Studium für beruflich Qualifizierte

"Studium ohne Abitur" Studium für beruflich Qualifizierte

Der Zugang zu einem Hochschulstudium kann über eine berufliche Qualifikation erfolgen, wenn keine oder keine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung nach den Vorschriften des Hochschulgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) oder des Kunsthochschulgesetzes vom 13. März 2008 (GV. NRW. S. 195) vorliegt und bisher kein Studienabschluss in Deutschland erworben wurde.

Je nach beruflicher Vorbildung bestehen die nachfolgend genannten Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs:

Berufliche Aufstiegsfortbildung

Bei Vorliegen folgender Abschlüsse liegt eine Zugangsberechtigung für alle Studiengänge vor:

  1. Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a Handwerksordnung.
  2. Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz oder nach §§ 42 oder 42a Handwerksordnung bestehen.
  3. Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz.
  4. Abschluss einer gleichwertigen landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe.
  5. Abschluss einer sonstigen gleichwertigen bundes- oder landesrechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung.

Berufsausbildung und Berufstätigkeit

Wenn Sie eine nach Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben und und eine darauffolgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit vorweisen können, ist für die Frage nach der Zugangsberechtigung entscheidend, ob eine Einschlägigkeit zum gewünschten Studium vorliegt oder nicht. Bitte beachten Sie, dass eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung als berufliche Tätigkeit mit dem entsprechenden Anteil anzurechnen ist.


Fachlich entsprechende berufliche Vorbildung

Eine fachgebundene Zugangsberechtigung liegt dann vor, wenn die berufliche Vorbildung (d. h. Berufsausbildung und Berufstätigkeit) fachlich dem gewünschten Studiengang entspricht.

Beispiel:
Sie möchten Betriebswirtschaftlehre studieren und verfügen über eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung sowie anschließende dreijährige Berufserfahrung im Einkauf. Als Chemielaborant mit entsprechender Berufserfahrung im Labor läge dagegen beispielsweise eine fachgebundene Zugangsberechtigung für den Bachelorstudiengang Chemie vor, nicht aber für das Studium der Betriebswirtschaftslehre.
 

Fachlich nicht entsprechende berufliche Vorbildung

Wenn die berufliche Vorbildung (d. h. Berufsausbildung und Berufstätigkeit) fachlich nicht dem gewünschten Studiengang entspricht, liegt zunächst keine Zugangsberechtigung vor. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten, die Zugangsberechtigung im Rahmen der beruflichen Qualifikation zu erwerben.

1. Probestudium (zulassungsfreier Studiengang)
Ist der gewünschte Studiengang zulassungsfrei, kann die Zugangsberechtigung durch ein sogenanntes Probestudium (Erklärung siehe unten) erworben werden.

2. Zugangsprüfung (zulassungsbeschränkter Studiengang)
Ist der gewünschte Studiengang zulassungsbeschränkt, muss für den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung eine sogenannte Zugangsprüfung (Erklärung siehe unten) erfolgreich absolviert werden.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge haben eine hohe Nachfrage und sind deshalb bewerbungspflichtig (NC-Studiengang). Im Rahmen eines Vergabeverfahrens wird ermittelt, wer einen Studienplatz erhält. Zulassungsfreie Studiengänge haben in der Regel keine so große Nachfrage, so dass genügend Studienplätze für alle verfügbar sind. Hier kann die direkte Einschreibung ohne vorherige Bewerbung erfolgen. Eine Übersicht aller Studiengänge mit Angabe zur Zulassungsbeschränkung ist auf folgender Seite verfügbar: Übersicht Studienangebot

Probestudium

Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang einschreiben möchten, der Ihrer beruflichen Vorbildung fachlich nicht entspricht, kann die Zugangsberechtigung durch ein zweisemestriges Probestudium erworben werden. Die Einschreibung für diesen Studiengang erfolgt befristet für mindestens zwei Semester. In Bachelorstudiengängen sind pro absolviertem Probesemester durchschnittlich mindestens 20 Leistungspunkte (ECTS) zu erbringen (=sprich nach zwei Semestern demnach 40 ECTS).

Ist das Probestudium als erfolgreich zu werten, berechtigt sie das zur studiengangbezogenen Fortsetzung Ihres Studiums; das Studium kann uneingeschränkt fortgesetzt werden. Für den Fall, dass Sie das Probestudium nicht erfolgreich absolviert haben, erfolgt in der Regel die Exmatrikulation aufgrund fehlender Zugangsvoraussetzungen zum Ende des jeweiligen Semesters. Im Einzelfall behalten wir uns eine Verlängerung des Probestudiums vor.

Zugangsprüfung

Um eine Zugangsprüfung zu absolvieren, müssen Sie zunächst einen 'Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung' stellen. Wir als Universität prüfen dann, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um zur Zugangsprüfung grundsätzlich zugelassen zu werden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, teilt die zuständige Fakultät Ihnen den Prüfungstermin mit. Verantwortlich für die Durchführung und die Inhalte der Zugangsprüfung ist ausschließlich die Fakultät. Nach bestandener Prüfung stellt die Fakultät ein Zeugnis aus, welches das Datum der Prüfung, die Note und die Angabe des Studiengangs enthält. Mit diesem Zeugnis erhalten Sie fachgebundenen Zugang zum gewünschten Studiengang.

Der 'Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung' muss mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb der nachfolgend genannten Frist bei der Hochschule eingegangen sein. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Hochschule.

Für das jeweilige Wintersemester: 01.04.
Für das jeweilige Sommersemester: 01.10.

Wie, wann und wo kann ich einen Antrag stellen?

