Rückmelden
Sie haben sich in Ihrem ersten Semester gut orientiert; Sie wollen Ihr Studium an der Universität Duisburg-Essen fortsetzen: Dann müssen Sie sich zum zweiten und jedem weiteren Semester zurückmelden.
Für die Rückmeldung gibt es Fristen; diese werden öffentlich bekannt gegeben, deshalb erfolgt auch keine besondere schriftliche Information. Sie können sich jedoch in die Mailingliste des Studierendensekretariats eintragen. Sie werden dann per mail z.B. über die Rückmeldefrist informiert. Die aktuellen Fristen finden Sie hier.
[Online-Rückmeldung]
Eine fristgerechte Rückmeldung ist nur dann erfolgt, wenn der Beitrag spätestens innerhalb von sechs Werktagen nach Ablauf der Frist bei der Hochschule eingegangen ist. Versäumen Sie die Frist für die Rückmeldung, so ist eine verspätete Rückmeldung nach Zahlung einer Verwaltungsgebühr bis zum letzten Tag der Vorlesungszeit eines jeden Semesters möglich.
Die Studienbescheinigungen können nach Zahlung des Beitrages über die Online-Rückmeldung ausdrucken.
