Dissertationen & Habilitationen

Sie möchten Ihre Dissertation oder Habilitation veröffentlichen?

Beachten Sie unsere Hinweise: 

Dissertationen

Vor der Veröffentlichung

Vorgaben und Gestaltungsregeln

Bitte informieren Sie sich in der Promotionsordnung Ihrer Fakultät über die Vorgaben. Diese betreffen die Veröffentlichungsart und die inhaltliche Gestaltung sowie die Veröffentlichungsgenehmigungen.

Bitte beachten Sie die Vorgaben Ihrer Fakultät zur Gestaltung des Titelblattes. Gibt es keine Vorgaben, können Sie gerne unser Mustertitelblatt nutzen.
> Mustertitelblatt (Deutsch, PDF)
> Mustertitelblatt (Englisch, PDF)

Möchten Sie eine kumulative Dissertation veröffentlichen, beachten Sie bitte unsere ausführlichen InformationenIm Zweifelsfall wenden Sie sich bitte vorab an die UB.

Abhängig von der gewählten Veröffentlichungsart, variiert die Anzahl der an die Universitätsbibliothek abzuliefernden Exemplare.

Für formale Fragen ist Ihre Fakultät zuständig. Die UB unterstützt Sie im Veröffentlichungsprozess und bescheinigt die Ablieferung der vorgeschriebenen Exemplare.

Mehr zur Abgabe der Pflichtextemplare

Plagiate und Selbstplagiate

Verwenden Sie Teile eigener Veröffentlichungen für Ihre Dissertation, achten Sie auf die korrekte Zitation um sich nicht selbst zu plagiieren.

Die UDE hat auf ihren Webseiten gebündelt Informationen zusammengestellt, die dazu beitragen, einer zunehmenden Verunsicherung entgegenzusteuern.

Gute wissenschaftliche Praxis

Plagiate und Plagiatsprävention

Formen der Veröffentlichung

Elektronische Veröffentlichung auf DuEPublico

Hochladen auf DuEPublico

Bitte laden Sie Ihre Dissertation als PDF-Dokument auf unseren Dokumentenserver DuEPublico hoch. Die UB prüft die elektronische Version.

Danach können sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit den für Sie zuständigen Anprechpartner:innen für die Abgabe der ein bis drei Printexemplare machen. Den Autorenvertrag schicken Sie bitte ausgefüllt an dissertationen.ub@uni-due.de.

Ihre Dissertation auf DuEPublico: Was Sie wissen sollten

Zusätzliche Printexemplare

Die Anzahl der Printexemplare entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Promotionsordnung.

Die ein bis drei Printexemplare müssen auf alterungsbeständigem, holz- und säurefreiem Papier nach DIN-ISO 9706 (Bezugsquellen: Kopierläden, Schreibwarengeschäfte) ausgedruckt und dauerhaft haltbar gebunden (klebegebunden, keine Spiral-, Ringbuch- oder Klemm-/Sprungrückenbindung) sein.

Um die Aussagekraft der unterschiedlichen Ausgaben gleichermaßen gewährleisten zu können, achten Sie auf einen zeichen- und zeilenidentischen, sowie farbigen Druck.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit drucken Sie bitte doppelseitig aus.

Dauerhafte Archivierung auf DuEPublico

Die UB archiviert die elektronische Dissertation zitierfähig und dauerhaft im Sinne von Open Access und sorgt für den weltweiten Nachweis in Suchmaschinen und Datenbanken.

Ihre Dissertation auf DuEPublico: Was Sie wissen sollten

Eigendruck

 Anzahl der Exemplare

Abhängig von der für Sie gültigen Promotionsordnung geben sie zwischen 7 und 55 Exemplaren in der Dissertationsstelle der UB ab.

Vorgaben für den Druck

Die Exemplare müssen auf alterungsbeständigem, holz- und säurefreiem Papier nach DIN-ISO 9706 (Bezugsquellen: Kopierläden, Schreibwarengeschäfte) ausgedruckt und dauerhaft haltbar gebunden (klebegebunden, keine Spiral-, Ringbuch- oder Klemm-/Sprungrückenbindung) sein.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit drucken Sie bitte doppelseitig aus.

Abgabe der Exemplare

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit den für Sie zuständigen Anprechpartner:innen.

Kumulative Dissertation

Begriffsbestimmung

Als kumulativ verfasste Dissertationen (auch publikationsbasierte Dissertationen) gelten Dissertationsschriften, die aus einer Anzahl inhaltlich zusammenhängender Fachzeitschriftveröffentlichungen des/der Promovend:in bestehen. Die Artikel können bereits veröffentlicht oder zur Veröffentlichung beim Verlag vorgesehen/eingereicht worden sein.

