Stip Stip Hurra: Wege zum Stipendium: Avicenna

Konfessionelles FörderungswerkAvicenna

Informationen zur Stiftung

Philosophie

Das Avicenna-Studienwerk fördert muslimische Studierende und Doktorand*innen materiell und ideell. Dadurch erhalten sie optimale Rahmenbedingungen für das Studium, die wissenschaftliche Qualifikation und die berufliche Karriere.

Das Ziel ist es, auf diese Weise an der Heranbildung verantwortungsbewusster und qualifizierter Persönlichkeiten mitzuwirken und diese angemessen auf Führungspositionen in Wirtschaft, Politik, Kultur und Zivilgesellschaft vorzubereiten.

Zielgruppe

Muslimische Studierende mit BAföG-Anspruch (im Sinne des §8 BAföG) sowie Promovierende aller Fachrichtungen.

Außerdem organisiert das Avicenna Studienwerk ein Projekt für Geflüchtete „Unsere Zukunft. Mit Dir!“.

Informationen für Studierende

Voraussetzungen

  • überdurchschnittliche schulische/akademische Leistungen
  • soziales Engagement
  • Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule
  • ein Studium in Vollzeit
  • eine überzeugende Begründung für die Bewerbung beim Avicenna-Studienwerk
  • Studierende haben zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens 5 Semester Regelstudienzeit zu absolvieren. Zwischen der Bewerbung und dem Master-Antritt muss mindestens ein Semester liegen. Eine Bewerbung nach Antritt des Masters ist nicht möglich

Sonstiges

Bewerbungsfristen

Wiederbewerbung: Um sich erneut bewerben zu können, muss nach der letzten Bewerbung mindestens ein Jahr verstrichen sein

Kontakt zu den Vertrauensdozent*innen an der Universität Duisburg-Essen

Informationen für Promovierende

Voraussetzungen

  • überdurchschnittliche schulische/akademische Leistungen
  • soziales Engagement
  • eine überzeugende Begründung für die Bewerbung beim Avicenna-Studienwerk
  • Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule
  • ein Sprachniveau von C1
  • Promotion ist zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Angangszeit

Für die Bewerbung müssen Sie nicht zwangsläufig die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates besitzen. Sofern Sie in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland Ihr Abitur absolviert haben, können Sie sich problemlos für die Studierenden- und Promovierendenförderung bewerben. Geflüchtete können sich unter bestimmten Umständen auch bewerben. Die Prüfung wird im Einzelfall entschieden.

Sonstiges

Bewerbungsfristen

Eine Wiederbewerbung ist nach einem Jahr wieder möglich

Nicht förderfähig:

  • eine Bewerbung in der Abschlussphase der Promotion
  • fehlende Sprachkenntnisse, auch wenn die Dissertation auf Englisch geschrieben wird

Kontakt zu den Vertrauensdozent*innen an der Universität Duisburg-Essen

 

Quelle: http://www.avicenna-studienwerk.de/
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand Oktober 2020. Für weitere Informationen und die aktuellen Bewerbungsfristen siehe Webseite des Begabtenförderungswerkes.

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