Allgemeine Informationen zur Studienfinanzierung
Für bereits regulär eingeschriebene StudierendeDas NRWege-Stipendium für Studierende mit Fluchthintergrund
Im Rahmen des Landesprogramms "NRWege ins Studium" kann an der UDE jährlich eine geringe Anzahl an Stipendien an geflüchtete Studierende vergeben werden, die nachweislich keinen Anspruch auf eine BAföG-Förderung haben.
Das Stipendium kann auch zur Finanzierung eines verpflichtenden Auslandsaufenthaltes gewährt werde.
Gefördert durch:
Bewerbungsvoraussetzungen:
- aktuelles Studium an der UDE
- ein temporärer Schutzstatus in der Bundesrepublik Deutschland
- Nachweis eines abgelehnten BAföG-Antrags
- Selbstauskunft zu bezogenem Einkommen
- Vorlage eines Motivationsschreibens, in dem das Studieninteresse in Anknüpfung an den bisherigen Bildungsweg und die Unterstützdungsnotwendigkeit dargelegt wird
Ansprechperson
Udo Rasum
Campus Essen
Gebäude WST-C.06.17
Tel.: +49 (0)201-183 3745
weitere Stipendienprogramme
Die nachfolgende Übersicht ist keinesfalls vollständig. Es handelt sich lediglich um eine kleine Auswahl von in Deutschland verfügbaren Stipendienprogrammen. Für eine umfangreichere Übersicht lohnt sich ein Blick in die Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).
DAAD-Stipendiendatenbank
In der Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) werden zahlreiche Stipendienprogramme aufgeführt.
Stipendienprogramm "Engagement für den Wandel" (Brot für die Welt)
Das Stipendienprogramm "Engagement für den Wandel" der evangelischen Hilfsorganisation Brot für die Welt richtet sich ausschließlich an Frauen mit Fluchthintergrund.
Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI)
Das DAFI-Stipendienprogramm richtet sich speziell an Bachelorstudierende.
Stipendienprogramm "Welcome" (Deutsche Universitätsstiftung)
Das Stipendienprogramm "Welcome" der Deutschen Universitätsstiftung fördert jährlich in Deutschland lebende Bachelorstudierende mit Fluchthintergrund.
Stipendienprogramm "hochform" (Deutsche Universitätsstiftung in Kooperation mit der Walter Blüchert Stiftung)
Mit dem Stipendienprogramm "hochform" fördert die Deutsche Universitätsstiftung (in Kooperation mit der Walter Blüchert Stiftung) auch Masterstudierende. Das Stipendium richtet sich sowohl an Studierende mit Fluchthintergrund als auch an Studierende aus Entwicklungsländern. Gefördert werden jedoch ausschließlich Studierende von MINT-Fächern.
"Garantiefonds Hochschule" (Otto Benecke Stiftung e.V.)
Mit dem "Garantiefonds Hochschule" richtet sich die Otto Benecke Stiftung nicht an Studierende. Stattdessen unterstützt die Stiftung Personen, die noch nicht im Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) sind. Gefördert werden Kurse zum Erwerb des Abiturs, Vorbereitungskurse an Studienkollegs sowie studienvorbereitende Sprachkurse.
Generelle Informationen zum Thema Studienfinanzierung:
Studienkosten
Die meisten staatlichen Hochschulen in Deutschland verzichten auf eine Finanzierung durch Studiengebühren. Dies ist auch an der UDE der Fall. Dennoch wird zweimal pro Jahr ein Semesterbeitrag erhoben, welcher unter anderem für die Finanzierung von universitären Serviceleistungen und des Semestertickets (aktuell Deutschlandsemesterticket) verlangt wird. Die Höhe des aktuellen Semesterbeitrags finden Sie auf der folgenden Webseite: Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag.
Weitaus kostspieliger als das Studium selbst, sind jedoch die Kosten für den Lebensunterhalt. Gemeint sind damit die monatlichen Kosten, die z.B. für Miete oder Verpflegung anfallen. Durchschnittlich belaufen sich die Lebenserhaltungskosten von Studierenden an deutschen Hochschule derzeit auf einen Betrag in Höhe von 992,00 Euro.
Finanzierungsmöglichkeiten abseits von Stipendienprogrammen
Die meisten Studierenden in Deutschland finanzieren ihr Studium und ihren Lebensunterhalt nicht mit Hilfe eines Stipendiums. Neben einer Finanzierung durch ihre Eltern, greifen viele auf eine der folgenden Finanzierungsmöglichkeiten zurück.
BAföG
Studierende, die von ihren Eltern, Ehegatt*innen oder Lebenspartner*innen aufgrund eines zu geringen Einkommens nicht finanziell unterstützt werden können, haben in Deutschland die Möglichkeit, Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu erhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Studierende mit Fluchthintergrund für dieses zinslose Darlehen in Frage kommen. Ausschlaggebend sind u. a. der jeweilige Aufenthaltsstatus, das Lebensalter und eventuelle vorherige Studienzeiten im In- und Ausland.
Wenn Sie eine BAföG-Förderung beantragen möchten oder weitere Fragen zum Thema haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige BAföG-Amt des Studierendenwerks Essen-Duisburg.
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Andere Möglichkeiten und Hilfe in finanziellen Notlagen
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