Registrierung & Bibliotheksausweis
Studierende & Mitarbeiter:innen der UDE
Studierende und Mitarbeiter:innen der UDE müssen Ihre Daten einmalig registrieren.
Die Registrierung erfolgt via Shibboleth über Ihre Unikennung. Bitte melden Sie sich mit Ihrer Unikennung an und ergänzen Sie das Registrierungsformular.
Zur Online-Registrierung
Sie haben bereits ein Bibliothekskonto und möchten Ihre Unikennung ergänzen?
Bitte wenden Sie sich persönlich oder per E-Mail an die Ausleihe: ausleihe.ub@uni-due.de.
Externe Nutzer:innen
Externe Nutzer:innen, die sich neu registrieren möchten, füllen bitte vor ihrem Besuch in der Bibliothek das Registrierungsformular aus.
Zur Online-Registrierung
Im Anschluss können Sie sich an einer der Ausleihtheken einen Bibliotheksausweis ausstellen lassen. Bitte beachten Sie unsere Servicezeiten.
Verlängerungen der Ausweisgültigkeit können online beantragt werden.
Bitte scannen Sie Ihren externen Bibliotheksausweis und senden Sie den Scan zusammen mit den notwendigen Dokumenten per E-Mail an: ausleihe.ub@uni-due.de.
Wofür benötige ich einen Bibliotheksausweis?
Alle Nutzer:innen ohne Unikennung der UDE benötigen einen Bibliotheksausweis für die Ausleihe von Medien und zur Authentifizierung an den PC-Arbeitsplätzen.
Kann ich meinen Studierendenausweis oder Dienstausweis als Bibliotheksausweis nutzen?
Ihren Studierenden- oder Dienstausweis für die Ausleihe nutzen:
- Studierende der UDE,
- Mitarbeiter:innen der UDE,
- Gasthörer:innen an der UDE,
- Studierende und Mitarbeitende der Folkwang-Hochschule,
- Studierende und Mitarbeitende der Hochschule Ruhr West.
Bitte beachten Sie unsere Servicezeiten und die Hinweise zu den erforderlichen Dokumenten.
Erhalte ich einen Bibliotheksausweis?
Einen kostenlosen Bibliotheksausweis erhalten:
- Mitarbeitende der UDE ohne Dienstausweis,
- Angehörige des Universitätsklinikums Essen,
- Lehrbeauftragte an der UDE,
- Studierende und Mitarbeitende anderer Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW,
- Schülerinnen und Schüler.
Einen Bibliotheksausweis gegen eine Jahresgebühr von 20,00 € erhalten:
- Externe.
Bitte beachten Sie:
- unsere Hinweise für Schüler:innen
- unsere Informationen zur Jahresgebühr für externe Nutzer:innen.
Wo erhalte ich meinen Bibliotheksausweis?
Ausweise werden in allen Fachbibliotheken ausgestellt. Bitte beachten Sie die Servicezeiten.
Welche Dokumente muss ich vorlegen?
- Gültiger deutscher Personalausweis
ODER
Deutscher Reisepass zusammen mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate).
- Ausländischer Personalausweis oder Reisepass zusammen mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
ODER
Gültiger Aufenthaltstitel, wenn er die Adresse enthält.
Folgende Dokumente müssen ggf. zusätzlich vorgelegt werden:
- Mitarbeitende der UDE ohne Dienstausweis
--> Arbeitsvertrag
- Angehörige des Universitätsklinikums Essen
--> Dienstausweis oder Arbeitsvertrag
- Lehrbeauftragte an der UDE
--> Lehrauftrag
- Studierende anderer Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW
--> Studienbescheinigung oder Studierendenausweis
- Mitarbeitende anderer Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW
--> Dienstausweis oder Arbeitsvertrag
- Schülerinnen und Schüler
--> gültiger Schülerausweis oder eine aktuelle Schulbescheinigung
- Minderjährige Schülerinnen und Schüler
--> gültiger Schülerausweis oder eine aktuelle Schulbescheinigung sowie
--> eine unterschriebene Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters
Was tun bei Ausweisverlust?
Bitte lassen Sie bei Verlust Ihren Ausweis sperren.
Wenn Sie Ihren Studierendenausweis oder Dienstausweis verlieren oder beschädigen, wenden Sie sich bitte an die ausgebende Stelle der UDE oder Ihrer Hochschule.
Falls Sie einen Ersatzausweis benötigen, wird für einen externen Bibliotheksausweis sowie für den Bibliotheksausweis von Hochschulangehörigen, die keinen Dienstausweis bzw. Studierendenausweis besitzen, eine Gebühr von 10,00 € fällig.