Anmeldung & Bibliotheksausweis
Bitte beachten Sie:
Studierenden- und Dienstausweise können vorerst bis 30.06.2021 ohne persönliches Erscheinen freigeschaltet werden.
Bitte scannen Sie Ihren Studierenden- oder Dienstausweis und senden Sie den Scan zusammen mit weiteren notwendigen Dokumenten per E-Mail an:
ausleihe.ub@uni-due.de.
Externe Nutzer*innen, die sich neu anmelden möchten, füllen bitte vorab das Anmeldeformular aus:
Kann ich meinen Studierendenausweis oder Dienstausweis als Bibliotheksausweis nutzen?
Ihren Studierendenausweis oder Dienstausweis als Bibliotheksausweis nutzen
- Studierende der UDE,
- Mitarbeitende der UDE,
- Gasthörer/innen an der UDE,
- Studierende und Mitarbeitende der Folkwang-Hochschule,
- Studierende und Mitarbeitende der RUB und der TU Dortmund,
- Studierende und Mitarbeitende der Hochschule Ruhr West.
Die Freischaltung von Ausweisen erfolgt in allen Fachbibliotheken.
Bitte beachten Sie die rechts angegebenen Servicezeiten und die Hinweise zu den erforderlichen Dokumenten.
Erhalte ich einen Bibliotheksausweis?
Einen kostenlosen Bibliotheksausweis erhalten
- Mitarbeitende der UDE ohne Dienstausweis,
- Angehörige des Universitätsklinikums Essen,
- Studierende und Mitarbeitende anderer Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW,
- Schülerinnen und Schüler.
Einen Bibliotheksausweis gegen eine Jahresgebühr von 20,00 € erhalten
- Externe.
Bitte beachten Sie:
- unsere Anleitung zur Erstanmeldung
- unsere Hinweise zur Anmeldung Minderjähriger
- unsere Informationen zur Jahresgebühr für externe Nutzer/innen.
Füllen Sie bitte zunächst unser Anmeldeformular für neue Benutzer/innen aus:
Wo erhalte ich meinen Bibliotheksausweis?
Ausweise werden in allen Fachbibliotheken ausgestellt. Bitte beachten Sie die rechts angegebenen Servicezeiten.
Welche Dokumente muss ich vorlegen?
- Ihren gültigen deutschen Personalausweis (bei Antrag per Mail bitte unbedingt Vorder- und Rückseite scannen)
ODER
Ihren deutschen Reisepass zusammen mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
- Ihren ausländischen Personalausweis oder Reisepass zusammen mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
ODER
Ihren gültigen Aufenthaltstitel, wenn er die Adresse enthält
Folgende Dokumente müssen ggf. zusätzlich vorgelegt werden:
- Mitarbeitende der UDE ohne Dienstausweis
--> Arbeitsvertrag
- Angehörige des Universitätsklinikums Essen
--> Dienstausweis oder Arbeitsvertrag
- Studierende anderer Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW
--> Studienbescheinigung oder Studierendenausweis
- Mitarbeitende anderer Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW
--> Dienstausweis oder Arbeitsvertrag
- Schülerinnen und Schüler
--> Schülerausweis
Was tun bei Ausweisverlust?
Bitte lassen Sie bei Verlust Ihren Ausweis sperren.
Wenn Sie Ihren Studierendenausweis oder Dienstausweis verlieren oder beschädigen, wenden Sie sich bitte an die ausgebende Stelle der UDE oder Ihrer Hochschule.
Falls Sie einen Ersatzausweis benötigen, wird für einen externen Bibliotheksausweis sowie für den Bibliotheksausweis eines Hochschulangehörigen, der keinen Dienstausweis bzw. Studierendenausweis besitzt, eine Gebühr von 10,00 € fällig.
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