Aufgaben
Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere:
a) Fragen der Struktur, Gliederung und Organisation der Universität;
b) mittel- und langfristige Hochschul- und
Personalentwicklungsplanung;
c) Beratung und Begleitung des Hochschulentwicklungsplans und der
Entwicklungspläne der Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen
Einrichtungen und Betriebseinheiten einschließlich diesbezüglicher
Ziel- und Leistungsvereinbarungen;
d) Zielvereinbarungen der Universität mit dem Ministerium gemäß
§ 6 Abs. 2 HG;
e) Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen,
Wissenschaftsorganisationen und außeruniversitären
Einrichtungen, soweit Belange der Struktur der Universität
betroffen sind;
f) Entwicklung von Grundsätzen und Modellen zur Verteilung
der Stellen und Haushaltsmittel
g) Grundsätze der Verteilung von Studienbeiträgen in Abstimmung mit
dem Prüfungsgremium gem. § 11 der Studienbeitragssatzung;
h) finanzielle Belange in Fragen der wissenschaftlichen Weiterbildung,
des Wissenstransfers und der unternehmerischen Tätigkeit der
Universität;
i) Grundsätze und Modelle zum Berichtswesen und Controlling
sowie zur Kosten- und Leistungsrechnung;
j) Beratung des Jahresabschlusses der Universität und
Vorbereitung des Beschlusses des Hochschulrats
über die Entlastung des Rektorats.
