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3/2017

Aus dem Senat vom 3. März 2017

[07.03.2017] Die Diskussion um die neu zu fassende Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor-/Masterstudiengänge, die künftigen Wanka-Professuren und die Folgen der Mittelverteilung 2017 beschäftigten in weiten Teilen den Senat. Nicht alle Tagesordnungspunkte konnten abgearbeitet werden, obwohl sich die Sitzung bis in den frühen Abend erstreckte.

Berichte

Da wenige Tage zuvor der Prodekan der Fakultät für Geisteswissenschaften, Prof. Dr. Hermann Cölfen, verstorben war, wurde ihm in einer Schweigeminute gedacht. Mit Blick auf die umfangreiche Tagesordnung wurden die Berichte äußerst knapp gehalten. Der Kanzler beantwortete eine entsprechende Anfrage, dass an der UDE derzeit 1.535 Studentische und 296 Wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt sind.

TOPs

• Nachdem in zwei Wahlgängen keine Mehrheit erzielt worden war, wurde das Mitglied für den Veraltungsrat des Studierendenwerks per Los ermittelt (Dirk Solbach).
• Mit einer Enthaltung akzeptiert wurde die Ordnung für das Verfahren zum Qualitätsmanagement und zur Qualitätssicherung von Studium und Lehre sowie für Evaluationen (QM-Ordnung).
• Einstimmig angenommen wurde auch der Vorschlag zur gestuften Umsetzung des Bund-Länder-Programms Wissenschaftlicher Nachwuchs („Einsteige-“ bzw. „Wanka-Professuren“). Das Programm verankert die W1-Tenure-Track-Professur als eigenständigen Karriereweg in Deutschland. In den beiden Bewilligungsrunden 2017 und 2019 werden bundesweit 1.000 Stellen dauerhaft geschaffen, davon erhält NRW 207, auf die UDE entfallen voraussichtlich 21. Bereits jetzt liegen 29 vorläufige UDE-Anträge zur Einrichtung von Wanka-Professuren vor. Die endgültige Antragsliste muss bis zum 6. Juni eingereicht werden.
• Der Senat einigte sich auf die Neufassung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge bis einschließlich § 17. Die Behandlung der restlichen Paragrafen musste angesichts der fortgeschrittenen Zeit vertagt werden.
• Nach intensiver Diskussion wurde die Mittelverteilung 2017 zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Rektorat zeigt darin auf, wie sich die vereinbarte neue Systematik auswirkt. Vor allem die Fakultäten für Physik und Ingenieurwissenschaften kritisierten, dass sie nach diesem Modell deutlich weniger Geld erhalten würden.
• Auch diese zwei Punkte wurden einstimmig angenommen: die Verlängerung der Laufzeiten der Frauenförderpläne bis maximal zum Ende des Sommersemesters 2017 aufgrund des Ende 2016 in Kraft getretenen NRW-Gleichstellungsgesetzes. Außerdem befürwortet der Senat ein bestimmtes Verfahren, nach dem die Wahlordnung zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten bearbeitet wird.
• Der TOP Berufungsleitfaden wurde auf die nächste Sitzung vertagt.

Der Senat befürwortete einstimmig folgende Besetzungen an der Medizinischen Fakultät:
• W2-Professur für Medizinische Onkologie mit Schwerpunkt Gastrointestinale Onkologie sowie
• W2-Professur für Dermatochirurgie

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