Wahlen zu den Universitätsgremien

Wahlen zum Fakultätsrat der Fakultät für Informatik im Wintersemester 2023/24

Veröffentlichung des Wahlergebnisses

Ergebnis der Wahlen zum Fakultätsrat der Fakultät für Informatik 

Es wird darauf hingewiesen, dass jede Wahlberechtigte oder jeder Wahlberechtigter innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlvorstand gegen das Wahlergebnis schriftlich Einspruch erheben kann.

 

Veröffentlichung der gültigen Wahlvorschläge

Der Wahlvorstand hat auf seiner Sitzung am 4. Dezember 2023 Beschlüsse über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge gefasst. Es wurden alle eingreichten Wahlvorschläge zur Wahl zugelassen.

Die Veröffentlichung der gültigen Wahlvorschläge finden Sie hier.

 

Grundsätzliches

In der Zeit vom 18. bis zum 20. Dezember 2023 finden die Wahlen zum Fakultätsrat der neu gegründeten Fakultät für Informatik statt.

Der Wahlvorstand hat hierzu am 9. November 2023 eine Wahlbekanntmachung verabschiedet, die Sie hier Wb 5_23 einsehen können.

Das Wichtigste kompakt:

Die Amtszeit des Fakultätsrats wird mit seiner Konstituierung (voraussichtlich im Januar 2024) beginnen und am 30. September 2024 enden. Im Sommersemester 2024 werden der Senat und die Fakultätsräte, der ab dem 1. Oktober 2024 im Amt sein werden, gewählt.

1. Wahlvorschläge:

Fristende für die Einreichung der Wahlvorschläge ist Montag, 27. November 2023, 23:59 Uhr. Zur Fristwahrung nutzen Sie bitte ggfs. die Terminbriefkästen am Campus Duisburg (LG) oder am Campus Essen (T01 S02).

Vordrucke für die Einreichung der Wahlvorschläge finden Sie hier: 

pdf-Format      docx-Format

Die Wahlvorschläge können vorab elektronisch eingereicht werden; es wird aber gebeten, die Original-Unterlagen im Nachgang vorzulegen.

2. Briefwahlanträge:

Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, so schreiben Sie bitte eine Mail an wahlen@uni-due.de . Bitte geben Sie Ihre aktuelle Adresse und als Studierende Ihre Matrikelnummer an! Die Anträge müssen bis zum 4. Dezember 2023, 16.00 Uhr eingegangen sein.

3. Aktives und passives Wahlrecht

Aktiv wahlberechtigt ist nur, wer am 35. Tag vor dem ersten Wahltag (13. November 2023) Mitglied der Fakultät für Informatik ist und in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen ist, zum Wahltermin Mitglied der Fakultät ist und nicht beurlaubt ist. Passiv wahlberechtigt ist, wer das aktive Wahlrecht besitzt und zudem in einem gültigen Wahlvorschlag (Liste) benannt worden ist.

Sollten Sie grundsätzlich in einer weiteren Fakultät neben der Fakultät für Informatik oder in mehreren Gruppen Mitglied sein, so bitte ich Sie bis zum 4. Dezember 2023 gegenüber dem Wahlvorstand zu erklären, ob Sie Ihr Wahlrecht in der Fakultät für Informatik ausüben möchten. Für den Fall, dass diese Erklärung unterbleibt, hat der Wahlvorstand sicherzustellen, dass das Wahlrecht nur in einer Fakultät ausgeübt werden kann.

Promotionsstudierende, die zugleich der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung angehören, sind nicht in der Gruppe der Studierenden wahlberechtigt.

4. Online-Wahl

Alle Wahlberechtigten, die keine Briefwahl beantragt haben,  erhalten am 15. Dezember 2023 per Mail den Link zum Wahlportal. Dort können Sie sich mit Ihrer Uni-ID und Ihrem Passwort einwählen.

 

Informationen & Kontakt Ansprechpartner

Wahlleiter:

Prof. Dr. Janis Voigtländer
Fakultät für Informatik

Wahlamt:
Günter van den Boom
Dezernat 3.4/Campus Essen
Tel.: (0201) 18-33939
Raum T01 S04 B55
 

Rafael Burnat
Tel. (0201) 18-36972
Raum T01 S04 B47

wahlen@uni-due.de