Finanzierungsmöglichkeiten

DAAD-Stipendien

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist der größte deutsche Stipendiengeber. Weitere Informationen zu den unten aufgeführten Programmen, eine Stipendiendatenbank, Berwerbungsunterlagen und umfangreiche Linklisten finden Sie auf den Internetseiten des DAAD:
http://www.daad.de
Umfangreiche Informationen erhalten sie auch im jährlich erscheinenden Stipendienführer des DAAD "Studium, Forschung Lehre im Ausland - Förderungsmöglichkeiten für Deutsche" der im Akademischen Auslandsamt erhältlich ist.

Jahresstipendien

Mit den Jahresstipendien fördert der DAAD ein einjähriges Auslandsstudium in Europa oder Übersee. Die Stipendien werden an leistungsstarke Studierende für das Studium an einer anerkannten Hochschule im Ausland vergeben. Vorhaben, die ohne Anbindung an eine Hochschule erfolgen, können nicht gefördert werden.
Die Stipendien gelten für die Dauer eines Studienjahres und können nur ein Mal pro Ausbildungsabschnitt (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom und Staatsexamen endet) in Anspruch genommen werden. Bewerber/innen müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im zweiten Fachsemester befinden. Bitte berücksichtigen Sie die unterschiedlichen Bewerbungsfristen der jeweiligen Länder sowie weitere Informationen auf nachfolgenden Internetseiten:

Jahresstipendien DAAD

Darüber hinaus besteht auch die Fördermöglichkeit kombinierter Vorhaben (Studium + Praktikum). Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:

Studium + Praktikum

PROMOS

Mit dem Programm zur Förderung der Mobilität von Studierenden können kurzfristige Auslandsvorhaben (1 bis max. 6 Monate) gefördert werden, die durch keines der strukturierten DAAD-Förderprogramme förderbar sind. Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen, Zweithörer und ggf. Promovierende der UDE, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder den Deutschen gleichgestellt sind. Die Stipendien können ein Mal pro Ausbildungsabschnitt (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom und Staatsexamen endet) in Anspruch genommen werden.

Gefördert werden können u.a. folgende Auslandsaufenthalte:

  • Studienaufenthalte (3-6 Monate) (außer in ERASMUS-Teilnahmeländern)
  • Auslandsaufenthalte (1-6 Monate) zur Anfertigung einer Abschlussarbeit
  • Studienrelevante Praktika (1,5-6 Monate) (außer in ERASMUS-Teilnahmeländern)
  • Sprachkurse (3 Wochen-6 Monate)

Bitte beachten Sie, dass die Fakultät, je nach Höhe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, die Förderlinien einschränken kann, so dass ggf. einige, gemäß DAAD förderfähige Auslandsaktivitäten eventuell von der Förderung ausgeschlossen werden.

Die nächste Ausschreibung für den Förderzeitraum 2016 erfolgt voraussichtlich im November 2015.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Akademischen Auslandsamts der UDE:

PROMOS

DUE-Mobil

Angelehnt an das PROMOS-Stipendium vergibt die Universität Duisburg-Essen (UDE) aus Studienbeiträgen finanzierte Stipendien für kurzfristige Auslandsaufenthalte bis zu sechs Monaten zur Förderung der Auslandsmobilität von Studierenden. Bewerben können sich eingeschriebene Studierende in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister- sowie Staatsexamensstudiengängen der UDE, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Personen, die Deutschen gleichgestellt sind. Erstmals können auch Bewerbungen von Vollzeit-Studierenden aus Drittländern berücksichtigt werden.

Folgende Auslandsaufenthalte u. a. können gefördert werden:

  • Studienaufenthalte (3-6 Monate) (außer in ERASMUS-Teilnahmeländern)
  • Auslandsaufenthalte (1-6 Monate) zur Anfertigung einer Abschlussarbeit
  • Studienrelevante Praktika (1,5-6 Monate) (außer in ERASMUS-Teilnahmeländern)
  • Sprachkurse (3 Wochen-6 Monate)

Bitte beachten Sie, dass die Fakultät, je nach Höhe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, die Förderlinien einschränken kann, so dass ggf. einige Auslandsaktivitäten von der Förderung eventuell ausgeschlossen werden.

Die Ausschreibung für den Förderzeitraum 2015 läuft noch bis zum 17.04.2015.

Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Internetseiten:

Fulbright-Kommission - Studieren in den USA

Die Fulbright-Kommission vergibt Voll-, Teil- und Reisestipendien für die fachliche Ergänzung und Vertiefung des Studiums an einer amerikanischen Hochschule und zur Begegnung mit der USA.
Bewerbungsberechtigt sind deutsche Studierende, die sich zum Stipendiumsantritt mindestens im 5. Fachsemester befinden sowie Graduierte, deren Studienabschluss zum Stipendienantritt nicht länger als 16 Monate zurückliegt. Erwartet werden gute bis sehr gute Studienleistungen und gute englische Sprachkenntnisse. Studierende reichen ihre Bewerbung beim Akademischen Auslandsamt der Universität Duisburg-Essen ein, Graduierte senden ihre Bewerbung direkt an die Fulbright Kommission. Dabei gelten die folgenden Bewerbungstermine:
Voll und Teilstipendien: April bis Juni für den im folgenden Kalenderjahr beginnenden Stipendienzeitraum
Reisestipendien: Dezember/Januar für den im selben Kalenderjahr beginnenden Stipendienzeitraum

Weitere Informationen erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt und auf den Internetseiten der Fulbright-Kommission:
http://www.fulbright.de/home.html

 

 

Studienstiftung des deutschen Volkes

China-Stipendienprogramm

Die Studienstiftung des deutsche Volkes und die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung vergeben jährlich 10 Stipendien für den Erwerb gründlicher Sprach-. Landes- und Fachkentnisse sowie praktischer Erfahrung in der VR China. Jährlich werden 20 Bewerber zu einem Chinesisch-Intensivsprachkurs in Trier zugelassen. Von diesen Studierenden erhalten zehn ein Stipendium für ein einjähriges Studium in China.
Das Programm ist insbesondere für Studierende aus jüngeren Semestern vorgesehen. Sprachliche Vorkenntnisse sind durchaus erwünscht aber keine Bewerbungsvoraussetzung. Der Bewerbungsschluss ist der 31. März.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.studienstiftung.de/china.html

 

Metropolen in Osteuropa

In Kooperation mit Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung vergibt die Studienstiftung Stipendien für Auslandsaufenthalte in Ostmittel- oder Osteuropa. Ziel ist der Erwerb von Studienerfahrung sowie gründlicher Sprach- und Landeskenntnisse durch Sprachkurse, Studien- bzw. Forschungsvorhaben und Praktika. Gefördert werden einjährige Auslandsaufenthalte mit Intensivsprachkurs im Zielland und eventuell anschließendem Praktikum.
Bewerbungen sind insbesondere auch von Studierenden aus jüngeren Semestern erwünscht. Es ist jedoch auch eine Förderung von bis zu viersemestrigen Masterstudiengägen im Ausland möglich. Bewerber sollten überdurschnittliche Studienleistungen und möglicht sprachliche Vorkenntnisse vorweisen können. Der Bewerbungsschluss ist der 15. März.
Weitere Informationen unter:
http://www.studienstiftung.de/osteuropa.html

Auslands-BAföG

Studienaufenthalte im Ausland können auch durch BAföG finanziert werden. Die Leistungen des Auslands-BAföG umfassen zusätzlich zur Inlandsförderung Auslandszuschläge (nur für Länder außerhalb der EU), nachweisbar nötige Studiengebühren (bis 4600 € pro Studienjahr), Reisekosten und einen Zuschuss zu den Kosten einer Krankenversicherung. Da der Bedarfssatz durch die zusätzlichen Kosten eines Aufenthalts im Ausland (das gilt insbesondere für Länder außerhalb der EU!) erheblich ansteigt, haben auch Studierende, die kein Inlandsbafög erhalten, eventuell Anrecht auf Förderung durch Auslands-BAföG .
Beantragt wird das Auslands-BAföG nicht beim Studierendenwerk Duisburg-Essen sondern bei dem für einen bestimmten Länderbereich zuständigen BAföG Amt.
Weitere Informationen und eine Liste der zuständigen BAföG-Ämter und Zuschlagssätze finden Sie unter:
http://www.bafoeg.bmbf.de/de/384.php
http://www.bafoeg.bmbf.de/de/208.php

Bildungskredit des BMBF und der KfW

Für ein Auslandsstudium können Studierende einen zeitlich befristeten Bildungskredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.
Der Bildungskredit von bis zu 300 € monatlich wird nur bis zum 36. Lebensjahr und nur bis zum Ende des 12. Fachsemesters vergeben. Der Kredit kann zusätzlich zum Bafög in Anspruch genommen werden, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.bildungskredit.de