Praktika
Ein Praktikum vor Studienbeginn heißt häufig Grundpraktikum oder Vorpraktikum.
Also: Vorher in Studienordnungen oder Praktikumsordnungen nachsehen oder bei uns nachfragen!
Zugang zur Hochschule
Studieren ohne Hochschulreife – geht das?
Ja, denn die Landesregierung NRW hat mit der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) vom 8. März 2010 den Hochschulzugang für Bewerber mit Berufserfahrung ohne Hochschulzugangsberechtigung neu geregelt. Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml
Grundsätzlich gilt natürlich an einer Universität, dass die allgemeine Hochschulreife (Abitur) die Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist. Allerdings gibt es je nach Studiengang auch einige wenige Ausnahmen von dieser Regel, z.B. der Zugang über eine Eignungsfeststellung. Wenn diese Möglichkeit von der Fakultät eröffnet wurde, ist dies bei der Beschreibung der Studiengänge http://www.uni-due.de/de/studium/angebot.php ausdrücklich vermerkt.
Zulassung
Grundsätzlich ist der Bereich Einschreibungswesen (vorm. Studierendensekretariat) für Zulassung und Einschreibung zuständig.
Was heißt zulassungsfrei?
Die Antragsformulare für die Einschreibung finden Sie hier.
Was heißt zulassungsbeschränkt?
Es gibt erfahrungsgemäß mehr StudienbewerberInnen als Studienplätze. Deshalb hat die Universität eine Zulassungsbeschränkung mit einer festen Studienplatzzahl beantragt und genehmigt bekommen.
Sind die Studienplätze eines Studienganges bundesweit zulassungsbeschränkt, dann ist Hochschulstart (www.hochschulstart.de - das Informationsportal der Stiftung für Hochschulzulassung, Nachfolgeeinrichtung der ZVS) beauftragt, diese Studienplätze zu vergeben. Zur Zeit ist dies bei den Studiengängen Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin der Fall.
Das bundesweite Verfahren beinhaltet, dass nach Abzug der Vorabquoten (insgesamt etwa 13 % für AusländerInnen, Härtefälle, ZweitstudienbewerberInnen, Sanitätsoffiziere/-offizierinnen der Bundeswehr und BewerberInnen mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung) 20% der Studienplätze nach der Durchschnittsnote (NC), 20% nach Wartezeit und 60% durch Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben werden.
Bewerbungsfristen für die bundesweiten Vergabeverfahren:
Die Zulassungsbeschränkung (mit der Festsetzung der Studienplatzzahl) gilt nur für diese eine Hochschule.
Zum Wintersemester 2011/12 werden die Hochschulen auf das Serviceangebot von Hochschulstart „Dialogorientierten Serviceverfahren“ (DoSV) noch verzichten. Der Vorstand des Stiftungsrates hat am 13.04.2011 die Verzögerung in der Entwicklung bekanntgegeben.
Die Hochschulen führen in eigener Regie bei zulassungsbeschränkten Studienplätzen die Auswahl der BewerberInnen durch.
An der Universität Duisburg-Essen erfolgt die Bewerbung für das 1. Semester:
ausschließlich online. Der Bewerbungsschluss für das jeweilige Sommersemester ist der 15. Januar, für das jeweilige Wintersemester der 15. Juli. Dieser Termin gilt auch für sogenannte Altabiturienten.
Sofern dieser Termin versäumt wurde, besteht die Möglichkeit, sich für das Losverfahren zu bewerben.
http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/startseite.shtml
Studiengangsbezogene Eignungsprüfungen
Für bestimmte Studiengänge muss neben der Hochschulzugangsberechtigung die besondere studiengangsbezogene Eignung nachgewiesen werden.
Wer Sport studieren will, muss seine sportliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Zuzüglich bewirbt man sich beim Bereich Einschreibungswesen, da der Studiengang örtlich zulassungsbeschränkt ist.
Wer Kunst oder Design studieren will, muss seine Kreativität und künstlerische Ausdrucksfähigkeit nachweisen.
An der Universität Duisburg-Essen gibt es für folgende Studiengänge Eignungsprüfungen, jeweils im Frühsommer für das kommende Wintersemester: Lehramtsstudiengänge
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Musik (die Bewerbung läuft über die Folkwang-Hochschule; Informationen zur Eignungsprüfung für den Lehramtsstudiengang Musik finden Sie hier)
Vorkurse
Vorkurse sollen vor Studienbeginn eine Brücke zwischen schulischen Kenntnissen einerseits und universitären Anforderungen andererseits schlagen. Zudem werden verschiedene Sprachkurse (z.B. Intensivkurse) angeboten.
Termine und weitere Infos zu Vorkursen finden Sie hier, Infos zu Sprachkursen finden Sie hier.
Semesterbeiträge
Studienbeiträge
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studiengebühren durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Ab dem Wintersemester 2011/2012 können die Studierenden in Nordrhein-Westfalen gebührenfrei studieren.
