Informationen zum Studiengangwechsel

Was muss ich bei einem Studiengangwechsel beachten?
Sofern Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sind und einen Studiengangwechsel oder einen Fachwechsel im Lehramtsstudium (Umschreibung) vornehmen möchten, sind grundsätzlich die Einschreibungs- und Zugangsvoraussetzungen sowie die eventuell bestehenden Zulassungsbeschränkungen zu beachten. Bei der Umschreibung sind jedoch nicht alle Dokumente erforderlich, die ansonsten bei einer Ersteinschreibung an unserer Hochschule benötigt werden.
Detaillierte Informationen zur Vorgehensweise bei der Umschreibung entnehmen Sie bitte den Abschnitten "Umschreibung in einen zulassungsbeschränkten bzw. zulassungsfreien Studiengang".
Sofern Sie bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind oder waren und einen Studiengangwechsel und somit einen Hochschulwechsel vornehmen möchten, sind die Informationen zur Einschreibung zu beachten. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Umschreibung.
Drittstaatsangehörige dürfen nicht nach Belieben den Studiengang oder die Hochschule wechseln. Das bedeutet, dass der beabsichtigte Wechsel immer zuerst mit der Ausländerbehörde abzustimmen ist. Weitere Informationen sind auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes zu finden.
Wechsel im Lehramtsstudium Staatsexamen LPO 2003 - Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption
Wenn Sie im Lehramtsstudium einen Studiengangwechsel von der LPO 2003 in den Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption vornehmen möchten, sind ebenfalls die Einschreibungs- und Zugangsvoraussetzungen sowie die möglicherweise bestehenden Zulassungsbeschränkungen des Studienfachs in der jeweiligen Schulstufe zu beachten.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass die zulässigen Fächerkombinationen des Bachelorstudiengangs mit Lehramtsoption ggf. von denen der LPO 2003 abweichen. Die zulässigen Fächerkombinationen können Sie auf folgender Seite einsehen: Kombinationsmöglichkeiten im Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption
Weitere Informationen zum auslaufenden Lehramtsstudiengang mit Abschluss Staatsexamen (LPO 2003) finden Sie auf folgender Seite: Studienberatung: Zentrum für Lehrerbildung
Umschreibung in einen zulassungsbeschränkten Studiengang
Umschreibung in einen zulassungsbeschränkten Studiengang
Sofern Sie einen Studiengangwechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang anstreben, muss zuvor eine ordnungsgemäße und fristgerechte Bewerbung erfolgen.
Im Falle der Zulassung wird Ihnen der Zulassungsbescheid online im Bewerberportal der Hochschule bereitgestellt. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Da Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sind, muss die Umschreibung nicht online beantragt werden. Dennoch gelangen Sie über den Button Immatrikulation beantragen auf die richtige Seite, um den Antrag auf Studiengangänderung / Umschreibung zu stellen.
Der Antrag muss mit folgenden Unterlagen für die Umschreibung per E-Mail (bitte ausschließlich über Ihre Uni-E-Mail-Adresse) zugeschickt werden:
- Antrag auf Studiengangwechsel/Umschreibung
- Zulassungsbescheid
- Abiturzeugnis (in beglaubigter Form)
- Nachweise über besondere Zugangsvoraussetzungen, sofern diese für den gewünschten Studiengang erforderlich sind (z. B. Eignungsprüfung, Sprachkenntnisse etc.)
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zum Zeitpunkt der Umschreibung bereits rückgemeldet sind. Die Verbuchung des Semesterbeitrages dauert 3 bis 5 Werktage.
Wichtiger Hinweis
Sofern Sie einen Studiengangwechsel in einen zulassungsfreien Studiengang im höheren Fachsemester anstreben, ist die Umschreibung nur dann möglich, wenn zuvor der Antrag auf Anerkennung Ihrer Studienleistungen innerhalb der festgesetzten Frist im Bereich Prüfungswesen eingereicht wurde.
Umschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang
Umschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang
Sofern Sie einen Studiengangwechsel in einen zulassungsfreien Studiengang anstreben, kann die Umschreibung in der dafür vorgesehenen Frist (Einschreibungsfristen) erfolgen.
Da Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sind, wird die Umschreibung nicht online beantragt. Der Antrag auf Studiengangänderung / Umschreibung ist ausschließlich postalisch oder per E-Mail zu stellen. Sie finden das Formular auf unseren Webseiten sowie in Ihrem persönlichen Servicebereich in HISinOne bei den „Bescheinigungen und Anträgen“.
Der Antrag auf Umschreibung muss mit folgenden Unterlagen für die Umschreibung per E-Mail (bitte ausschließlich über Ihre Uni-E-Mail-Adresse) oder postalisch zugeschickt werden:
- Antrag auf Studiengangwechsel/Umschreibung
- Studierendenausweis
- Nachweise über besondere Zugangsvoraussetzungen, sofern diese für den gewünschten Studiengang erforderlich sind (z. B. Eignungsprüfung, Sprachkenntnisse etc.)
Per E-Mail:
- für Studiengänge am Campus Duisburg: studierendensekretariat-duisburg@uni-due.de
- für Studiengänge am Campus Essen: studierendensekretariat-essen@uni-due.de
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zum Zeitpunkt der Umschreibung bereits rückgemeldet sind. Die Verbuchung des Semesterbeitrages dauert 3 bis 5 Werktage.
Wichtiger Hinweis
Sofern Sie einen Studiengangwechsel in einen zulassungsfreien Studiengang im höheren Fachsemester anstreben, ist die Umschreibung nur dann möglich, wenn zuvor der Antrag auf Anerkennung Ihrer Studienleistungen innerhalb der festgesetzten Frist im Bereich Prüfungswesen eingereicht wurde.