eingehen, wird eine eventuell entrichtete Verwaltungsgebühr gutgeschrieben.