IKM-Prüfantrag für dezentrale IT-Dienste
Die im IKM-Prüfantrag gemachten Angaben dienen als Grundlage dafür, die eingesetzten IT-Systeme gemäß den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – insbesondere auf Basis des BSI IT-Grundschutzes – sowie unter Einhaltung der geltenden Richtlinien der Universität Duisburg-Essen zu bewerten und abzusichern. Ziel ist es, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und dadurch sowohl die Sicherheit einzelner dezentraler Dienste als auch den störungsfreien Betrieb der gesamten IT-Infrastruktur der UDE zu gewährleisten.
Das Prüfverfahren unterstützt dabei, den Schutzbedarf einzelner Systeme angemessen einzuschätzen und geeignete technische sowie organisatorische Maßnahmen umzusetzen. Auf diese Weise wird verhindert, dass sicherheitsrelevante Schwachstellen den IT-Betrieb der Hochschule insgesamt gefährden.
Das entsprechende Formular ist vollständig digital auszufüllen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Neben der Beantragung bestehender dezentraler Dienste können über den Prüfantrag auch neue Anforderungen – etwa zur Bereitstellung von virtuellen Maschinen – eingereicht und geprüft werden.