Sofern Sie über eine Zugangsberechtigung gemäß der vorgenannten Voraussetzungen verfügen, erfolgt der Antrag auf Zulassung zum Studium (Bewerbung) ausschließlich online und ist in nachfolgend genannten Zeiträumen möglich:

Für das jeweilige Wintersemester:
01.06. bis 15.07. (Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge)
01.06. bis 31.10. (Antrag für zulassungsfreie Studiengänge)

Für das jeweilige Sommersemester:
01.12. bis 15.01. (Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge)
01.12. bis 30.04. (Antrag für zulassungsfreie Studiengänge)

Die Antragsstellung erfolgt auf folgender Seite:
START DER ANTRAGSSTELLUNG / BEWERBUNG

Ablauf:
Nach der Registrierung wählen Sie den Studiengang aus, für den Sie sich bewerben bzw. einschreiben möchten. Bei der Angabe der Hochschulzugangsberechtigung wählen Sie bitte 'Bildung beruflich Qualifizierte / Zugangsprüfung' aus. In den folgenden Bestandteilen müssen Sie Angaben zur beruflichen Vorbildung machen und die entsprechenden Unterlagen hochladen, die Ihre Zugangsberechtigung im Rahmen der beruflichen Qualifikation dokumentieren. Der Antragsstatus ändert sich auf 'eingegangen', sobald Sie diesen abgegeben haben.

Wir prüfen nun Ihre Angaben und Dokumente. Liegt eine Zugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang vor, ändert sich der Antragsstatus für zulassungsfreie Studiengänge auf 'zulassungsfrei'. In diesem Fall kann direkt die Online-Immatrikulation erfolgen. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge ändert sich der Antragsstatus auf 'gültig', womit Ihre Bewerbung für diesen Studiengang im Vergabeverfahren berücksichtigt wird.

Bitte beachten Sie:
Über sämtliche Statusänderungen werden Sie per Mail informiert. Bitte prüfen Sie zusätzlich regelmäßig den Antragsstatus im Portal der Hochschule.
Die oben genannten Fristen sind Ausschlussfristen. Es können keine Anträge zu einem späteren Zeitpunkt gestellt oder Dokumente hochgeladen werden.

Wie werden die Studienplätze für beruflich Qualifizierte vergeben?

In zulassungsbeschränkten Studiengängen kann keine direkte Einschreibung erfolgen, da in diesen Studiengängen die Nachfrage höher ist als die Anzahl zur Verfügung stehenden Studienplätze. Somit ist eine Bewerbung erforderlich. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (s. o.) wird eine Rangliste gebildet, um im dann folgenden Vergabeverfahren zu ermittelen, wer zum Studium zugelassen werden kann.

Mit Zugangsprüfung
Wenn Sie eine Zugangsprüfung absolviert haben, werden Sie in der Rangliste mit der Note der Zugangsprüfung einsortiert. Auch die gegebenenfalls angefallenen Wartesemester können Auswirkungen auf die Einsortierung in der Rangliste haben. Wartesemester sind Semester, in denen Sie seit Bestehen der Zugangsprüfung an keiner deutschen Hochschule immatrikuliert waren.
Sie werden somit in den regulären Hauptquoten (Note und Auswahlquote) einsortiert, in denen auch die Bewerbungen mit Abitur berücksichtigt werden.

Ohne Zugangsprüfung
Wenn Sie keine Zugangsprüfung absolviert und Ihre Zugangsberechtigung durch eine berufliche Aufstiegsfortbildung bzw. eine dem Studiengang fachlich entsprechende berufliche Vorbildung erworben haben, werden Sie in einer Quote für beruflich Qualifizierte einsortiert. Für diese Quote sind 5 % der Gesamtstudienplätze reserviert. Eine Ausnahme bildet hier der Studiengang Medizin (s. u.).
Wenn für diese Quote mehr Bewerbungen als Studienplätze vorhanden sind, ist eine Punktzahl für die Bildung der Rangliste innerhalb dieser Quote maßgeblich, die von der Fakultät gemäß der Zulassungsordnung für Bachelorstudiengänge (Anlage 3) festgesetzt wird.

Studiengang Medizin
Im Studiengang Medizin werden die Studienplätze bundesweit zentral von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Deshalb gibt es keine eigene Quote (5 %) für beruflich Qualifizierte Bewerbungen. Vielmehr werden Sie in der Rangliste der Hauptquote einsortiert, in der auch die Bewerbungen mit regulärem Abitur berücksichtigt werden. In dieser Rangliste werden Sie mit der Note 4,0 einsortiert. Um die Zulassungschancen zu verbessern, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Zugangsprüfung zu absolvieren.

Hilfe & Kontakt

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie mit Ihrer beruflichen Vorbildung über eine Zugangsberechtigung verfügen? Ob Ihre berufliche Vorbildung Ihrem gewünschten Studiengang fachlich äquivalent ist oder nicht? Ob gegenfalls eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium für den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung absolviert werden muss?

Für all Ihre Fragen steht Ihnen der Bereich für beruflich Qualifizierte selbstverständlich gerne beratend und unterstützend zur Verfügung.

Links & Downloads

Kontakt Bereich Beruflich Qualifizierte
Berufsausbildungshochschulzugangsverordnung
Berufsausbildungshochschulzugangsordnung der Hochschule
Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung
Online-Portal (Antragsstellung / Bewerbung)

Akademisches Beratungs-Zentrum

Weitere Informationen für Beruflich Qualifizierte und StudienrückkehrerInnen

Ibrahim Alkan, M.A.
ibrahim.alkan@uni-due.de

Wo Sie uns finden

Campus Duisburg
Dienstgebäude: SG
Geibelstr. 41
47057 Duisburg

Campus Essen
Dienstgebäude: T03 R00
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