Wann muss ich mit der Planung für einen Studienaufenthalt beginnen?

Sie sollten Ihren Auslandsstudienaufenthalt frühzeitig planen. Wir empfehlen Ihnen, ca. 9-12 Monate vor Studienbeginn mit der Planung zu beginnen.

Muss ich an ausländischen Unis Studiengebühren bezahlen?

Wenn Sie an einer unserer Partnerhochschulen ein Auslandssemester absolvieren, fallen für Sie keine Studiengebühren an. Studieren Sie allerdings an einer Universität, mit der die Fakultät Bildungswissenschaften keine Kooperationsvereinbarung geschlossen hat (als sogenannter Freemover), fallen ggf. Studiengebühren an, die je nach Zieluniversität und Zielland variieren können.

Welche Sprachkenntnisse benötige ich?

Dies hängt von Ihrer Gastuniversität ab. An vielen unserer ERASMUS-Partnerhochschulen werden englischsprachige Kurse angeboten, an denen ERASMUS-Studierende teilnehmen können. An unseren spanischen, italienischen und portugiesischen Partneruniversitäten müssen Sie die Zielsprache des Gastlandes beherrschen. Wenn Sie als Freemover an einer ausländischen Universität studieren, z.B. in den USA, Australien, Neuseeland, Kanada kann es vorkommen, dass Sie vorab einen Englischsprachtest (TOEFL, IELTS....) ablegen müssen, um an der dortigen Universität studieren zu dürfen.

Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten im Ausland?

Auf der folgenden Internetseite des Akademischen Auslandsamtes finden Sie Informationen zu den Lebenshaltungskosten verschiedener Zielländer: http://www.daad.de/ausland/studienmoeglichkeiten/laenderinformationen-und-studienbedingungen/00639.de.html

Was kann ich wo studieren?

Wenn Sie an einer unserer ERASMUS-Partneruniversitäten studieren möchten, dann können Sie unter dem Kurzportrait der jeweiligen Universität die Studienschwerpunkte einsehen. Möchten Sie allerdings an einer anderen ausländischen Universität studieren, dann können Sie auf der Internetseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) mit Hilfe der Datenbank Studiengänge Ihre Wunschuniversität finden.
http://www.daad.de/ausland/studienmoeglichkeiten/internationales-studium/05120.de.html

Was ist ein Learning Agreement?

Ein Learning Agreement ist ein Studienplan, der zwischen dem Austauschstudierenden, der Universität Duisburg-Essen und der ausländischen Gastuniversität abgeschlossen wird. Dort wird detalliert festgelegt, welche Veranstaltungen Sie an der Gastuniversität belegen werden. Das Learning Agreement muss vor dem Auslandsstudienaufenthalt bei der ERASMUS Koordinatorin in der Fakultät Bildungswissenschaften eingereicht werden.

Was ist ein transcript of records?

Das transcript of records wird Ihnen am Ende Ihres Auslandsstudiums von der Gastuniversität ausgestellt. In dem transcript of records werden alle Veranstaltungen und Prüfungsleistungen, die an der Gastuniversität erbracht worden sind, dokumentiert.

Werden meine im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen anerkannt?

Ihre im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen können in der Fakultät Bildungswissenschaften anerkannt werden, wenn diese mit dem jeweiligen Studiengang vergleichbar und gleichwertig sind. Dies wird individuell in einer Anerkennungsprüfung festgestellt.

Muss ich mich an der UDE für das Auslandssemester beurlauben lassen?

Für die Zeit des Auslandssemesters können Sie sich beim Studierendensekretariat beurlauben lassen. In dieser Zeit dürfen Sie aber keine Studienleistungen an der UDE erbringen. Die im Ausland erbrachten Studienleistungen können Sie sich anrechnen lassen, wenn Sie im Vorfeld ein Learning Agreement mit der ERASMUS Koordinatorin der Fakultät bzw. dem Fachbereichskoordinator oder der Fachbereichskoordinatorin abgestimmt haben. Bitte beachten Sie, dass für den Zeitraum der Beurlaubung keine Studien- und Prüfungsleistungen an der UDE erbracht werden dürfen.
http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml

Können mir die Kosten des VRR Tickets zurückerstattet werden?

Anteilige Erstattung des Mobilitätsbeitrages (VRR Ticket) bei Auslandssemester
Studierende, die ein Auslandssemester machen,können sich die Kosten des VRR-Tickets für diesen Zeitraum
anteilig erstatten lassen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Können mir bei einem Auslandspraktikum/Abschlussarbeit die Kosten des VRR Ticket zurückerstattet werden?

Studierende, die sich in diesem Semester in einem Pflichtpraktikum befinden oder ihre Abschlussarbeit außerhalb von NRW schreiben, können sich die Kosten des VRR-Tickets für diesen Zeitraum anteilig erstatten lassen. Weitere Infos finden Sie hier.