Ablaufplan: Promotion im Fachbereich BiWi

Das folgende Schema zeigt eine Übersicht von Schritten im Ablauf eines Promotionsverfahrens an der Fakultät für Bildungswissenschaften nach der aktuellen Promotionsordnung der Fakultät  (Rechtlich bindend sind die Ausführungen der für Sie gültigen Promotionsordnung des Fachbereichs, zu der Sie zugelassen werden.):

1. Vorbereitung

(a) Sie kontaktieren ein prüfungsberechtigtes Mitglied der Fakultät (Professor/innen und habilitierte Mitarbeitende), das Ihnen für Ihr Forschungsvorhaben fachlich affin erscheint. Die Person berät Sie über Möglichkeiten und Voraussetzungen für ein Promotionsverfahren im jeweiligen Fachgebiet bzw. im Fachbereich.

(b) Sie vereinbaren ein Rahmenthema und einen Arbeitstitel für Ihre Arbeit.  Sie beschreiben in einem Exposé das Forschungsvorhaben und nennen dabei Forschungsziele, Arbeitsplan und Meilensteine.

(c) Sie verständigen sich mit der betreuenden Person über ggfs. notwendige "promotionsvorbereitende Studien" und tragen diese in das Formular zur Aufnahme in die Provomendenliste ein.

(d) Sie benennen eine Person aus der UDE als Begleitung, die Sie bei der Bearbeitung / bei Schwierigkeiten unterstützen kann.

(e) Sie, die betreuende sowie die begleitende Person unterscheiben die "Betreuungsvereinbarung" (s. Formular ) einschl. des Formulars über die von Ihnen vorgeschlagenen promotionsvorbereitenden Studien.

2. Zulassung zum Promotionsverfahren

Sie reichen ihre Unterlagen beim Promotionsausschuss des Fachbereichs ein und beantragen die "Aufnahme in die Promovendenliste" des Fachbereichs Bildungswissenschaften.

  • Antragsunterlagen vollständig? (§6, 2)
    • Lebenslauf
    • Nachweis Universitätsstudium (bei Absolvent/innen und Angestellten der UDE: einfache Kopie, sonst: beglaubigte Kopie)
    • Arbeitstitel der Dissertation
    • Hochschulzugangsberechtigung, einfache Kopie
    • Erklärung, ob bereits erfolglos ein Promotionsversuch unternommen wurde
    • Betreuungsvereinbarung (s. Formular)
    • Erklärung der Betreuer/in, dass die Arbeit auch betreut wird, falls ein Wechsel an eine andere Hochschule erfolgt
    • Vorschlag für promotionsvorbereitende Studien
  • Voraussetzungen zur Zulassung zur Promotion gegeben? (§5)
    • Studienabschluß formal hinreichend?
    • Studienabschluß "qualifiziert"  = Note der Abschlußarbeit und Gesamtnote jeweils nicht schlechter als "gut"?
      • begründete Ausnahme? (< Entscheidung des Promotionsausschusses)
    • Voraussetzungen nur teilweise gegeben? > promotionsvorbereitende Studien
  • promotionsvorbereitende Studien erforderlich?
    • Ja >
      • "Vorschlag für promotionsvorbereitende Studien" in Umfang und Inhalt angemessen?
        (< Entscheidung des Promotionsausschusses)
        • Ja > "vorläufige" Aufnahme in die Promovendenliste
        • Nein > Rückgabe an Antragsteller/in
    • Nein > "endgültige" Aufnahme in die Promovendenliste 
  • Immatrikulation?

Wenn Sie an der UDE promotionsvorbereitende Studien absolvieren wollen bzw. müssen, immatrikulieren Sie sich mit dem  Schreiben des Promotionsausschuss beim Studierendensekretariat (s. Informationen).

3. Zulassung zur Promotionsprüfung

Sie reichen Ihre Dissertation beim Promotionsausschuss des FB ein und beantragen die "Zulassung zur Promotionsprüfung".

