Welche Praktika können gefördert werden?

Es können folgende Praktika gefördert werden:

  • mit einer Dauer von mindestens 60 Tagen bis maximal 360 Tagen
  • in privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, Verbänden, Behörden etc.
  • auch an Schulen eines EU-Landes (außer Schulen der Deutschen Konsulate)
  • mit inhaltlichem Bezug zum Studium

Es werden Pflichtpraktika als auch freiwillige Praktika, bezahlte als auch unbezahlte Praktika gefördert.

NEU: Blended Mobility/Virtual Mobility

Angesichts der Corona-Pandemie bietet die EU ab sofort auch die Möglichkeit der „Blended Mobility/Virtual Mobility“ an.

Eine „Blended Mobility“ besteht aus 2 Phasen: Phase 1 ist eine Praktikumsphase im Homeoffice in Deutschland, in Phase 2 erfolgt die Fortsetzung des Praktikums im Gastland.

Phase 2 sollte mindestens 60 Tage dauern, kann jedoch nach Lage der Pandemie auch kürzer ausfallen. Phase 1 und Phase 2 müssen jedoch zusammen mindestens 60 Tage ergeben. Zwischen Phase 1 und Phase 2 kann eine (kurze) Pause liegen.

Finanziell gefördert wird dann Phase 2.

Wie finde ich ein passendes Praktikum?

Bei Pflichtpraktika ergeben sich Hinweise aus der Studienordnung. Bei freiwilligen Praktika sind Sie frei in Ihrer Auswahl.Die Praktikumssuche selbst erfolgt in Eigeninitiative der Studierenden.. Ggf. unterstützt die Fakultät für Bildungswissenschaften auch bei der Praktikumssuche.Tipps rund um das Thema Bewerbungen im Ausland stellt das Akademische Beratungszentrum (ABZ) der UDE bereit.

Wie hoch ist die ERASMUS Förderung?

Erasmus+ Praktikanten erhalten zwischen 400,-€ und 520,-€ monatlich. Die Höhe des
Erasmus+ Stipendiums pro Monat im Studienjahr 2018/19 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

  • 555 Euro : Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • 495 Euro:  Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • 435 Euro:  Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

Studierende mit Behinderungen und Sonderbedürfnissen (z.B. mitreisendes Kind bei Alleinerziehenden) können einen Zuschuss zu der Erasmus+ Mobilitätsbeihilfe beantragen. Weitere Infos finden Sie hier.

Wer kann ERASMUS-Förderung erhalten?

Angesprochen sind alle Studierenden und Absolvent/Inn/en aller Fakultäten der UDE, EU-Bürger und Bürger aus Drittstaaten. Voraussetzung ist die aktuelle Immatrikulation in einen Studiengang der Universität Duisburg Essen, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschließlich Promotion) führt.

Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) bis zu 360 Tage durch Erasmus+ (Studium und Praktikum) gefördert werden. Auch Absolvent/Inn/en können ggf. gefördert werden. Der Antrag auf Förderung muss aber noch während der Immatrikulation gestellt werden und das Praktikum muss innerhalb des ersten Jahres nach dem Abschluss beendet werden.

Wann und wie melde ich mich zu ERASMUS an?

Die Praktika können jederzeit beginnen, es gibt keine Anmeldefrist. Die Anmeldung muss aber vor Praktikumsbeginn erfolgen. Kommen Sie in die Sprechstunde oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Nachdem Sie eine Zusage zu einem Praktikumsplatz erhalten haben, können Sie uns eine E-Mail an erasmuspraktikum@uni-due.de schicken.