Anmeldung für den Workshop "Vorbereitung auf das Auswahlgespräch"
Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht das 3. Fachsemester Bachelor überschritten haben sollten. Für ein Masterstipendium ist eine Bewerbung vor dem 1. Fachsemester erforderlich. Darüber hinaus wird eine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder der Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des §8 BAföG vorausgesetzt.
Für Studierende und Promovierende aus dem Ausland (inkl. Geflüchtete) gibt es ausgewählte Förderungswerke, die eine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates oder den Status einer Bildungsinländerin/ eines Bildungsinländers im Sinne des §8 BAföG nicht voraussetzen.
Für mehr Informationen, lesen Sie sich hier die Kurzprofile zu den Begabtenförderungswerken durch.
Es sind maximal 16 Plätze zu vergeben.
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