BACHELOR POLITIKWISSENSCHAFT
Modul 7, Veranstaltung 3:
Pflichtpraktikum
LEHRFORM
Praktikum
LERNZIELE
Die Studierenden vertiefen ihre Praxiskontakte und -erfahrungen in Praxisfeldern der Politikwissenschaft mit einem Praktikum bei einer sozialwissenschaftlich relevanten Institution. Das Praktikum steht i.d.R. in direkter Verbindung zur Übung „Methodenanwendung in der Praxis“, kann aber auch unabhängig von dieser realisiert werden.
LERNINHALTE
Das Praktikum soll sich auf berufliche Tätigkeiten konzentrieren, zu deren Ausübung politikwissenschaftliches Wissen benötigt wird. Den Praktikanten/innen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, Erfahrungen mit der Umsetzung und Anwendung politikwissenschaftlichen Wissens in der Praxis zu sammeln. Geeignete Institutionen sind z.B.: Bildungsträger, kulturelle Einrichtungen, Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Kommunikations- und Werbeagenturen, öffentliche Verwaltungen, Behörden, Unternehmensberatungen, Verbände, Parteien, politische Stiftungen, Gewerkschaften, Kirchen, Einrichtungen der EU oder anderer internationaler Organisationen. In diesem Rahmen sind geeignete Praxisfelder und Tätigkeiten z.B.: Öffentlichkeitsarbeit, Presse, Consulting, Personalwesen, Kulturmanagement, selbstverwaltete Projekte, Statistikabteilungen, Evaluation- und Begleitforschung, Stabs- und Assistenztätigkeit.
LITERATUR
- Grunow, Dieter (Hrsg.): Verwaltungshandeln in Politikfeldern, Opladen 2003
(die weitere Literatur hängt vom Praktikumsplatz und der Aufgabenstellung ab)
STUDIEN- UND PRÜFUNGSLEISTUNG
Über das Praktikum ist ein Bericht zu verfassen. Er dient einerseits dem Nachweis der Einschlägigkeit des absolvierten Praktikums und soll andererseits zeigen, dass die Studierende/der Studierende in der Lage ist, die im Praktikum gesammelten Erfahrungen zu den Inhalten ihres/seines Studiums in Bezug zu setzen. Der Bericht hat die Form eines eigenständig verfassten Erfahrungsberichts mit einem Umfang von fünf bis sieben Seiten und muss Informationen zu folgenden Aspekten des Praktikums enthalten:
- Beschreibung der Institution, die den Praktikumsplatz gestellt hat;
- Beschreibung des konkreten Einsatzbereiches (Aufgabenbereich, organisatorische Einbindung des Einsatzbereiches in die Institution);
- Personelle Ausstattung des Einsatzbereiches, Art der Betreuung während des Praktikums, Zeitpunkt und Dauer des Praktikums;
- Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten und Reflexion über den Stellenwert der universitären Ausbildungsinhalte in dem jeweiligen Kontext sowie
- evt. Anregungen für die Entwicklung der universitären Ausbildungsinhalte.
- Der Bericht wird nicht benotet. Wird die berufspraktische Tätigkeit im Rahmen des Methodenmoduls „Methodenanwendung in Praxisfeldern“ absolviert, kann der Bericht als Teil des Projektberichts erstellt werden.