Im AV-Portal der TIB Hannover finden Sie ein hilfreiches Video zum Thema "Open-Access-Publikation einer kumulativen Dissertation - Was muss ich beachten?".

Ob und wie kumulative Dissertationen in Ihrer Fakultät zugelassen werden, steht in der Promotionsordnung Ihrer Fakultät.

Rechtliche Bedingungen geprüft?

Da es sich bei einer kumulativ verfassten Dissertation um eine Zweitveröffentlichung Ihrer veröffentlichten bzw. zur Veröffentlichung vorgesehenen Artikel handelt, sind folgende Fragen im Vorfeld zu klären:

  • Im einfachsten Fall handelt es sich bei Ihren Artikeln um Open-Access-Publikationen, beispielsweise unter der häufig anzutreffenden Creative-Commons-Lizenz "CC BY" oder anderen CC-Lizenzen. In diesem Fall können Sie die Artikel gemäß den in der Lizenz genannten Bedingungen ohne Rücksprache mit dem Verlag nutzen.
  • In anderen Fällen sind Ihre Rechte und Pflichten im Autorenvertrag (Verlagsvertrag) festgelegt. Gestattet der Verlag die Weiterverbreitung der bereits veröffentlichten oder eingereichten Artikel im Rahmen/zum Zweck Ihrer Dissertation (Reprint permission)?
    Wenn ja,
    • unter welchen Bedingungen dürfen die Artikel nachgenutzt werden?
    • welche Version Ihres Papers dürfen Sie nutzen (PrePrint, Manuskript, Verlagsversion etc.)?
    • gibt es vom Verlag vorgeschriebene Embargofristen?
    • darf Ihre Dissertation nur als Printversion oder auch elektronisch veröffentlicht werden?
  • Erlaubt der Verlag die nachträgliche Veröffentlichung unter einer freien CC-Lizenz?

Ein Großteil dieser Fragen wird Ihnen in der Regel in Ihrem Autorenvertrag (Verlagsvertrag) oder auf den Webseiten des Verlags beantwortet. Dort ist auch festgelegt, ob Sie dem Verlag ein einfaches oder ein exklusives/ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt haben.

Die Einräumung des einfachen Nutzungsrechts ermöglicht die Zweitveröffentlichung Ihres Artikels. Beim exklusiven/ausschließlichen Nutzungsrecht verbleiben die Rechte beim Verlag, sodass Sie die Nutzung Ihrer Aufsätze zur Zweitveröffentlichung im Vorfeld gesondert abklären müssen.

Alternativ können Sie den Jisc Open Policy Finder nutzen, um einen schnellen Überblick über die Verlagsbedingungen zur Zweitveröffentlichung und einen Link auf die relevanten Verlagsseiten zu erhalten.

Für viele Verlage hat die TU Berlin die geltenden Bestimmungen recherchiert und in einer Übersicht zusammengetragen.

Auch auf den Webseiten der Verlage finden Sie nützliche Informationen (häufig zu finden unter Stichworten wie "Sharing Policy", "Copyright Policy", "Rights Permission", "Self Archiving" oder "Green Open Access").

Bitte beachten Sie, dass die Webangebote nur der Orientierung dienen und nicht rechtsverbindlich sind.

Einverständnis der Koautor:innen

Gibt es Koautor:innen, die einer Veröffentlichung des Artikels/Papers zustimmen müssen und sind diese mit der Zweitveröffentlichung einverstanden?

Quelle der Erstveröffentlichung angeben

Oft fordern Verlage feste Vorgaben, wie Artikel bei Zweitveröffentlichung anzugeben sind. Bitte informieren Sie sich über die Verlagsvorgaben und platzieren Sie diese Angaben am Anfang des Kapitels.

Empfehlenswert ist die vollständige Nennung der bibliografischen Angaben aller Artikel, sowie die Verlinkung zu den Verlagsversionen mithilfe der DOI (sofern vorhanden).

Auch bei Nachnutzung von Open-Access-Artikeln geben Sie bitte die vollständigen bibliografischen Angaben der Erstveröffentlichung an.

Elektronische Veröffentlichung auf DuEPublico

Für die Online-Veröffentlichung sollten Sie die Artikelseiten als PDF maschinenlesbar in die Datei einbinden, so dass der Text kopierbar bleibt. Eine Einbindung der Artikelseiten als Bilddateien ist u.a. aus Gründen der Volltextsuche und Barrierefreiheit nicht geeignet.

Wir empfehlen auch für die Seiten der einzelnen Artikel eine durchgehende Seitenzählung einzufügen. Dadurch können andere Wissenschaftler:innen Ihre Dissertation gut zitieren.

