Ausleihe von Medien
Ausleihe: Do it yourself
In allen Fachbibliotheken können Sie Ihre Medien selbstständig an unseren Terminals für die Selbstausleihe ausleihen. Sie benötigen dazu Ihre Unikennung/Benutzernummer und Ihre PIN.
Weitere Informationen:
Ausleihe durch eine beauftragte Person
Sie können eine Person mit der Ausleihe oder Abholung von Medien beauftragen.
Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bitte beachten Sie:
- Ihr Bibliotheksausweis muss vorgelegt werden.
- Die von Ihnen unterschriebene Vollmacht muss den Namen der beauftragten Person enthalten.
- Die Vollmacht gilt nur für einen Ausleihvorgang.
- Die bevollmächtigte Person muss sich durch einen Lichtbildausweis ausweisen.
Ausleihe durch Hochschulbeschäftigte
Wissenschaftler:innen der UDE können einer Hilfskraft eine zeitlich befristete Vollmacht zur Ausleihe und Abholung benötigter Literatur ausstellen.
Bitte beachten Sie:
- Die Vollmacht muss den Namen der beauftragten Person und eine zeitliche Befristung enthalten.
- Der Bibliotheksausweis des Kontoinhabers / der Kontoinhaberin muss bei der Ausleihe vorgelegt werden.
- Die beauftragte Person muss sich durch einen Lichtbildausweis ausweisen.