Auf lokaler Ebene existieren in NRW kommunale Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte. Ihr Ziel ist die Durchsetzung gleichstellungspolitischer Interessen nach Paragraph 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Grundgesetz Art.3 Abs.1) in überregionalen Institutionen, Gremien und kommunalen Spitzenverbänden (z. B. Deutscher Städtetag/Städtetag NRW).
Duisburg
Seit 1985 gibt es in Duisburg das Referat für Gleichstellung und Frauenbelange. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt, Doris Freer, ist Leiterin des Referates. Das Referat arbeitet auf kommunaler Ebene darauf hin, „das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Ziele der übrigen der Herstellung der Gleichberechtigung dienenden Gesetze zu verwirklichen.“ Darüber hinaus wirkt die Gleichstellungsbeauftragte „bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.“ Quelle: www.duisburg.de
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Die Gleichstellungsbeauftragte ist Herausgeberin einer Broschüre, die Beratungsangebote insbesondere für Frauen, für verschiedene Anliegen aufzeigt: Von A wie Adoption, oder Alleinerziehende, über Gesundheit, Interkulturelle Arbeit, Rechtberatung oder Zeugenbetreuung: http://www.duisburg.de/vv/ob_3/medien/Wegweiser_Internet.pdf
Eine Auflistung des Referates mit Institutionen, die sich mit Frauenthemen befassen gibt es unter folgendem Link: www.duisburg.de
Essen
Die Gleichstellungsstelle der Stadt Essen besteht seit 1984. Ziel ist die Herstellung gleicher Chancen von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt durch die Schaffung von Strukturen und Rahmenbedingungen, die Frauen die gleichberechtigte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen und Entscheidungen ermöglicht. Einerseits geht es dabei „um mehr Chancengerechtigkeit für die weiblichen Beschäftigten der Stadtverwaltung (interne Frauenförderung), anderseits um frauenspezifische Maßnahmen und die Berücksichtigung von Fraueninteressen bei Entscheidungen (in) der Gemeinde (externe Frauenförderung).“ Quelle
Gleichstellungsbeauftragte ist Gerda Kaßner.
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Auch die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Essen gibt ein Handbuch mit Beratungs- und Informationsangeboten heraus. Dies können Sie im Internet unter folgendem Link lesen: http://www.frauenportal.essen.de/5handbu0.htm
Bildnachweis
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei.