  • Antragsunterlagen vollständig? (§7, 2)
    • drei gebundene Exemplare der Dissertation, getrennt davon Zusammenfassung in jeweils der anderen Sprache, die Sie für die Dissertation selbst gewählt haben.
    • Erklärungen, (s. Vorlage), u.a.  über selbständiges Verfassen  / Hilfsmittel / Zitate, erstmaliges Einreichen der Arbeit, Scheitern in früheren Verfahren, bei Gruppenarbeiten: über eigenen Anteil, Vorschlag  Zweitgutachter/in
    • ggfs. Nachweis promotionsvorbereitende Studien
    Entscheidung: ggfs. erforderliche "promotionsvorbereitende Studien" absolviert?
  • Zulassung zur Promotionsprüfung?
    • ja: Bestellung der Prüfungskommission und Anforderung von Gutachten: Erstgutachten (= durch betreuende Person aus der UDE), Zweitgutachten (inter oder extern, kann vorgeschlagen werden von Kandidat/in), Vorsitz (prüfungsberechtigtes Mitglied des FB, zugewiesen durch Prüfungsausschuss)

Begutachtung der Dissertation

  • Begutachtung i.d.R. zwei Monate nach Eröffnung des Verfahrens (liegt das Gutachten nach Mahnung nach insgesamt drei Monaten nicht vor, wird ein anderes Gutachten beauftragt)
  • bei Abweichen der beiden Gutachten um mehr als eine Note > drittes Gutachten einholen
  • nach Eingang aller Gutachten: Auslage der Gutachten im Dekanat  (ggfs. Stellungnahme max. 7 Tage nach Ablauf der Auslagefrist)
  • Entscheidung über Annahme / Ablehnung der Dissertation durch Prüfungskommission
  • Hinweis: Sollte sich herausstellen, dass Teile der Dissertation aus fremden Quellen entnommen oder ohne angemessene Quellenangaben verwendet wurden, ist das Verfahren sofort als nicht bestanden zu bewerten.
  • Mitteilung an Kandidat über Ergebnisse der Gutachten und Beschluß der Prüfungskommission über Annahme/ Ablehnung der Arbeit sowie Terminfestsetzung für Disputation, Frist: mind. zwei Wochen Vorbereitungsfrist für Kandidat/in

Durchführung der Disputation

  • Disputation: 30 Min. Vortrag über  Ergebnisse der Arbeit  (hochschulöffentlich), anschl. ca. 30-60 Min. Prüfungsgespräch mit Mitgliedern der Prüfungskommission (falls kein Widerspruch von Kandidat/in: darüber hinaus teilnahmeberechtigt aus dem FB: Hochschullehrer/innen, promovierte Angehörige und Personen, die auf der Promovendenliste geführt werden)
  • Festsetzung und Bekanntgabe der Gesamtnote unmittelbar nach der Prüfung durch die Prüfungskommission. Den schriftlichen Gutachten über die Dissertation ist ein besonderes Gewicht einzuräumen; es existiert allerdings kein vorgegebener Gewichtungsschlüssel zur Festsetzung der Gesamtnote: mit Auszeichnung (summa cum laude), sehr gut (magna cum laude), gut (cum laude), genügend (rite), ungenügend (non rite)
  • ggfs. Nennung von Auflagen für die Veröffentlichung durch Prüfungskommission (wird im Prüfungsprotokoll festgehalten)

4. Abschluß des Verfahrens

Sie weisen die vorgeschriebene Veröffentlichung der Dissertation nach.

  • sind evtl. Auflagen der Prüfungskommission für die Veröffentlichung erfüllt? (> Vorsitzende der Prüfungskommission)
  • Veröffentlichung der Dissertation  (innerhalb von 12 Monaten)
  • Nachweis an den Promotionsausschuss
  • Aushändigung der Promotionsurkunde, damit verbunden: Erlaubnis zur Führung des Doktorgrades