Open-Access-Förderung

Sie publizieren - wir unterstützen Sie!

Die UB verwaltet in Ergänzung zu den regulären Literaturmitteln einen DFG-geförderten Publikationsfonds.
Ziel ist die Unterstützung von Autor:innen durch Übernahme von Publikationsgebühren (z.B. Article Processing Charges: APCs) bei Open-Access-Publikationen (Zeitschriften, Monografien und Sammelwerke).

Verlagsspezifische
Fördermöglichkeiten

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Kontakt

Unser Open-Access-Team:

Für Beratung rund um Open Access steht Ihnen das Open-Access-Team gerne zur Verfügung:
openaccess.ub@uni-due.de

Ansprechpartner:innen:

Dr. Eike Spielberg
0201 / 183-3689

Katrin Wibker
Universitätsklinikum Essen
0201 / 723-3330

Dorothee Graf
Monografienförderung
0201 / 183-3721

Rechnungsanschrift:

Universitätsbibliothek Duisburg-Essen
Open-Access-Team
Fachbibliothek LK
Lotharstr. 65
47057 Duisburg

 

Artikelförderung

Bitte reichen Sie Rechnungen und Teilförderanträge mit einem Rechnungsdatum aus 2023 bis spätestens zum 31.03.2024 ein. Danach ist eine Finanzierung nicht mehr möglich. 

Informationen hierzu finden Sie unter den verlagsspezifischen Förderbedingungen, ebenso zu den Mitgliedschaften der UDE z.B. bei MDPI und Frontiers.

Voll gefördert werden kann, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Sie sind Mitglied der Universität Duisburg-Essen und als corresponding author für die Bezahlung von Artikelbearbeitungsgebühren in einer Open-Access-Zeitschrift verantwortlich. Bitte beachten Sie unbedingt die Publikationsrichtlinie der UDE und UME.
  • Der Artikel erscheint in einer Zeitschrift, deren Beiträge sämtlich unmittelbar mit Erscheinen über das Internet für Nutzer entgeltfrei zugänglich sind ("echte Open-Access-Zeitschrift", die im Directory of Open Access Journals erfasst ist) und die im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren anwendet. (Ausnahme: Mirror Journals)
  • Die Publikationsgebühren dürfen für eine Vollförderung die Höhe von 2.000 EUR inkl. 19% Mehrwertsteuer pro Artikel nicht übersteigen. Eine Teilförderung ist möglich.
     
  • Die Artikel müssen einen Hinweis auf die Förderung enthalten (z.B. "We acknowledge support by the Open Access Publication Fund of the University of Duisburg-Essen.").

Achtung

Teilförderung bei Publikationsgebühren über 2.000 €

  • Sie sind als eine Angehörige bzw. ein Angehöriger der Universität Duisburg-Essen als submitting author oder als corresponding author für die Bezahlung von Artikelbearbeitungsgebühren in einer Open-Access-Zeitschrift verantwortlich. Bitte beachten Sie unbedingt die Publikationsrichtlinie der UDE und UME.
  • Der Artikel erscheint in einer Zeitschrift, deren Beiträge sämtlich unmittelbar mit Erscheinen über das Internet für Nutzer entgeltfrei zugänglich sind ("echte Open-Access-Zeitschrift", die im Directory of Open Access Journals erfasst ist) und die im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren anwendet.
  • Bei Publikationsgebühren über 2.000 € können Sie nach Zahlung der Rechnung eine Erstattung  bis maximal 2.000 € der Gebühren über dieses Formular beantragen.
     
  • Die Artikel müssen einen Hinweis auf die Förderung enthalten (z.B. "We acknowledge support by the Open Access Publication Fund of the University of Duisburg-Essen.").

Bitte schicken Sie die Originalrechnung mit dem ausgefüllten Formular per E-Mail an
openaccess.ub@uni-due.de

Bitte beachten Sie, dass auf einer Auslandsrechnung keine Mehrwertsteuer/VAT ausgewiesen sein darf, hierfür verlangt der Verlag ggf. die VAT-ID der UDE (DE 811 272 995).

Monografienförderung

Für die Förderung von Monografien oder Sammelwerken aus dem Open-Access-Monografien-Publikationsfonds gelten folgende Richtlinien:

Antragsberechtigt sind Angehörige der UDE als Autor:innen oder Herausgeber:innen.

Im Verlag publizierte Dissertationen werden nur gefördert, wenn sie aus einem DFG-Projekt stammen.

Der Förderumfang

  • Die Fördersumme pro Veröffentlichung beträgt bis zu 4.500 € (brutto).
    Bei höherem Aufwand aufgrund des Seitenumfangs, hoher Anzahl von Abbildungen und Tabellen oder hoher Kosten für Bildrechte oder Lizenzen kann diese Summe auf maximal 6.000 € (brutto) erhöht werden.
  • Es werden ausschließlich Kosten für die sofortige Open-Access-Publikation übernommen, ein Druck- oder Publikationskostenzuschuss wird nicht gewährt. Der Verlag muss eine Kostenkalkulation vorlegen, eine pauschale Open-Access-Gebühr kann nicht anerkannt werden.
  • Eine anteilige Förderung ist möglich.
  • Die Förderung ist pro Förderjahr auf eine Veröffentlichung pro Autor:in begrenzt.
  • Eine Zusage für Förderung kann nur bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten gewährleistet werden, um Mittel nicht zu langfristig zu binden.

Qualitätssicherung

  • Es muss eine im Fach anerkannte Qualitätssicherung erfolgen (z.B. durch Peer-Review, Gutachterfahren, Herausgeber:innen, wissenschaftliches Lektorat etc.), wie es z.B. für Verlage üblich ist, die im Directory of Open Access Books (DOAB) gelistet werden.

Rechtliches

  • Die Publikation erfolgt unter einer Open-Access-konformen Lizenz, es wird eine CC-BY Lizenz empfohlen. Darüber hinaus erhalten die Publikationen Persistent Identifier, also eine DOI oder URN.
  • Die Rechte an Abbildungen und anderen Fremdmaterialien Dritter sind geklärt.
  • Die Langzeitarchivierung muss gewährleistet werden (z.B. über die Deutsche Nationalbibliothek)

Impressum

  • Informationen zu Open Access und zur CC-Lizenz sind im Impressum der Online- sowie der Druck-Ausgabe eindeutig enthalten.
  • Die Publikationen (Print- und Online-Ausgabe) enthalten bei Veröffentlichung den Hinweis, dass sie aus dem Publikationsfonds der UDE gefördert wurden.


Die geförderten Publikationen werden auf dem Dokumentenserver der UDE DuEPublico bereitgestellt.

Bitte geben Sie im Formular Ihre Daten zu der Publikation ein, für die Sie Förderung beantragen möchten.
Sehr gern können Sie sich zunächst telefonisch oder per Mail beraten lassen.

Ansprechpartnerin:
Dorothee Graf
0201 / 183-3721

Bitte beachten Sie:
Die hier dargestellten Inhalte dienen nur der Information und sind keine rechtsverbindlichen Auskünfte.