Übersicht der enthaltenen Publikationen

Bitte legen Sie Ihrer Dissertation eine Übersicht der in Ihrer Arbeit abgedruckten Publikationen mit vollständigen bibliografischen Angaben und, wenn vorhanden, mit Angabe der DOI und Ihrer ORCID bei.

Verlagsveröffentlichung

Planen Sie Ihre Dissertation im Verlag zu veröffentlichen, beachten Sie vorab unsere Checkliste zu Open Access und Zweitveröffentlichungen.

Institutionelle Empfehlung

Die UDE fördert Open Access und empfiehlt die Zweitveröffentlichung auf dem Publikationsserver DuEPublico. Ebenfalls verlangen Förderorganisationen wie z.B. DFG, ERC oder BMBF die Veröffentlichung im Open Access. Dies wird durch eine Zweitveröffentlichung auf DuEPublico erfüllt.

Attraktivität für Autor:innen

  • Erstveröffentlichung im Fachverlag bleibt möglich
  • eigenes E-Book nutzen & in Lehre einbinden 
  • Verlinkung auf eigener Webseite oder Profil

Sichtbarkeit und Langzeitarchivierung

  • bessere Auffindbarkeit durch Veröffentlichung im Repositorium
  • dauerhafte Archivierung – Werke bleiben der Fach-Community erhalten, unabhängig von Bibliotheksbeständen
  • persistenter Identifier (URN) garantiert dauerhaften Zugriff und Zitierbarkeit – unabhängig vom Verlag
  • legale Bereitstellung mit klarem Rechtevermerk – verhindert illegale Kopien auf Drittplattformen

Allgemeine Hinweise

Anzahl der einzureichenden
Exemplare

Die Anzahl der abzugebenden Exemplare entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Promotionsordnung.

Mit weiteren Fragen wenden Sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Dissertationsstelle: 
dissertationen.ub@uni-due.de

Erst- und Zweitveröffentlichung,
Lizenzfragen

Bei allgemeinen Fragen zur Verlagsveröffentlichung sowie zur Zweitveröffentlichung stehen wir gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Rechtsberatung anbieten können.

Bei Bedarf können Sie eine individuelle Sprechstunde zu Lizenzfragen vereinbaren:
dissertationen.ub@uni-due.de.

Gender-Aspekte im Blick?

Wissenschaftliche Arbeiten berücksichtigen zunehmend Gender-Aspekte. Über die Internetplattform Gender-Portal der UDE erhalten diese Publikationen eine gebündelte Präsenz. Das Portal ist für alle Fachdisziplinen offen.

Wenn Sie in Ihrer Dissertation Gender-Aspekte berücksichtigen, würde das Gender-Portal gerne auf diese verweisen.

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an:
genderportal@uni-due.de.

Habilitationen

Bitte informieren Sie sich in der Habilitationsordnung Ihrer Fakultät über die Vorgaben zur Veröffentlichung der Habilitationsschrift.

Gerne können Sie sich mit weiteren Fragen vor der Abgabe an die UB wenden: dissertationen.ub@uni-due.de.

Zu den Habilitationsordnungen der UDE

Abgabe der Pflichtexemplare

Abgabezeiten

Nach vorheriger Terminvereinbarung können Sie Ihre Printexemplare und weitere Unterlagen abgeben. Bitte geben Sie immer die Fakultät an, zu der Sie gehören.

Unsere Servicezeiten:
Montag - Freitag: 8:00 Uhr - 15:30 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin:
dissertationen.ub@uni-due.de

Kontakt

dissertationen.ub@uni-due.de

Campus Duisburg

Viviane Blaß
LK128
0203 / 37 91497

Mareike Wunderwald
LK128
0203 / 37 91501

Campus Essen

Claudia Hinze
R09 T00 M95
0201 / 18 35171

Michaela Greinert
R09 T00 M95
0201 / 18 33738

Fachbibliothek Medizin

Britta Bornhuse
Julia Wefers
Sabrina Wille
0201 / 723 3332

Zusendung per Post

Wir bitten um vorherige Absprache: 
dissertationen.ub@uni-due.de

Campus Duisburg

Universitätsbibliothek Duisburg-Essen
Dissertationen
Lotharstr. 65
47057 Duisburg

Campus Essen

Universitätsbibliothek Duisburg-Essen
Dissertationen
Universitätsstr. 9 - 11
45141 Essen

Fachbibliothek Medizin

Universitätsklinikum
Fachbibliothek Medizin
Dissertationen
Hufelandstr. 55
45147 Essen