Praktikum im Ausland

Ein Auslandspraktikum bietet die Möglichkeit studienrelevante Kenntnisse in der Praxis anzuwenden und ist eine interessante Alternative bzw. Ergänzung zu einem Auslandsstudium. Im Folgenden finden Sie Hilfestellungen zur Organisation eines Praktikums sowie Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten.

Vorbereitung und Organisation eines Auslandspraktikums

Ein Auslandspraktikum sollte gründlich vorbereitet und geplant werden. Der Erfolg der Organisation eines Auslandspraktikums hängt nicht zuletzt von Ihrer Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft ab.

Sie sollten eine Vorbereitungszeit von mindestens einem halben bis einem Jahr vor Praktikumsantritt einplanen. Je frühzeitiger Sie mit der Vorbereitung beginnen, desto mehr Zeit haben Sie für die Praktikumsbewerbung, die Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten und die Klärung von organisatorischen Fragen, wie Versicherung, Visum und Unterkunft. Beachten Sie auch, dass bei vielen (internationalen) Organisationen, die für ein politikwissenschaftliches Auslandspraktikum in Frage kommen, die Bewerbung über ein standardisiertes Bewerbungsverfahren (mit einem Bewerbungsvorlauf von bis zu einem Jahr vor Praktikumsbeginn) erfolgt.

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten einen Praktikumsplatz im Ausland zu suchen:

  • in Eigeninitiative,
  • über ein Programm, das Praktika anbietet und ggf. auch finanziert,
  • über Programmvermittlungsagenturen.

In den meisten Fällen werden die Praktika jedoch in Eigeninitiative organisiert. Falls Sie sich an eine Programmvermittlungsagentur wenden möchten, beachten Sie unbedingt deren Kosten-Leistungs-Verhältnis, da sowohl die Vermittlungsgebühren als auch die angebotenen Leistungen je nach Organisation stark variieren.

 

Welche Einrichtungen kommen in Frage?

  • Internationale Organisationen
  • Auslandsvertretungen
  • Verbände, Stiftungen und NGOs
  • Parlamente, Parteien
  • Verwaltungseinrichtungen
  • Institutionen der politischen Bildung
  • Forschungsinstitute
  • Politikberatung
  • Medien
  • Markt- und Meinungsforschung

Organisatorisches

Visum

Innerhalb der Europäischen Union benötigen EU-Bürger keine gesonderte Arbeitserlaubnis bzw. ein Visum. In den meisten Ländern außerhalb der EU ist jedoch ein Visum für die Ableistung eines Praktikums erforderlich. Informationen über die rechtlichen Regelungen und Formulare erhalten Sie bei den Botschaften bzw. Konsulaten des jeweiligen Landes. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Visums durchaus einige Wochen bzw. Monate in Anspruch nehmen kann und einige Länder, z.B. die USA, auch verschärfte Einreiseregelungen haben. In jedem Fall ist für die Erteilung eines Visums ein gültiger Reisepass erforderlich. Deshalb sollten Sie unbedingt prüfen ob Sie einen bei Reiseantritt noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass besitzen und wenn nicht, schnellstmöglich einen neuen Pass beantragen, da dessen Erstellung ein bis zwei Monate benötigt.

Links zu den Botschaften und Konsulaten in Deutschland finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts: http://www.auswaertiges-amt.de

 

Krankenversicherung

Vor Reiseantritt sollten Sie unbedingt mit Ihrer Versicherung abklären, ob in dem jeweiligen Land ein Versicherungsschutz durch Ihre deutsche Krankenversicherung besteht. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist dieses jedoch nur der Fall, wenn mit dem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Selbst wenn dieses der Fall ist sollten Sie sich über die Leistungen informieren, die durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind. Zumeist sind nur Leistungen erstattungsfähig, die auch die Krankenversicherungen des jeweiligen Landes übernehmen. Möglicherweise empfiehlt es sich daher eine zusätzliche private Auslandsreisekostenversicherung abzuschließen.
Falls kein Versicherungsschutz durch Ihre Krankenversicherung besteht ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung unbedingt erforderlich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse ob diese eventuell Zusatzversicherungen anbietet. Bitte beachten Sie, dass Länder, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

 

Unfall- und Haftpflichtversicherung

Während eines Auslandspraktikums besteht seitens der deutschen Hochschule kein Unfallversicherungsschutz, weil diese selbst keinen Einfluss auf die Bedingungen am Praktikumsort ausüben kann. Somit sollten Sie sich an einen Versicherungsträger wenden und für den Zeitraum Ihres Praktikums eine Unfallversicherung abschließen. Prüfen Sie auch unbedingt ob Ihre Haftpflichtversicherung im Ausland Gültigkeit besitzt.

 

Impfungen

Für die Einreise in einige Länder ist der Nachweis von Impfungen erforderlich. Auskunft erhalten Sie in der Regel über die Botschaft bzw. das Konsulat des jeweiligen Landes. Zudem gibt es für einige Länder Empfehlungen zur gesundheitlichen Vorsorge.Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts: http://www.auswaertiges-amt.de und des Centrums für Reisemedizin: http://www.crm.de.

Kontakt

Georg Lammich
Telefon: (0203) 379 3182
E-Mail: IfP-International@uni-due.de