Vom Bachelor zum Master

Einschreibungen in Masterstudiengänge

Die folgenden Informationen gelten für:

  • deutsche Staatsangehörige,
  • ausländische Staatsangehörige mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung oder einem deutschen Hochschulabschluss (sogenannte Bildungsinländer) und
  • Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU,

die sich für einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Masterstudiengang interessieren.

Voraussetzungen für ein Masterstudium

Zugangsvoraussetzung zum Master ist ein erster Hochschulabschluss, mit dem Sie die zum Masterprofil passende fachliche Vorbildung nachweisen (qualitative und quantitative Äquivalenz). Weitere Anforderungen wie z. B. Fremdsprachenkenntnisse können Sie der Prüfungsordnung für den gewählten Masterstudiengang entnehmen. Die rechtsverbindliche Beschreibung des jeweiligen „Eingangsprofils“ finden Sie in den betreffenden Prüfungsordnungen.

Bitte beachten Sie, dass für einige Masterstudiengänge Zulassungsbeschränkungen bestehen. Informieren Sie sich zudem auf der Webseite der jeweiligen Fakultät über etwaige standardisierte Verfahren zur Überprüfung der Zugangskriterien in zulassungsfreien Masterstudiengängen 

Feststellung der fachlichen Vorbildung für Masterstudiengänge (außer für Masterstudiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften)

Interessenten für einen Masterstudiengang reichen den Antrag auf Prüfung ihrer fachlichen Vorbildung mit den erforderlichen Nachweisen beim jeweils zuständigen Prüfungsausschuss der Hochschule ein. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Fakultät.

Der Prüfungsausschuss entscheidet über Ihren Antrag. Sie erhalten auf jeden Fall einen schriftlichen Bescheid. Im positiven Fall können Sie sich innerhalb der geltenden Fristen im Bereich Einschreibung für den gewählten Studiengang einschreiben.

Bei Fragen zur Äquivalenz erteilen Ihnen die zuständigen Fakultäten rechtsverbindliche Auskünfte.

Feststellung der fachlichen Vorbildung für die Masterstudiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

  • Wirtschaftsinformatik (M.Sc.)
  • Volkswirtschaftslehre (M.Sc.)
  • Gesundheitsökonomik (M.Sc.)
  • Software and Network Engineering (M.Sc.)

Hier finden Sie weitere Informationen sowie den Antrag

Zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge (O-NC)

Für die Einschreibung in zulassungsbeschränkte Studiengänge ist eine vorherige Onlinebewerbung erforderlich. Eine Übersicht der zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge können Sie unserem Studienangebot entnehmen.

Im Falle der Zulassung werden weitere Informationen im Zulassungsbescheid aufgeführt. Welche Unterlagen bei der Einschreibung vorzulegen sind, entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Einschreibung.

Zulassungsfreie Masterstudiengänge

In zulassungsfreien Studiengängen ist die Anzahl der Studienplätze nicht beschränkt. Somit kann allen Studieninteressierten, die die fachlichen (und gegebenenfalls sprachlichen und praktischen) Voraussetzungen erfüllen, ein Studienplatz zur Verfügung gestellt werden. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der jeweiligen Fakultät über etwaige standardisierte Verfahren zur Überprüfung der Zugangskriterien.

Nach Überprüfung der fachlichen Vorbildung durch den jeweils zuständigen Prüfungsausschuss, erhalten Sie von dort einen positiven oder negativen Bescheid. Im Einzelfall ist auch eine Zulassung mit Auflagen möglich.

Einschreibung bei fehlendem Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses

Für die Einschreibung in einen Masterstudiengang ist das Abschlusszeugnis des ersten Studiums vorzuweisen. Wenn zwar alle Prüfungsleistungen erbracht worden sind, das Zeugnis jedoch noch nicht ausgestellt wurde, kann die Einschreibung dennoch erfolgen, wenn Sie eine Bestätigung des Bereichs Prüfungswesen über das erfolgreiche Bestehen des vorherigen Studiengangs vorlegen. Das Abschlusszeugnis ist in diesen Fällen bis spätestens zum Ende des Semesters nachzureichen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Bachelorabschluss an einer anderen Hochschule erworben haben, legen zusätzlich zu den für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen eine Bestätigung der jeweils zuständigen Stelle (i.d.R. Prüfungswesen Ihrer Hochschule) über den erfolgreichen Abschluss des vorherigen Studiengangs vor. Hierfür kann auch das Formular „Bestätigung über den erreichten Bachelorabschluss für Externe“ vorgelegt werden (https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/bescheinigung_bachelorabschluss_extern.pdf).