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09.10.2017 - 09:00:00

Änderung in der Prüfungsordnung

Wir waren im vergangenen Jahr fleißig in diversen Gremien für euch vertreten und haben uns für euch stark gemacht - und wir waren erfolgreich!
Vielleicht hast du es schon entdeckt, in den Prüfungsordnungen (B.Sc.Chemie / B.Sc. Water Science) [leider nicht im Lehramt] hat sich eine kleine Änderung eingeschlichen:
https://www.uni-due.de/apps/rss.php?id=237&db=fsrchemie

"§21a - Freiversuch

(1) Hat die oder der Studierende eine Modulabschlussprüfung spätestens zu dem ersten in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungstermin erstmals abgelegt, gilt die Prüfung im Falle des Nichtbestehens als nicht unternommen (Freiversuch). Für die Frist gilt § 64 Abs. 3a HG entsprechend. Satz 1 findet keine Anwendung auf eine Prüfung, die wegen eines Täuschungsversuchs oder Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt.
(2) Eine nach Abs. 1 bestandene Modulprüfung kann auf Antrag der oder des Studierenden einmal zur Notenverbesserung wiederholt werden. Dabei zählt für die Gesamtnote das jeweils bessere Ergebnis. Die Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung muss zum jeweils
nächstmöglichen Prüfungstermin wahrgenommen werden.
Der Antrag gemäß Satz 1 ist innerhalb des Anmeldezeitraums der Wiederholungsprüfung schriftlich an den Bereich Prüfungswesen zu richten (Ausschlussfrist). Maßgeblich für den Anmeldezeitraum ist die vom Prüfungsausschuss verbindlich festgelegte Frist."
Die Bachelor-Arbeit kann zur Notenverbesserung nicht wiederholt werden.

Für wen gilt diese Änderung?
Da es sich um eine Verbesserung der Studienbedingungen handelt, gilt diese Änderung ab sofort für alle Studierenden im Bereich B.Sc. Chemie sowie B.Sc. Water Science, die sich noch in Regelstudienzeit befinden und in dieser noch Prüfungen im vorgesehenen Zeitraum antreten können.