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10.2/2016

Texte einzeln abrechnen?

[18.10.2016] Werden wissenschaftliche Textauszüge in der Lehre online gestellt, fällt eine Vergütung an. Diese wurde bisher als Pauschale an die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort gezahlt. Ab dem 1. Januar soll sich das nun ändern: Es soll jeder Text einzeln abgerechnet werden. Deshalb lud die UB nun zu einer Infoveranstaltung.

Text: Ulrike Scholle, UB

Einzelvergütung und Meldung nach § 52a UrhG in der Lehre: Was kommt auf uns zu? Rahmenverträge, Meldeschnittstellen, vorrangige Angebote und überforderte Lehrende?
Unter diesem Titel lud die UB Anbieter von Lernmanagementsystemen, Bibliotheken und interessierte Hochschullehrende zu einer Infoveranstaltung. Nach einem Urteil des BGH und Beschluss der Kultusministerkonferenz soll ab 1. Januar jeder Text einzeln mit der VG Wort abgerechnet werden. Die technischen und organisatorischen Anforderungen sind enorm und zurzeit noch an keiner Hochschule gelöst. 90 Vertreter/innen deutscher Universitäten und Fachhochschulen nutzten die Gelegenheit zu Informationsaustausch und Diskussion. Als Referenten waren auch der Geschäftsführer der VG Wort und der Sprecher der Kanzler/innen der NRW-Universitäten geladen.

Wie es für die UDE in dieser Sache weitergeht, darüber wird die UB und das ZIM zeitnah informieren.

Kontakt: Frank Lützenkirchen, UB: frank.luetzenkirchen@uni-due.de

Weitere Infos: https://blogs.uni-due.de/bibblog/2016/10/14/workshop-%c2%a7-52a-urhg-vom-12-10-2016/

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