Grundzüge des öffentlichen Rechts für die Soziale Arbeit und Kinder- und Jugendhilfe

Veranstaltungen Sommersemester 2015

Vorlesung Grundzüge des öffentlichen Rechts für die Soziale Arbeit und Kinder- und Jugendhilfe

Dozent: Prof. Dr. Wiebke Brose
Termin: Di 12 - 14 Uhr
Raum: S04 T01 A02
Beginn: 07.04.2015
Ende: 14.07.2015
Moodle: Kurs
LSF: Veranstaltung im LSF

Kommentar:

Die Vorlesung gibt einen Überblick über die Struktur des öffentlichen Rechts und seine Rechtsquellen. Ziel der Lehrveranstaltung ist es – neben der Vermittlung rechtlichen Grundwissens im Bereich des Sozialrechts – Methodenverständnis und den Umgang mit sozialrechtlichen Normen zu vermitteln.

Der inhaltliche Schwerpunkt wird auf die Grundlagen des Sozialrechts und das System der Sozialversicherung gelegt; dabei wird gesondert auf das Kinder- und Jugendhilferecht eingegangen. Insgesamt werden hierbei nicht nur die rechtlichen Aspekte vertieft, sondern auch die sozialpolitischen Hintergründe miteinbezogen.

Die Teilnehmer benötigen unbedingt einen aktuellen Gesetzestext bspw. "Gesetze für die Soziale Arbeit" (Nomos Verlag). Der Inhalt ist Bestandteil der Teilfachprüfung Öffentliches Recht. Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben.

Bemerkung:

Die Teilnehmer benötigen unbedingt einen aktuellen Gesetzestext des SGB I, II, III, VIII, IX und XII. Der Inhalt ist Bestandteil der Teilfachprüfung Öffentliches Recht.

Literatur:

Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben.

Informationen zum Studium liberale (E3):

Diese Veranstaltung kann auch im Rahmen des Studium liberale (E3) besucht werden. Sie ist in diesem Rahmen nicht geeignet für: BiWi, GesWi, MSM; BWL, MOAS m Soz oder PW, VWL, Wi.-Inf.

Als Leistungsnachweis gibt es eine Klausur (3 Cr.), fakultativ zusätzlich Hausarbeit (5 Cr.).

Veranstaltung im LSF